Bei den sogenannten Komplex-Kontrollen im gesamten Stadtgebiet wurden insgesamt 582 Hundehalter überprüft sowie in der Folge neun Bußgeldverfahren eingeleitet und an die Zentrale Bußgeldbehörde übergeben.
Bei den Verfahren mit teilweise mehrere kombinierten Tatbeständen handelte es sich um Verstöße gegen die Anleinpflicht (6), gegen die Anzeigepflicht einer Hundehaltung (1) und gegen die Mitführpflicht der Hundesteuermarke (4). Die Kontrollen werden in den kommenden Wochen fortgesetzt.
Eine in früheren Kontrollen überprüfte Hundehalterin hatte vor Gericht gegen die von der Stadt Leipzig eingeleiteten Bußgeldverfahren wegen der Nichteinhaltung des Leinenzwangs erfolglos geklagt. Aufgrund von neun Verstößen wurde sie zu insgesamt 450 Euro Geldbuße verurteilt.