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An-, Ab- und Ummeldung |
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Kfz-Steuer |
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Wenn Sie Halterin oder Halter eines Fahrzeugs sind und mit diesem auf öffentlichen Straßen unterwegs sind, müssen Sie Kraftfahrzeugsteuer zahlen. Die Zulassung eines Fahrzeugs in Sachsen ist seit 1. Juli 2006 nur noch bei Erteilung einer Lastschrifteinzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer möglich.
Weitere Informationen zur Kfz-Steuer
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Änderung des Wohnortes |
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Wenn Sie nach Leipzig ziehen oder innerhalb der Stadt umziehen, muss der geänderte Wohnort in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Eine sogenannte Umschreibung ist auch notwendig bei einem Halterwechsel innerhalb der Stadt Leipzig oder Verlegung des Standortes des Fahrzeuges in einen anderen Zulassungsbezirk.
Weitere Informationen zur Kfz-Umschreibung bei Umzug
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Kennzeichen |
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Sie benötigen bei einer Neuzulassung oder Umschreibung Ihres Fahrzeuges ein neues Leipziger Kennzeichen? Dies kann ein Serienkennzeichen oder auch ein Kennzeichen nach Ihren Wünschen (Wunschkennzeichen) sein, welches Sie online reservieren können.
Reservierung von Kennzeichen und Wunschkennzeichen
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