Fußverkehrsentwicklungsplan
Im Fußverkehrsentwicklungsplan sollen Schwerpunkte für die Förderung des Fußverkehrs in Leipzig identifiziert und ein gesamtstädtisches Fußwegenetz erarbeitet werden. Die unterschiedlichen Ansprüche von Straßen, Wegen, Plätzen, Freiflächen und Grünanlagen werden durch einen differenzierten Bedeutungsplan evaluiert und in der Planung angewandt. Ein Maßnahmenplan priorisiert die zur Umsetzung notwendigen Handlungsfelder und Maßnahmen für den Zeithorizont bis 2030.
Besonders wichtige öffentliche Räume sollen zu Flaniermeilen entwickelt werden, auf denen das Spazieren, Kommunizieren, das sich Aufhalten in der Gastronomie und den Straßencafés, auf den Bänken und Sitzgelegenheiten auf den Boulevards, Passagen und Plätzen wieder zum Lebensgefühl einer urbanen Mobilität wird. Ein Beschluss durch die Ratsversammlung ist bis zum Ende des Jahres 2022 angestrebt.
Ein wesentlicher Bestandteil des Fußverkehrsentwicklungsplans ist es, Maßnahmen zur Förderung des Fußverkehrs zu ermitteln. Hierzu wurden bereits vier Programme erstellt und deren Umsetzung in der Mobilitätsstrategie verankert:
Fußgängerüberwege sind eine von mehreren Möglichkeiten zur Sicherung des Fahrbahnüberquerens von zu Fuß Gehenden. Neben mit Ampeln signalisierten Fußgängerfurten sind Fußgängerüberwege Überquerungsstellen, an denen die Straßenverkehrsordnung das Überqueren besonders sichert. Mittelinseln oder Mittelstreifen mit guten Sichtbeziehungen können ebenfalls eine gute Sicherheitsbilanz aufweisen
Straßen und Plätze sind nicht nur Orte des Verkehrs, sondern ebenso Orte des öffentlichen Lebens. Für das Erreichen vieler gesellschaftlicher Zielstellungen – vom Klimaschutz bis zur Luftreinhaltung, von der Gesundheitsvorsorge bis zur sozialen Teilhabe – werden Straßenräume und Plätze benötigt, die zum Gehen einladen und Raum für Kommunikation und Begegnung lassen. Entsprechend dem Beispiel der Umgestaltung des Lindenauer Marktes sollen in weiteren Stadtteilen Potenziale für attraktive öffentliche Plätze ermittelt und den Möglichkeiten entsprechend aktiviert werden.
Für das barrierefreie Fortbewegen auf Leipzigs Gehwegen ist es wichtig, dass diese in einem adäquaten Zustand sind.
Eine barrierefrei zugängliche Umwelt ist für 10 Prozent der Bevölkerung unentbehrlich, für 30 bis 40 Prozent der Bevölkerung notwendig und für alle komfortabel. Im Leipziger Stadtgebiet gibt es viele Straßen, an denen Gehwege komplett fehlen oder eine Verbindung durch Barrieren erschwert oder verhindert wird. Diese fehlenden Abschnitte stellen eine eklatante Lücke im Fußverkehrsnetz dar und sollen im Einklang mit dem Ziel einer Stadt der kurzen Wege sukzessiv ergänzt werden.
Bürgerbeteiligung zum Fußverkehrsentwicklungsplan
Für diese vier Programme sollen mit Hilfe der Leipziger/-innen Vorschläge für Verbesserungen zusammengetragen werden. Dazu wurde ein Beteiligungskonzept entwickelt. Inhalt dieses Konzeptes ist auch eine Online-Beteiligung, die allen Interessierten die Möglichkeit biete anhand einer Karte Schwachstellen im Leipziger Fußverkehrsnetz aufzuspüren.
Durch die Bürgerbeteiligung eingegangenen Vorschläge werden anhand verschiedener Faktoren nach ihrer Dringlichkeit eingestuft. Wichtige Faktoren sind dabei die Schwerpunktgebiete des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (INSEK) und die Beteiligung der Ortschafts- und Stadtbezirksbeiräte. Weitere Faktoren wie beispielsweise der Bedeutungsplan (identifiziert städtische Räume nach ihrer Bedeutung für den Fußverkehr) oder die Standards für den Fußverkehr werden derzeit mit Hilfe der Fachöffentlichkeit erarbeitet.
Potentialanalyse Flaniermeilen
Um die konzeptionelle Entwicklung der flächendeckenden Verfügbarkeit von Fußwegverbindungen abzusichern, erhielt die Arbeitsgemeinschaft von Prof. Dr. Heiner Monheim und Dr. Christian Muschwitz (raumkom Trier / Malente) mit Prof. Dr. Rolf Monheim (Bayreuth) im Juli 2019 den Auftrag, für den Bereich der erweiterten Innenstadt innerhalb des "Tangentenvierecks" eine externe Potentialanalyse für Flaniermeilen zu entwickeln. Diese Analyse entfaltet keine direkte Wirkung, sondern ist als Gutachten zu verstehen, welches externe Vorschläge für den zu erarbeitenden Fußverkehrsentwicklungsplan und den darin enthaltenden Bedeutungsplan darlegt.
Die Analyse finden Sie auf der Seite des Stadtraumkonzepts erweiterte Innenstadt. Für die weitere Erarbeitung des Bedeutungsplanes sollen diese ersten Überlegungen als konzeptuelle Basis in den Prozess der Erstellung einfließen.