Danach ist Anwärtern und Mitgliedern der Vereinigungen
- Hells Angels MC (deutsche Chapter)
- Red Devils MC (deutsche Chapter)
- United Tribuns (deutsche Chapter),
die ihren Wohnsitz nicht in Leipzig haben, in der Zeit von Freitag, 01.07.2016, ab 22:00 Uhr, bis Montag, 04.07.2016, 06:00 Uhr, der Aufenthalt auf dem Gebiet der Stadt Leipzig verboten. Zuwiderhandlungen können mit einem Zwangsgeld von bis zu 2.500,00 Euro geahndet werden. Grundlage der Anordnung ist § 21, Abs. 2 des Sächsischen Polizeigesetzes.
Über die Gefahrensituation sind Polizei und Ordnungsamt seit der Eskalation der Gewalt im Leipziger Osten am 25. Juni 2016 in enger Abstimmung. Auch Polizeipräsident Bernd Merbitz und Oberbürgermeister Burkhard Jung halten sich gegenseitig auf dem aktuellen Stand der Maßnahmen.
Vor dem Hintergrund des tödlichen Zwischenfalls vom 25. Juni 2016 hat die Polizei eine Gefährdungsanalyse erstellt, die die Grundlage für die jetzt erlassene Verfügung bildet. Danach sind aus polizeilicher Sicht Vergeltungsmaßnahmen mit extremer Gewalt zu befürchten. Es wird zudem eingeschätzt, dass diese konkrete Gefahrenlage für das gesamte Stadtgebiet besteht.
Die jetzt getroffenen Maßnahmen sind auf das Wochenende begrenzt, da die Hells Angels für den 2. Juli 2016 zu einer "Beach Party" in ihr Clubheim eingeladen haben. Auch eine Absage des Festes lässt es nach behördlicher Einschätzung wahrscheinlich erscheinen, dass Unterstützer der rivalisierenden Rockerclubs aus dem gesamten Bundesgebiet nach Leipzig kommen könnten.