Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses
Der Umlegungsausschusses ist für die Durchführung von Bodenordnungsverfahren nach den Vorschriften des Vierten Teils des Ersten Kapitels des Baugesetzbuches (BauGB) in der jeweils geltenden Fassung und die Durchführung von Bodensonderungsverfahren nach allen gesetzlichen Vorschriften in deren jeweils geltenden Fassungen, insbesondere nach dem Bodensonderungsgesetz (BoSoG) und dem Verkehrsflächenbereinigungsgesetz (VerkFlBerG) zuständig.
Der Umlegungsausschuss entscheidet als unabhängiges Organ selbständig und in eigener Verantwortung. Er ist an Aufträge und Weisungen anderer Organe der Stadt nicht gebunden.
Mitglieder
Derzeit besteht der Umlegungsausschuss aus 9 Mitgliedern. Vorsitzende ist die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bau Dorothee Dubrau. Des Weiteren gehören ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, ein Jurist der Stadtverwaltung, der Vorsitzende des Gutachterausschusses in der Stadt Leipzig und einer der Anzahl der Fraktionen im Stadtrat der Stadt Leipzig entsprechenden Anzahl von Stadträten/Stadträtinnen, (derzeit 5) dem Ausschuss an.
Geschäftsstelle
Die laufende Bearbeitung der Bodenordnungsverfahren und die Geschäftsführung für den Umlegungsausschuss obliegt der von dem Oberbürgermeister der Stadt Leipzig dem Umlegungsausschuss zur Verfügung gestellten Geschäftsstelle.
Die Geschäftsstelle führt, sofern dies nicht durch den Umlegungsausschuss oder deren Vorsitzenden geschieht, die Verhandlungen mit den Verfahrensbeteiligten, den Dienststellen der Stadt Leipzig und den anderen Behörden, erledigt den laufenden Schriftverkehr, bereitet die Tagesordnung der Ausschusssitzungen und die Entscheidungen des Umlegungsausschusses vor und sorgt für deren Durchführung.