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Umweltzone 2011 - Saubere Luft für Leipzig

Das Hochhaus Uniriese Foto: Leipzig Tourismus und Marketing GmbH
Foto: Leipzig Tourismus und Marketing GmbH
 
 
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Informationen zur Umweltzone


Amt für Umweltschutz
Tel: 0341 123-1644

Ordnungsamt
Tel: 0341 123-8500

Der neue Plan zur Luftreinhaltung umfasst 48 Maßnahmen, durch welche die Luftschadstoffbelastung gesenkt werden soll. Die wohl wichtigste Maßnahme, die der neue Plan vorsieht, ist die Einführung einer Umweltzone ab 1. März 2011.



 
 
 

Was ist eine Umweltzone?
Eine Umweltzone ist ein Gebiet, in dem nur Fahrzeuge fahren dürfen, die bestimmte Abgasstandards einhalten und mit einer entsprechenden farbigen Plakette gekennzeichnet sind. Fahrzeuge mit besonders hohen Emissionen müssen draußen bleiben. Die Verkehrsbeschränkungen der Umweltzone gelten in Leipzig ohne zeitliche Einschränkungen und unabhängig davon, ob die aktuelle Luftbelastung hoch oder niedrig ist.

Warum brauchen wir die Umweltzone?
Zum Schutz der Gesundheit wird an zwei verkehrsnahen und einem verkehrsfernen Punkt in der Stadt die Schadstoffbelastung der Luft gemessen. Dabei wurden die Feinstaubgrenzwerte an mehr als den zulässigen 35 Tagen pro Jahr überschritten.
Der Straßenverkehr ist einer der größten Luftschadstoffverursacher, das trifft sowohl auf den Feinstaub (mit rund 40 Prozent) als auch auf die Stickoxide (mit etwa 75 Prozent) zu. Um den Gesundheitsschutz für Leipzigerinnen und Leipziger verbessern zu können, wird ab dem 1. März 2011 eine Umweltzone eingerichtet, die etwa 62 Prozent des Stadtgebietes abdecken wird. Von der Einrichtung der Umweltzone versprechen wir uns ein deutliches Absinken der Schadstoffbelastung der Umgebungsluft.

Welches Gebiet umfasst die Umweltzone?
Nach umfangreichen Berechnungen möglicher Zuschnitte der Umweltzone wurde klar, dass nur eine Zone, die einen Großteil der Stadtfläche abdeckt, die Einhaltung bzw. Unterschreitung der vorgegebenen Grenzwerte für Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid ermöglichen kann. Die Umweltzone umfasst etwa 62 Prozent des Leipziger Stadtgebietes.

Die Karte (PDF 6,3 MB) zeigt die geplante Umweltzone.

 

Was bedeutet die Umweltzone für mich?

Wer darf in die Umweltzone?
In der Leipziger Umweltzone sollen nur noch Fahrzeuge mit der Grünen Plakette fahren dürfen. Das heißt: Alle Pkw mit Ottomotor inklusive geregeltem Katalysator sowie Dieselfahrzeuge mit Euro 4 und Euro 3 mit Partikelfilter sowie Pkw ohne Verbrennungsmotor können eine Grüne Plakette bekommen.

Wieviele Fahrzeuge dürfen nicht mehr in der Umweltzone fahren?
Nach einer Prognose für das Jahr 2011 betrifft das Fahrverbot in der Leipziger Umweltzone rund sechs Prozent der Pkw. Vom Fahrverbot in der Umweltzone werden besonders die Halter von Nutzfahrzeugen betroffen sein, denn rund 44 Prozent der Nutzfahrzeuge dürfen dann nicht mehr in der Umweltzone unterwegs sein.
 
Welche Ausnahmeregelungen gibt es für die Umweltzone in Leipzig?
Bestehende Ausnahmeregelungen finden Sie in unserem Überblick.

 

Informationen für Gewerbetreibende

Für gewerbliche Fahrzeuge existiert eine KfW-Förderung sowie das Förderpogramm "De-minimis".
Informationen zu diesen Programmen erhalten Sie auf den folgenden Seiten.

 

Fragen und Antworten zur Umweltzone

Feinstaubplakette

Folgende am häufigsten gestellte Fragen haben wir für Sie auf einer extra Seite zusammengestellt und beantwortet.

 
 

 

Die größten Irrtümer zur Umweltzone

Aufgrund der bislang bei der Stadt eingegangenen Anfragen/Argumentationen zur Umweltzone, werden folgende Kernaussagen aufgegriffen und kurz diskutiert:

Irrtum 1: Umweltzonen haben keine Wirkung, dies zeigen die Messergebnisse in Städten, die bereits über eine Umweltzone verfügen.
Die Wirksamkeit der Berliner Umweltzone wurde jüngst untersucht. Danach sank auf Grund der Umweltzone die verkehrsbedingte Rußpartikelbelastung um 14 bis 16 Prozent. Nach Angaben der Berliner Senatsverwaltung wäre ohne Umweltzone die Feinstaubbelastung an Hauptverkehrsstraßen im Jahr 2008 um etwa 3 Prozent höher gewesen. Auch eine Minderung der Stickstoffdioxidkonzentration um etwa 7 bis 10 Prozent ist der Stufe 1 der Umweltzone zuzuschreiben, so die Berliner. (Infos unter www.berlin.de/sen/umwelt/luftqualitaet/de/luftreinhalteplan/download/04-15-PK-Umweltzone.pdf)
Das Ergebnis einer aktuellen wissenschaftlichen Studie von München zeigt eine Abnahme der Feinstaubbelastung, die insbesondere an den verkehrsnahen Standorten (Stachus: -9,8 Prozent; Prinzregentenstraße: -12,3 Prozent) deutlich ist. (Infos unter
www.ecomed-medizin.de/sj/ufp/Pdf/aId/10891)
Zu berücksichtigen ist, dass sowohl in Berlin als auch in München erst die Stufe 1 der Umweltzone gilt,
d. h. freie Fahrt für Fahrzeuge mit roter, gelber und grüner Plakette. Bereits ab 2010 darf in der Berliner Umweltzone nur noch mit grüner Plakette gefahren werden.


Irrtum 2: Das Wetter bestimmt in erster Linie die Feinstaubbelastung, die Umweltzone hat deshalb keine Wirkung.
Der Minderungseffekt der Umweltzone ist im Vergleich zu den meteorologisch bedingten Schwankungen der Partikelkonzentration (PM10) zweifellos gering. Zu beachten ist jedoch, dass nicht das Wetter hohe PM10-Werte verursacht, sondern, abgesehen von zumeist selten auftretenden natürlichen Ereignissen (Stichwort: Saharastaub), menschliche Aktivitäten hohe Partikelkonzentrationen verursachen. Denn wo es keine oder nur geringe Emissionen gibt, gibt es auch keine oder nur geringe Immissionen (Belastungen). Die Umweltzone fördert eine Modernisierung der Fahrzeugflotte und Verringerung des Ausstoßes gesundheitlich relevanter hoch toxischer Partikel. Daneben bewirkt die Umweltzone eine Absenkung des Stickoxidausstoßes und damit Verminderung der Belastung mit Stickstoffdioxid.


Irrtum 3: Die Standorte der Messstationen in Leipzig sind nicht repräsentativ. Es werden zu hohe Werte gemessen, die im Ergebnis dazu führen, dass eine Umweltzone eingeführt wird.
Anzahl und Lage der Messstationen sind durch EU-rechtliche Vorgaben genau definiert. Die Mindestzahl der Messstellen für ortsfeste Messungen zur Beurteilung der Einhaltung von Grenzwerten für den Schutz der menschlichen Gesundheit richtet sich nach der Belastungssituation und der Einwohnerzahl. Es gibt unterschiedliche Anforderungen an verkehrsnahe Messstationen (Leipzig-Mitte und Lützner Straße) und Messstationen (Leipzig West) die den städtischen Hintergrund erfassen. Die Ortswahl ist regelmäßig zu überprüfen und jeweils erneut zu dokumentieren, damit sichergestellt ist, dass die Kriterien für die Wahl des Standortes weiterhin Gültigkeit haben. Für den Betrieb der Messstationen in Sachsen ist das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie zuständig.


Irrtum 4: Der Straßenverkehr trägt nur untergeordnet zur Schadstoffbelastung bei, Ferneintrag, Haus-brand, Flug- und dieselbetriebene Schienenfahrzeuge sind die hauptsächlich Schuldigen. Auf diese Quellen hat die Umweltzone keinen Einfluss, sie ist daher entbehrlich.
Zunächst ist zwischen der Belastung mit Feinstaub PM10 und Stickstoffoxiden zu unterscheiden. Der Ferneintrag spielt in punkto Feinstaub PM10 eine wesentliche Rolle. Denn etwa 50 Prozent der Gesamt-belastung stammt aus Quellen außerhalb von Leipzig. An der Gesamtbelastung mit PM10 ist der Hausbrand mit etwa 2 Prozent, der Flug- und Schienenverkehr mit etwa 1 Prozent beteiligt. Der motorisierte Straßenverkehr trägt im Mittel mit 35 Prozent zur PM10-Gesamtbelastung bei.
Bei den Stickstoffoxiden ergibt sich ein etwas anderes Bild. Der motorisierte Straßenverkehr ist im Mittel zu 78 Prozent an der Gesamtbelastung beteiligt. Etwa 13 Prozent resultieren aus dem Ferneintrag. Der Hausbrand ist mit etwa 4 Prozent, der Flug- und Schienenverkehr mit etwa 2 Prozent an der Gesamtbelastung mit Stickstoffoxiden beteiligt.
Alle Angaben beziehen sich auf verkehrsreiche Straßen (Standort der Messstationen Leipzig-Mitte und Leipzig-Lützner Straße). Im städtischen Hintergrund ergeben sich andere Verhältnisse.
Die genannten Zahlen verdeutlichen, dass der motorisierte Straßenverkehr keineswegs einen nur untergeordneten Einfluss auf die Schadstoffbelastung hat.


Irrtum 5: Große Baustellen in Leipzig beeinflussen, insbesondere an der Messstation Leipzig-Mitte, die Feinstaubwerte und führen zu Grenzwertüberschreitungen. Die Umweltzone hat hierauf keinen Einfluss, sie ist deshalb entbehrlich.
Die Umweltzone hat in der Tat hierauf einen nur minimalen Einfluss, denn auch Baustellenfahrzeuge benötigen, soweit sie nicht als Arbeitsmaschinen zugelassen sind, ab dem Jahr 2011 eine grüne Plakette. Baustellenarbeiten hingegen kön-nen, insbesondere in unmittelbarer Nähe zu einer Messstation, einen erheblichen Einfluss auf die Messwerte haben. Dies verdeutlicht eine im Luftreinhalteplan enthaltene Abschätzung, wie sich der Abriss der Brühlbebauung auf die Messwerte an der unmittelbar benachbarten Messstation Leipzig-Mitte negativ ausgewirkt hat. Vor diesem Hintergrund wurde eine zusätzliche Maßnahme in den neuen Luftreinhalteplan integriert, mit der baustellenbedingte, vermeidbare Emissionen wirksamer verhindert werden sollen. Einen Verzicht auf die Umweltzone rechtfertigt dies jedoch keineswegs, denn Grenzwertverletzungen treten auch ohne Baustelleneinfluss auf, aktuelles Beispiel sind die im Jahr 2009 registrierten knapp 50 Überschreitungen des Tagesgrenzwertes für Feinstaub an der Messstation in der Lützner Straße.


Irrtum 6: Gegenüber der Umweltzone ist eine Benetzung der Straßen mit Wasser zum Zwecke der Feinstaubreduktion gemeinsam mit anderen Maßnahmen viel effektiver und kostengünstiger.
Eine Nassstraßenreinigung wurde fachlich/organisatorisch im Jahr 2007 in der Lützner Straße erprobt. Auf Grund der nur zeitlich gering anhaltenden lokal begrenzten Wirkung (1 bis 2 Stunden) und der im Gegensatz hierfür aufzuwendenden Kosten ist die Maßnahme als nicht hinreichend geeignet zu bewerten.


Irrtum 7: Baumpflanzungen, Aufforstungsmaßnahmen und das Vermeiden vegetationsloser Flächen ist sinnvoller als die Einführung einer Umweltzone.
Werden vegetationslose Flächen begrünt und versiegelte Areale rückgebaut, wird ein sinnvoller Beitrag zur Minderung der Feinstaubbelastung und Verbesserung des Stadtklimas geleistet. Aus diesem Grund sind zusätzliche Baumpflanzungen an Straßen und die Aufforstung innerstädtischer Flächen (Stichwort: Urbaner Wald und Klimawald) vorgesehen. Der Effekt darf jedoch nicht überbewertet werden. Grenzwertüberschreitungen treten häufig nur in Straßenschluchten auf, in denen nur sehr limitiert mittels Begrünung die Lufthygiene beeinflussbar ist.


Irrtum 8: Die "anderen Maßnahmen" des Luftreinhalteplanes sind "völlig ausreichend", die Einrichtung der Umweltzone ist deshalb entbehrlich.
Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie hat die Wirksamkeit der im Luftreinhalteplan enthaltenen Maßnahmen fachlich bewertet und rechnerisch modelliert. Ergebnis war, dass ohne die Umweltzone mit der definierten räumlichen Ausdehnung in der ausschließlich Fahrzeuge mit grüner Plakette fahren dürfen, keine Einhaltung der Grenzwerte für Feinstaub PM10 und Stickstoffdioxid ab dem Jahr 2011 gewährleistet ist.


Irrtum 9: Die flächenhafte Ausdehnung der geplanten Umweltzone ist völlig überzogen, eine auf den Stadtkern ausgerichtete Umweltzone ist ausreichend.
Bei den Prognoserechnungen zur Schadstoffbelastung im Jahr 2011 wurde u. a. eine sehr viel kleinere Umweltzone (Fläche ca. 21 km²), in der ebenfalls nur mit grüner Plakette gefahren werden darf, untersucht. Grob grenzte sich diese Umweltzone im Westen an der Brünner Straße, im Norden an der Lützner Straße/Jahnallee/Waldstraße/Georg-Schuhmann-Straße/Theresienstraße, im Osten an der Adenauerallee/Torgauer Straße/Riebeckstraße und im Süden an der Semmelweisstraße/Kurt-Eisner-Straße/Schleußiger Weg/Antonienstraße ab. Die Prognoserechnung wies aus, dass trotz dieser Umweltzone mehr als 60 Straßenabschnitte mit Grenzwertüberschreitungen verblieben. Hierunter waren sowohl Straßenabschnitte innerhalb der Umweltzone als auch Straßen, die entlang der Umweltzone den Umfahrungsverkehr aufnehmen sollten, sowie Abschnitte weit außerhalb der Umweltzonengrenzen, die es unmöglich machten, allein durch lokale Fahrverbote, Umleitung und Pförtnern des Verkehrs eine effektive Lösung zu finden.
Erst eine wesentliche Vergrößerung der Umweltzone, wie derzeit vorgesehen, führte im Ergebnis der Berechnungen zu einer Einhaltung der Grenzwerte. Dabei ist zu berücksichtigen, dass hinreichend belastbare Straßen (u. a. Teile des Autobahnrings) außerhalb der Umweltzone vorhanden sind, die den Umfahrungsverkehr aufnehmen. Selbst bei der jetzt beschlossenen Ausdehnung der Umweltzone und einer Beschränkung auf Fahrzeuge mit grüner Plakette verbleiben noch Straßenabschnitte, an denen geringfügige Grenzwertverletzungen berechnet wurden und damit zusätzliche lokale Minderungsmaßnahmen erfordern.

 
 
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