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Das Projekt "Zuzugsbonus" geht weiter! |
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Es läuft seit dem Sommersemester 1999 mit zwischenzeitlichen Änderungen.
Die Leipziger Ratsversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.06.2011 auf der Grundlage des Beschlusses RBV-688/11 vom 02.03.2011 eine Fachförderichtlinie (PDF 450 kB) über die Gewährung des Bonus rückwirkend ab dem 01.01.2010 beschlossen. Sie wurde im Leipziger Amtsblatt Nr. 13/2011, Seite 11, veröffentlicht.
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Antragsvoraussetzungen |
Die Antragsvoraussetzungen gelten natürlich auch für ausländische Studierende.
Wer bekommt den Zuzugsbonus?
Studierende der Leipziger Hochschulen, die
- zum Zwecke des Studiums ihren Hauptwohnsitz nach Leipzig verlegt haben, sich demzufolge gemäß § 12 Absatz 2 Sächsisches Meldegesetz (SächsMG) überwiegend in Leipzig aufhalten und
- hier mit Hauptwohnung gemeldet sind,
bekommen auf Antrag den einmaligen Zuzugsbonus.
- Es muss sich dabei nicht um ein Erststudium handeln.
- Die Anmeldung mit Hauptwohnsitz muss im Jahr des Beginns des Studiums erfolgen.
- Es muss die erste Anmeldung mit Hauptwohnsitz in Leipzig sein.
- Die Antragsfrist ist zu beachten.
Antragsfrist
Sie endet immer zum 31.12. des Jahres der Studienaufnahme (Posteingangsstempel). Zulässig ist die Anmeldung mit Hauptwohnsitz maximal sechs Monate vor der Immatrikulation. Bei zeitlängeren Fristen sind die Gründe über die Verzögerung des Studienbeginns nachzuweisen. Bei Nachweis triftiger Gründe über die Verzögerung der Hauptwohnsitzname erfolgt eine Einzelfallprüfung der Anspruchsberechtigung. |
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Gibt es den Zuzugsbonus auch für das Masterstudium? |
Ja, wenn es einem auswärtigen Bachelorabschluss folgt. Ein durchgängiger Übergang vom auswärtigen Bachelorabschluss zum Masterstudium in Leipzig ist nicht mehr erforderlich.
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Wie hoch ist der Zuzugsbonus? |
Die Stadt Leipzig gewährt die freiwillige finanzielle Leistung in Form einer Einmalzahlung in Höhe von 150 EUR.
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Wo können Sie alles erledigen? |
Den Antrag nehmen alle Bürgerämter der Stadt Leipzig entgegen. Dort melden Sie sich ebenfalls mit dem Hauptwohnsitz nach Leipzig um.
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Wann wird der Bonus gezahlt? |
Die Auszahlung erfolgt im ersten Quartal des dem Antrag folgenden Jahres mittels Überweisung auf Ihr Konto.
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Anmelden des Wohnsitzes ist Pflicht! |
Sollten Sie Ihren Hauptwohnsitz nicht nach Leipzig verlegen, müssen Sie zumindest Ihren Nebenwohnsitz anmelden. Das Überschreiten der Meldefrist von 14 Tagen für die An-, Um- und Abmeldung kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen, die durch die Zentrale Bußgeldbehörde mit einer Geldbuße gemäß § 35 SächsMG geahndet wird.
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