Die Behörde erklärte, die Wortfolge sei aufs engste verbunden mit den politischen Ereignissen in Deutschland, „deren Bedeutung und Bekanntheit sich seit 1989 nicht verringert hat, die über die Jahre immer aktuell war bzw. ist und bei zahlreichen Veranstaltungen als Ausdruck politischen Protests verwendet wurde (...)“.
Der Satz gehöre untrennbar zur neueren deutschen Geschichte, dem Ende der DDR und der Wiedervereinigung Deutschlands und erreiche daher die markenrechtlich geforderte Unterscheidungskraft nicht. Auch der Zeichenzusatz WSDV ändere daran nichts.
Das Patent- und Markenamt hat seinen Beschluss umfänglich begründet und die Bedeutung des Satzes im Herbst 1989 mehrfach hervorgehoben und betont. Dies zeige sich unter anderem darin, dass der Satz „Wir sind das Volk“ und seine Bedeutung Thema einer Frage des sogenannten Einbürgerungstests sei. Oberbürgermeister Burkhard Jung sagte, er sei froh, dass in diesem Streit jetzt Klarheit herrsche. „Jetzt steht fest, dass dieser so entscheidende Satz denen gehört, die ihn in die Welt getragen haben: dem Volk.“
Das Markenrecht für die Slogan war von zwei Privatpersonen der Partei „Wir sind das Volk WSDV“ aus Norderstedt beantragt worden. Das Deutsche Patent- und Markenamt hatte dies zunächst auch bestätigt. Auf Antrag der Stadt Leipzig, vertreten durch die Kanzlei CMS, vom 31. Mai 2013 hat das Deutsche Patent- und Markenamt die Wortmarke jetzt gelöscht.