Übersicht zu Lärmarten
Derzeit wird der Lärm nach Verursachern regelrecht klassifiziert:
- Straßen- und Schienenverkehrslärm,
- Fluglärm,
- Nachbarschaftslärm,
- Gewerbelärm,
- Freizeitlärm und nicht zuletzt auch den
- Lärm am Arbeitsplatz.
Hinter jeder dieser Lärmarten steht eine aufgefächerte Gesetzgebung mit speziellen Regelungen, Zuständigkeiten sowie Richt- und Grenzwerten.
Kfz-Verkehrslärm
Der Kfz-Verkehrslärm wird durch die Gesamtzahl der Fahrzeuge und deren Zusammensetzung nach Fahrzeugart bestimmt. Die Belastung der Bevölkerung durch Verkehrsgeräusche wird im Allgemeinen anhand von Modellrechnungen ermittelt. Im Vergleich zu früheren Jahren haben sich die Eingangsgrößen für die Modellrechnungen nicht wesentlich verändert.
Die Senkung der Geräuschgrenzwerte für Kraftfahrzeuge hat in den zurückliegenden 25 Jahren nicht zu einer entsprechenden Minderung der Gesamtgeräuschemissionen im realen Verkehr geführt.
Bei den Personenkraftwagen sind die durchschnittlichen Geräuschemissionen innerorts unverändert geblieben und bei Konstantfahrt außerorts sogar leicht gestiegen. Bei Nutzfahrzeugen war innerorts ein Rückgang der Vorbeifahrtpegel um bis zu 5 dB(A) zu beobachten. Dabei wurde die größte Reduzierung der Geräuschemissionen innerorts bei schweren Lastkraftwagen erreicht. Bei Konstantfahrten außerorts konnte diese positive Entwicklung leider nicht beobachtet werden. Die Vorbeifahrtpegel blieben hier weitgehend unverändert.
Bei höheren Geschwindigkeiten (ab ca. 30 km/h bei Pkw und ca. 60 km/h bei Lkw) bestimmt das Reifen-/Fahrbahngeräusch die Geräuschemissionen von Kraftfahrzeugen. Geräuschoptimierte Reifen und Fahrbahnbeläge können daher einen wirksamen Beitrag zur Minderung der Geräuschemissionen im Straßenverkehr leisten. Die Abrollgeräusche aktueller Pkw-Reifen, unterscheiden sich um 5 - 6 dB(A); im Durchschnitt liegen die Abrollgeräusche um ca. 3,5 dB(A) unter dem aktuellen gesetzlichen Grenzwert.
In der europäischen Richtlinie (Richtlinie 2001/43/EG) zur Änderung der ursprünglichen Richtlinie 92/23/EWG über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage sind die Mindestanforderungen an Reifen hinsichtlich des Abrollgeräusches geregelt. Durch den Kauf lärmarmer und kraftstoffsparender Reifen kann jetzt jeder einzelne Kfz-Fahrer zur Verminderung des Straßenverkehrslärms beitragen.
Stadt- und Straßenbahnverkehrslärm
Lärmquellen beim Stadt- und Straßenbahnverkehrslärm sind hauptsächlich
- das Rad-Schiene-System,
- die Triebfahrzeuge sowie
- Örtlichkeit und Zustand der Gleise.
Die Triebwagen und das Rad-Schiene-System sind insbesondere dann als belästigend einzustufen, wenn noch alte Straßenbahntypen im Einsatz sind.
Schienenverkehrslärm
Lärmquellen beim Schienenverkehr sind hauptsächlich
- das Rad-Schiene-System,
- die Bremsen,
- die Kupplungen und
- die Triebfahrzeuge.
Bei der im Vergleich mit Kraftfahrzeugen oder Flugzeugen in vielerlei Hinsicht umweltfreundlicheren Bahn ist Lärm dennoch ein gravierendes Umweltproblem.
Zwar ist es aus ökologischer Sicht sinnvoll, mehr Verkehr von der Straße auf die Schiene zu verlegen, doch nehmen dadurch auch die Geräuschimmissionen zu.
Besonders nachts, wenn die Lärmbelastung auf den Straßen abnimmt, werden auf der Schiene verstärkt geräuschintensive Gütertransporte durchgeführt.
Flugverkehrslärm
Obwohl durch den
- Einsatz lärmreduzierter Flugzeugtriebwerke,
- durch eine drastische Verminderung des Militärflugverkehrs,
- durch verbesserte Flugleitmaßnahmen und
- durch andere technische Entwicklungen
die Belastung der Bevölkerung durch Fluglärm scheinbar gesenkt wurde, führten
- die starke Zunahme der zivilen Flugbewegungen und
- die häufigen Flüge in der Nachtzeit und
- zu den Tagesrandzeiten
bei den betroffenen Anwohnern zu einer verstärkten Sensibilisierung.
Auch wenn eine stärkere Belästigung durch Fluglärm nur in der Umgebung der Flughäfen gegeben ist, kann die Geräuschbelastung bei Betroffenen doch beträchtlich sein. Charakteristisch für Fluglärm ist, dass durch die Beschallung von oben eine Abschirmung durch Barrieren, wie beispielsweise andere Gebäude nicht gegeben ist, und daher Rückzugsmöglichkeiten innerhalb der Wohnung in weniger laute Räume fehlen.
Ein modernes Passagierflugzeug, wie zum Beispiel der Airbus A 320 mit einer Masse von 77 Tonnen, bewegt sich in der Luft, weil es durch ein starkes Triebwerk unter Volllast auf eine Mindeststartgeschwindigkeit von 270 km/h beschleunigt wird. Dies führt zu einem Geräuschpegel, der in 300 Metern Entfernung noch bis zu 90 dB(A) betragen kann. Flugzeugtriebwerke gehören damit zu den lautesten von Menschen erschaffenen technischen Einrichtungen.
Gewerbe- und Industrielärm
Unter diesem Begriff fasst man die durch gewerbliche und industrielle Lärmquellen verursachten Geräusche störenden Charakters zusammen. Diese sind gewöhnlich an den Betrieb von Anlagen gebunden.
Die Vorschriften und das technische Regelwerk zur Lärmbekämpfung haben im industriell- gewerblichen Bereich einen Jahrzehnte zurückreichenden Ursprung, wobei es zunächst um Fragen des Arbeitsschutzes und der Arbeitsmedizin ging. Infolge von Missständen am Arbeitsplatz war die Lärmschwerhörigkeit früher eine weitverbreitete Berufskrankheit.
Die technischen Regeln über Lärmmessung und Bewertung, über Lärmvermeidung und -minderung haben zusammen mit den entsprechenden Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften das Risiko deutlich verringert, durch Lärm am Arbeitsplatz zu erkranken.
Das mit der Industrialisierung gewonnene Wissen um die praktische Verwirklichung von Lärmschutz im Betrieb förderte ganz wesentlich den sich entwickelnden Nachbarschutz bzw. Immissionsschutz. Dabei verlagert sich heute der Schwerpunkt von den Maßnahmen im Zusammenhang mit Einzelvorhaben (Immissionsschutz, Nachbarschutz) auch beim Lärmschutz in den Bereich der räumlichen Planung.
Aufgrund des einfach anzuwendenden Verursacherprinzips und eindeutiger Mess- und Bewertungsvorschriften für anlagenbezogenen Gewerbelärm erweisen sich bestehende Lärmquellen dieser Art im Hinblick auf Abhilfemaßnahmen als durchaus überschaubares Problem. Die mit einer Lärmsanierung verbundenen Aufwendungen und Einschränkungen können jedoch für den Anlagenbetreiber ein u. U. existenzbedrohendes Ausmaß haben.
Somit kommt der Bauleitplanung die große Verantwortung zu, Beschwerdesituationen mit nachträglichem Sanierungsbedarf nicht entstehen zu lassen. Dies ist nur möglich, wenn die örtlichen Verhältnisse so gestaltet werden, dass bei typisierender Betrachtungsweise der Betreiber einer Anlage bei Erfüllung der Anforderungen des Standes der Technik auch eine Chance hat, festgesetzte Immissionswerte bzgl. einer schutzbedürftigen Nachbarschaft einhalten zu können.
Während bei vielen Schallquellen (speziell beim Straßenverkehr) aufgrund bekannter spezifischer Emissionen eine sehr sichere Immissionsprognose erstellt werden kann, besteht bei der individuellen Vielzahl gewerblich-industrieller Anlagen im Stadium der Bauleitplanung eine solche Vorausberechnung der Lärmimmission nur auf der Grundlage von Vorgaben oder stark vereinfachenden Annahmen.
Freizeit- und Nachbarschaftslärm
In unserer Gesellschaft besitzen Sport und Freizeitaktivitäten einen hohen Stellenwert. Über zwei Drittel der Bevölkerung sind Mitglied in verschiedensten Sport- oder Kulturvereinen.
Es ist vielfach unvermeidlich, dass von Sportereignissen oder Freizeitvergnügen Geräuschemissionen ausgehen.
In der Vergangenheit hatten jedoch bei der Planung und Realisierung der Anlagen Fragen des Lärmschutzes häufig nur eine untergeordnete Bedeutung. Deshalb stehen heute oftmals Sportstätten und Freizeitanlagen wie beispielsweise Fußballstadien, Kartbahnen oder Erlebnisbäder bei der Wohnnachbarschaft in der Kritik und geben zunehmend Anlass zu Lärmbeschwerden.
Dies auch insbesondere, da solche Anlagen oftmals zu Zeiten Lärm verursachen, an denen das Ruhebedürfnis der Bevölkerung am größten ist, nämlich während der Abendstunden oder an Sonn- und Feiertagen.
In erster Linie dominieren bei den Sport- und Freizeitanlagen folgende Geräuschquellen:
- Technische Einrichtungen (z. B. Lautsprecher)
- Zuschauer bzw. Besucher (z. B. Beifall, Zurufe)
- Sportgeräte (z. B. Motorenlärm, Ballgeräusche)
- Sportbetrieb (z. B. Schiedsrichterpfiffe, Zurufe beim Training)
- An- und Abfahrtsgeräusche der Zuschauer
Konflikte durch Nachbarschaftslärm treten relativ häufig auf, da in der Freizeit oft unterschiedliche Interessen und Verhaltensweisen aufeinander treffen. So kann eine Person Ruhe und Entspannung suchen, während eine andere gerade geräuschintensive Tätigkeiten im Haus oder Garten verrichtet.