Selbstverständlich richten sich Gebäudeabrisse und entsprechende Genehmigungen der Behörden auch weiterhin nach dem einschlägigen Bauordnungs- und Denkmalrecht.
Korrekt ist jedoch, dass vor dem Hintergrund einer stark wachsenden Stadt Abrisse künftig nicht mehr wie bisher mit öffentlichen Geldern gefördert werden sollen.