Waffenverbotszone Eisenbahnstraße
Am 5. November 2018 wurde im Bereich der Eisenbahnstraße die erste Waffenverbotszone im Freistaat Sachsen eingerichtet. Die vom Land Sachsen veranlasste Maßnahme hat zum Ziel, die allgemeine Sicherheit in dem Gebiet zu erhöhen, das bislang als Kriminalitätsschwerpunkt gilt.
Aufzeichnung Livestream Bürgerforum Waffenverbotszone
Am 19. Juli 2021 fand im Offenen Freizeittreff Rabet (OFT Rabet) das Bürgerforum Waffenverbotszone statt. Dr. Marschel Schöne (Sächsische Hochschule der Polizei) und Prof. Dr. Kurt Mühler (Universität Leipzig) informierten aus erster Hand über die Ergebnisse der Evaluation. Heiko Rosenthal (Bürgermeister und Beigeordneter Dezernat Umwelt, Klima, Ordnung und Sport) und René Demmler (Präsident Polizeidirektion Leipzig) informierten im Anschluss über das weitere Vorgehen und stellten sich den Fragen der Anwesenden.
In einem rund 70 Fußballfelder großen Areal wurde das Mitführen von Schusswaffen, Messern, Reizstoffsprühgeräten sowie anderen gefährlichen Gegenständen wie Elektroschockgeräten oder Baseballschlägern verboten. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Rechtsgrundlage
Als Rechtsgrundlage für die Waffenverbotszone in Leipzig diente eine Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern. Sie wurde am 19. Oktober 2018 im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet. Im März 2021 erklärte das Sächsische Oberverwaltungsgericht mit Normenkontrollurteil (Az.: 6 C 22/19) die Polizeiverordnung des Innenministeriums über das Verbot des Mitführens gefährlicher Gegenstände im Umfeld der Eisenbahnstraße in Leipzig für unwirksam. Damit ist aktuell nur noch jener Teil der Mantelverordnung zur Waffenverbotszone in Kraft, der das Mitführen von Gegenständen untersagt, die unter das Waffengesetz fallen.
Evaluation
Laut Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern ist unter Artikel 3 eine Evaluation der Maßnahme nach einem Jahr vorgesehen. Das Innenministerium hat die Sächsische Hochschule der Polizei mit der wissenschaftlichen Evaluierung beauftragt. Die Polizeihochschule wiederum hat das Institut für Soziologie der Universität Leipzig mit der Durchführung der Evaluation betraut. Auf Initiative des Leipziger Stadtrates setzte sich die Stadt Leipzig beim Freistaat Sachsen für die Einbeziehung lokaler Akteure ein, um Erkenntnisse auf der Basis von Statistiken um Perspektiven von Anwohner/-innen, Gewerbe, Vereine, etc. zu erhalten. Im Rahmen einer Pressekonferenz präsentierten der Leipziger Oberbürgermeister Burkhard Jung und der Sächsische Innenminister, Prof. Dr. Roland Wöller, gemeinsam mit den Forschenden am 9. Juni 2021 die Ergebnisse der Untersuchung.
Ergebniszusammenfassung
Die Evaluierungsergebnisse zeigen, dass die Waffenverbotszone als zusätzliches Instrument zur Senkung von bewaffneten Angriffen im Öffentlichen Raum beigetragen hat. Die Ergebnisse zeigen aber auch, dass die Waffenverbotszone kaum positive Auswirkungen auf das übrige Kriminalitätsgeschehen hat.
In der Befragung äußerten die Anwohner/-innen den Wunsch nach einer bürgernahen und regelmäßigen Präsenz von Polizei und Ordnungsdiensten. Verkehrsrowdytum, offener Drogenkonsum beziehungsweise -handel, sowie Lärm und insbesondere illegal entsorgter Müll im öffentlichen Raum wurden von vielen Befragten als Probleme in den Ortsteilen Volkmarsdorf und Neustadt-Neuschönefeld genannt. Aus der Befragung ging auch hervor, dass die Waffenverbotszone keinen Einfluss auf das Sicherheitsgefühl der Anwohner/-innen hat. Auch deshalb lehnen viele Befragte die Waffenverbotszone als flankierende Maßnahme zur Reduzierung der Kriminalität ab und formulierten auch Bedenken, dass diese im Kern als Instrument zur Legitimierung anlassloser Präventivkontrollen durch die Vollzugspolizei genutzt wurde.
Zukunft der Waffenverbotszone
Die Ratsversammlung sprach sich im Februar 2021 mehrheitlich für die Abschaffung der Waffenverbotszone aus. Das zuständige Sächsische Staatsministerium des Inneren stellte anlässlich der Veröffentlichung der Evaluationsergebnisse die Überwindung der Waffenverbotszone in Aussicht. Voraussetzung dafür sei die gemeinschaftliche Erarbeitung und Umsetzung eines Maßnahmenplans zur Kriminalitätsbekämpfung und Erhöhung des Sicherheitsgefühls.
Der Maßnahmenplan, der unter anderem die Stärkung des Sozialkapitals in den untersuchten Bereichen vorsieht, befindet sich akutell in Umsetzung. Der Kommunale Präventionsrat Leipzig ist zuständig für die Erfassung und Dokumentation des Umsetzungsstandes. Der Ergebnisbericht wird gemäß Festlegung im Jahr 2026 veröffentlicht.