Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren "An der Deponie Lindenthal"
Das circa 45 Hektar große Verfahrensgebiet befindet sich im Norden des Stadtgebietes und umfasst Teile der Gemarkungen Lindenthal und Breitenfeld und wurde gemäß § 86 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) als vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren angeordnet. Es dient neben Maßnahmen der Landentwicklung und Zielen der Verbesserung der Agrarstruktur insbesondere der Sicherung der Erschließung landwirtschaftlicher Flächen und der Beseitigung von Landnutzungskonflikten. Aber auch Maßnahmen zum Umweltschutz, anhand der Flächensicherung am Lindenthaler Wasser mittels Bodenordnung stehen im Fokus.
Die Gebietskarte zum Verfahren können Sie auch im Downloadbereich abrufen.
- Sicherung/ Sanierung/ Rekultivierung der Deponiekörper anhand der Bereitstellung von städtischer Fläche durch Flächentausch
- Wiederherstellung der durch Deponiekörper unterbrochenen historischen "Salzstraße" als Verkehrsweg für Fußgänger und Radfahrer
- Bereitstellung von Fläche für das Projekt "naturnahe Gestaltung des Lindenthaler Wassers"
- Zusammenlegung und Erschließung der Flurstücke
- Missformen und Erschließungsmängel an Grundstücken beseitigen
- Übernahme notwendiger Vermessungen durch die Flurbereinigung
- Verbesserung von Wohnumfeld und Ökologie
- neu vermessene, erschlossene, zusammengelegte Grundstücke
- Kataster und Grundbücher werden auf den aktuellen Stand gebracht
- Verbesserung der Erholungsfunktion
- finanzielle Förderung geplanter Maßnahmen durch den Freistaat Sachsen und der Stadt Leipzig
Bisher durchgeführte Verfahrensschritte
2024
- Die Ergebnisse der Wertermittlung wurden mit Beschluss vom 14.11.2023 vom erweiterten Vorstand festgestellt. Die Feststellung der Wertermittlung finden Sie im elektronischen Amtsblatt 02/2024 vom 20.01.2024. Links zum Wertermittlungsrahmen und zu den Anlagen finden Sie weiter unten in 2023 beziehungsweise hier.
2023
- Die vom Vorstand der Teilnehmergemeinschaft aufgestellte Wertermittlung wurde beschlossen und wird den Teilnehmern in einer Teilnehmerversammlung erläutert. Im Anschluss liegt die Wertermittlung zur Einsichtnahme für 4 Wochen aus. In diesem Zeitraum können Einwendungen erhoben werden.
- Die Wertermittlung wurde den Teilnehmern in einer Teilnehmerversammlung am 28.09.2023 erläutert und liegt vom 29.09.2023 bis zum 26.10.2023 in der Zeit von 8:00 – 12:00 Uhr von Montag bis Freitag im Amt für Geoinformation und Bodenordnung, Burgplatz 1, Leipzig, im Stadthaus Zimmer 453 aus. Die Einsichtnahme nach telefonischer Terminvereinbarung ist ebenfalls möglich. Telefon: 0341 123-5061
- Teilnehmer mit Smartphone können sich über den App-Store die Beteiligungs-App PLACEm installieren. Darüber können diese zeitnah Informationen über das Flurbereinigungsverfahren An der Deponie Lindenthal erhalten.
- Zur Beteiligungs-App PLACEm gelangen Sie auch über diesen Link oder über den QR-Code in der Einladung zur ersten Teilnehmerversammlung.
2022
- Zur Lösung eines Nutzungskonflikts am Weg hinter dem Ökobad, wurde das Flurstück 330 zum Flurbereinigungsverfahren hinzugezogen. Die Gebietserweiterung wurde im Amtsblatt 18/22 öffentlich bekannt gemacht und ist seit Oktober 2022 bestandskräftig.
- Die topografische Vermessung des Gebietes erfolgte zwischen Februar und August 2022. Die terrestrischen Aufnahmen wurden durch das parallel erstellte Orthofoto aus der Drohnenbefliegung ergänzt. Die Abgrenzung der aktuell vorliegenden Nutzungen wurden daraus als Grundlage für die Wertermittlung kartiert. Nähere Information finden Sie unter diesem Link.
2021
Auf Grundlage der 38er-Grundsätze berät der Vorstand, welche Maßnahmen mit dem Plan nach § 41 FlurbG durch die Teilnehmergemeinschaft umgesetzt werden sollen. Der offizielle Schwarz- und Grüntermin wurde durchgeführt. Dabei wurden die unmittelbar betroffen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die vorgeschlagenen Maßnahmen müssen mit der Ökologischen Studie Stufe II geprüft werden.
- Die allgemeinen Grundsätze nach § 38 FlurbG liegen vor. Sie wurden von der oberen Flurbereinigungsbehörde erstellt. Die sogenannten Neugestaltungsgrundsätze basieren auf Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und sind bei der zweckmäßigen Neugestaltung des Verfahrensgebietes von der Teilnehmergemeinschaft zu beachten und anzuhalten.
- Die Umnutzungen von Ackerlandflächen zu Grünlandflächen, sowie von Grünlandflächen zu Ackerflächen machten eine Nachschätzung für Teilflächen des Verfahrensgebietes notwendig. Die Nachschätzung fand im März 2021 statt und ergänzt die Überprüfung der amtlichen Bodenschätzung.
2020
- Im Februar 2020 fand die Überprüfung der Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung vor Ort, gemeinsam mit landwirtschaftlichen Sachverständigen statt.
- Durch das Büro IVL Dr. Kleinknecht erfolgte die Erhebung und ökologische Bewertung der Landschaftselemente sowie die Struktur- und Nutzungskartierung mit Landschaftsplanung Stufe I. Diese ökologische Studie ist Voraussetzung für den Wege- und Gewässerplan nach § 41 Flurbereinigungsgesetz.
2019
Am 27. Mai 2019 fand die Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft statt. Der Vorstand setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:
Vorstandsmitglied | Stellvertretendes Vorstandsmitglied |
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Frau Linda Püngel (Vorsitzende) | Frau Diana Frost (Stellvertretende Vorsitzende) |
Herr Helmut Lorenz | Herr Tino Langer |
Herr Heiko Näther | Herr Sven Schade |
Herr Dr. Michael Steininger (landwirtschaftlicher Sachverständiger) | |
Herr Karl Koch (landwirtschaftlicher Sachverständiger) |
2018
- Die Anordnung des Flurbereinigungsverfahrens erfolgte per Beschluss vom 25.10.2018.
- Die Gebietskarte zum Anordnungsbeschluss finden Sie im Downloadbereich.