Ziel der neuen Satzung ist eine den städtischen Bedingungen angepasste beziehungsweise abgesenkte Mindestverpflichtung für die Errichtung von Stellplätzen. Die hohen Kosten, die insbesondere die Schaffung von Stellplätzen in Tiefgaragen verursachen, belasten die Bauvorhaben und gehen zum Beispiel in die Mieten neugeschaffenen Wohnraums ein.
Vorbehaltlich des dazu notwendigen Beschlusses in der Ratsversammlung im Oktober, regelt die Satzung die Richtzahlen für Kfz- und Fahrradabstellplätze beim Neubau von Wohnungen und sozialer Infrastruktur. Grundlage dafür ist die 2015 geänderte Bauordnung des Landes Sachsen (SächsBO), die es den Kommunen freigestellt hat, anstelle der Richtzahlen zu § 49 SächsBO eigene Regelungen zu treffen. Diese Möglichkeit und damit die Umsetzung eines Prüfauftrages des Stadtrates von 2016, nimmt die Stadt Leipzig, wie zuvor zum Beispiel auch die Landeshauptstadt Dresden, nun wahr.
Vorausgegangen war ein umfassendes Beteiligungsverfahren mit Marktakteuren und Verbänden, dessen Auswertung dem Stadtrat mit der Satzung vorgelegt wird.
In einem ersten Schritt sollen nun zunächst die Richtzahlen für Wohnungsbau und soziale Einrichtungen selbständig kommunal geregelt werden. In einem zweiten Schritt werden dann die Richtzahlen für die übrigen Nutzungsarten überprüft. Dem Bauherrn bleibt unbenommen, eine über die Richtzahlen hinausgehende Zahl von Stellplätzen zu errichten, sofern nicht baurechtliche Vorschriften entgegenstehen. Grundlage sind immer der vorhabenspezifische Bedarf und die jeweilige verkehrliche Situation.
Die Regelungen
Für eine Wohnung bis 50 Quadratmetern soll die Richtzahl künftig 0,5 Stellplätze je Wohnung, ab 50 Quadratmetern 0,7 Stellplätze, statt wie bisher ein bis zwei Stellplätze pro Wohneinheit betragen. Die bewusst moderate Absenkung statt einer vollständigen Aufhebung der Stellplatzpflicht kommt dem hohen Parkbedarf in den Wohnquartieren entgegen.
Unter Berücksichtigung von guter ÖPNV-Anbindung eines Bauprojektes kann zudem eine Reduzierung um 30 Prozent der Stellplatzzahlen erfolgen. Dem gestiegenen Anteil von Fahrrädern in den Leipziger Haushalten und in der Verkehrsmittelnutzung entsprechend, wurde die zu schaffende Anzahl von Fahrradstellplätzen je Wohnung und für soziale Einrichtungen, zum Beispiel Schulen, entsprechend erhöht.
Darüber hinaus gibt es je nach Nutzung sinnvoll angepasste Regelungen, so etwa für das Seniorenwohnen, Wochenend- und Ferienhäuser oder Sportstätten.