Die Beschäftigung in der Stadt Leipzig ist aktuell auf einem neuen Rekordwert. Zum Stand September 2015, aus diesem Monat stammen die jüngsten verfügbaren Zahlen, gab es 252.936 sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Innerhalb von 12 Monaten war das ein Anstieg um 7.258 oder 3,0 Prozent. Die Wirtschaft boomt und die offenen Stellenangebote sind ebenso auf einem sehr hohen Niveau. Aktuell sind 5.309 freie Stellen beim gemeinsamen Arbeitgeberservice von Arbeitsagentur und Jobcenter Leipzig gemeldet. Das sind 1.181 mehr als vor einem Jahr. Unternehmen suchen Nachwuchs- und Fachkräfte für viele Tätigkeiten.
Oft verfügen potenzielle Kandidaten nicht ausreichend über die gesuchten Fach- oder Spezialkenntnisse. Es können sich aber auch Bewerberinnen oder Bewerber für eine Tätigkeit in einer Branche interessieren, in der sie bisher nicht zu Hause waren. Im Bewerbungsgespräch stellen beide dann fest, dass die "Chemie" aber stimmt. Das ist durchaus eine gute Voraussetzung, es miteinander zu versuchen.
"Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter haben vielfältige Möglichkeiten, Unternehmen bei der Einstellung arbeitsloser Menschen oder der Weiterbildung Beschäftigter zu unterstützen. Beziehen Sie uns in Ihre Pläne ein. Wir unterstützen Sie gerne. Die Beraterinnen und Berater unseres gemeinsamen Arbeitgeberservice freuen sich auf Ihre Anfragen", wirbt die Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Leipzig Reinhilde Willems.
Auswahl der wichtigsten Fördermaßnahmen für Arbeitgeber
Eine Auswahl der wichtigsten Fördermaßnahmen für Arbeitgeber stellen wir Ihnen nun vor:
- Eingliederungszuschuss für die Förderung bei der Einstellung vorher arbeitsloser Menschen
Die klassische Variante, Arbeitslose auf ihrem Weg in Beschäftigung zu unterstützen, ist die Gewährung eines Eingliederungszuschusses. Förderdauer und - höhe richten sich nach dem individuellen Einarbeitungsbedarf und können bis zu 50 Prozent des Bruttolohnes für 12 Monate betragen. Für schwerbehinderte Menschen ist auch eine darüber hinaus gehende Förderung möglich.
- Zukünftige Mitarbeiter testen
Unter Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes kann vor dem Beschäftigungsverhältnis eine Eignungsfeststellung für die vorgesehene Tätigkeit oder eine Kenntnisvermittlung im Betrieb erfolgen. Bewerber können sich dabei über die Anforderungen der Tätigkeit und das Unternehmen ein Bild machen. Arbeitgeber und zukünftiger Mitarbeiter haben auch die Möglichkeit, sich dabei besser kennen zu lernen.
- Qualifizierung bringt weiter
Sie interessieren sich für einen bisher arbeitslosen Bewerber, den Sie sich gut im Unternehmen vorstellen können? Er verfügt aber nicht über alle geforderten Qualifikationen? Hier ist eine Qualifizierung noch vor Arbeitsaufnahme möglich. Aber auch eine Beteiligung an den Qualifizierungskosten bereits Beschäftigter ist denkbar. Das Qualifizierungsangebot für Arbeitgeber ist breit gefächert und umfasst Weiterbildungen in den Bereichen Gesundheit und Soziales, Metall und Kunststoff sowie Transport und Verkehr. Aber auch in kaufmännischen und dienstleistungsorientierten Branchen wird weitergebildet.
Unsere Fachexperten im gemeinsamen Arbeitgeberservice stehen als Ansprechpartner für Ihre Fragen mit Rat und Fachkompetenz zur Verfügung. Sie beraten zu Unterstützungs- und Finanzierungsmöglichkeiten, übrigens auch dann, wenn Sie kein Stellenangebot bei der Agentur für Arbeit gemeldet haben.
Kontakt
Kontaktieren Sie diese Ansprechpartner unter der kostenfreien Telefon-Servicerufnummer: 0800 4 5555 20
www.arbeitsagentur.de