|
|
 |
| |
Zuzugsbonus für Studierende |
|
|
Das Projekt 'Zuzugsbonus' geht weiter! Es läuft seit dem Sommersemester 1999 mit zwischenzeitlichen Änderungen. Die Leipziger Ratsversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.06.2011 auf der Grundlage des Beschlusses RBV-688/11 vom 02.03.2011 eine Fachförderichtlinie (PDF 450 kB) über die Gewährung des Bonus rückwirkend ab dem 01.01.2010 beschlossen. Sie wurde im Leipziger Amtsblatt Nr. 13/2011, Seite 11, veröffentlicht.
Was ist neu?
- Der Bonus wurde in eine Einmalzahlung in Höhe von 150 €, rückwirkend ab dem Jahr 2010, umgestellt.
- Die Bedingung, dass es sich um ein Erststudium handeln muss, wurde aufgehoben.
- Der Hauptwohnsitz wird erstmals nach Leipzig verlegt.
- Zulässig ist die Anmeldung mit Hauptwohnsitz maximal sechs Monate vor der Immatrikulation. Bei zeitlängeren Fristen sind die Gründe über die Verzögerung des Studienbeginns nachzuweisen.
- Ein durchgängiger Übergang vom auswärtigen Bachelorabschluss zum Masterstudium in Leipzig ist nicht mehr Anspruchsvoraussetzung.
Wer bekommt den Zuzugsbonus?/Antragsvoraussetzungen Studierende der Leipziger Hochschulen, die zum Zwecke des Studiums ihren Hauptwohnsitz nach Leipzig verlegt haben, sich demzufolge gemäß § 12 Absatz 2 Sächsisches Meldegesetz (SächsMG) überwiegend in Leipzig aufhalten und hier mit Hauptwohnung gemeldet sind, bekommen auf Antrag den einmaligen Zuzugsbonus. Das gilt natürlich auch für ausländische Studierende. Der Studierende muss im Jahr des Beginns des Studiums
- seinen Hauptwohnsitz in Leipzig anmelden,
- den Antrag auf Zuzugsbonus bis zum 31.12. stellen und
- siehe Ziff. 3. und 4. unter „Was ist neu?“.
Gibt es den Zuzugsbonus auch für das Masterstudium? Ja, wenn es einem auswärtigen Bachelorabschluss folgt. Siehe weiter Ziff. 5 unter „Was ist neu?“
Wie hoch ist der Zuzugsbonus? Die Stadt Leipzig gewährt die freiwillige finanzielle Leistung in Form einer Einmalzahlung in Höhe von 150 EUR.
Antragsfrist Sie endet immer zum 31.12. des Jahres der Studienaufnahme (Posteingangsstempel).
|
| |
|
|
 |
Wo können Sie alles erledigen? Den Antrag nehmen alle Bürgerämter der Stadt Leipzig entgegen. Dort melden Sie sich ebenfalls mit dem Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz nach Leipzig um.
|
|
|
Wann wird der Bonus gezahlt? Die Auszahlung erfolgt im ersten Quartal des dem Antrag folgenden Jahres mittels Überweisung auf Ihr Konto.
Anmelden des Wohnsitzes ist Pflicht! Sollten Sie Ihren Hauptwohnsitz nicht nach Leipzig verlegen, müssen Sie zumindest Ihren Nebenwohnsitz anmelden. Das Überschreiten der Meldefrist von 14 Tagen für die An-, Um- und Abmeldung kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen, die durch die Zentrale Bußgeldbehörde mit einer Geldbuße gemäß § 35 SächsMG geahndet wird.
|
| |
| |
Formulare |
- Anmeldung bei der Meldebehörde (PDF 449 kB)
- Antrag für den Zuzugsbonus 2012 (PDF 50 kB)
|
| |
| |
|
 |
 |
 |
Merkzettel/Flyer |
- Merkzettel zum Zuzugsbonus 2012 (PDF 119 kB)
- Hinweise zur Zweitwohnung-steuer für Inhaber von Nebenwohnungen (PDF 38 KB)
|
| |
| |
|
 |
 |
 |
|
|
 |
 |
|