Der Flüchtlingsrat Leipzig e. V. setzt das Programm "Ankommen in Leipzig. Paten für Flüchtlinge" im Auftrag der Stadt Leipzig um. Er gewinnt Paten sowie interessierte Flüchtlinge und vermittelt sie in passende Patenschaften. Der Verein begleitet die Patenschaften, berät bei Fragen und unterstützt bei Bedarf. Auch schult er zu Beginn alle Paten und bietet regelmäßig Fortbildungen an.
Das Programm wird mit 45.000 Euro im Jahr vom Sozialamt gefördert.
Eckpunkte des Patenschaftsprogramms:
- Die Patenschaften werden freiwillig geschlossen.
- Paten engagieren sich ehrenamtlich und ohne Entgelt.
- Die Paten geben den Flüchtlingen Hilfe zur Selbsthilfe, d. h. Hilfestellung soll da gegeben werden, wo sie nötig ist und immer darauf zielen, dass die Flüchtlinge ihre Angelegenheiten selbständig regeln.
- Flüchtling und Pate/Patin bestimmen Inhalte der Patenschaft selbst.
- Die Dauer einer Patenschaft orientiert sich am Bedarf im Einzelfall.
- Paten nehmen vor Beginn der Patenschaft an einer Schulung teil.
Mögliche Inhalte der Patenschaften:
- Alltagsbegleitung wie Einkaufshilfe,
- Kultur- und Stadtvorstellung (z. B. Stadtbesichtigungen),
- Unterstützung beim Bezug eigenen Wohnraums (z. B. Unterstützung bei Wohnungsbesichtigungen),
- Hilfe beim Spracherwerb, beispielsweise durch regelmäßige Treffen zum Erlernen und Anwenden der deutschen Sprache,
- Suche nach passenden Vereinen für sportliche und kulturelle Aktivitäten.
Die konkreten Themen einer Patenschaft sollen sich nach den Bedürfnissen und Interessen der beteiligten Partner richten.
Wer kann Pate werden?
- Paten sind volljährig und verfügen über Sozialkompetenz. Sie sind zu einem herzlichen, gleichberechtigten und offenen Umgang mit Anderen fähig. Sie bringen die Bereitschaft mit, selbst zu lernen und sich auf kulturelle Unterschiede einzulassen. Sie wahren die persönlichen Grenzen anderer. Paten sind bereit und willens, fremden Menschen, die sich in einer schwierigen Lebensphase befinden, kulturvermittelnd und helfend zur Seite zu stehen und sie nach Bedarf und eigenem Vermögen zu begleiten und zu unterstützen.
- Paten müssen ein erweitertes Führungszeugnis ohne Einträge vorweisen. Ein solches Zeugnis wird für ehrenamtliche Zwecke kostenfrei ausgestellt.