Was wird gefördert
- Gefördert werden interkulturelle Vorhaben, die der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund sowie dem Abbau von Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft oder der Religionszugehörigkeit dienen.
- Sie sollen öffentlichkeitswirksam sein, zu mehr Toleranz, Akzeptanz sowie zu einem friedlichen Miteinander zwischen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund in unserer Stadt beitragen.
Antragsformulare
Es sind die Antragsformulare des Referates für Migration und Integration zu benutzen. Erhältlich sind diese
- im Internet auf der Seite Förderung interkultureller Projekte oder
- direkt im Büro des Referates im Neuen Rathaus, Zimmer 4.
Beratung
Im Büro des Referates haben Interessierte auch die Möglichkeit, sich vor der Antragstellung beraten zu lassen. Insbesondere bei einer erstmaligen Beantragung von Fördermitteln ist eine Beratung empfehlenswert.
Die Ansprechpartnerin hierfür ist Frau Walther, Tel. (0341) 123-2691. Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.
Das Referat hat
Abgabeschluss
Annahmeschluss für die Antragsunterlagen ist der 30. September 2014 (Posteingang bei der Stadt Leipzig).
Es wird eine rechtzeitige Abgabe empfohlen - mit zeitlichem Abstand zum Stichtag, um bei Unklarheiten in der Antragstellung eine Rückfrage beim Antragsteller zu ermöglichen.
Hinweis
- Formlose Anträge und Anträge per E-Mail können nicht berücksichtigt werden.
- Es gelten die "Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen" und die "Richtlinie über die Förderung von Vereinen und Verbänden durch das Referat Ausländerbeauftragter".
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
- Zuschüsse für allgemeine, nur den Mitgliedern dienende Vereinszwecke oder pauschale Zahlungen können nicht gewährt werden, entsprechende Anträge finden keine Berücksichtigung.