Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren "BZV Holzhausen"
Das circa 8 Hektar große Verfahrensgebiet befindet sich im Südosten des Stadtgebietes und umfasst den südlichen Teil der Gemarkung Holzhausen. Das Verfahren wurde gemäß § 91 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) als Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren angeordnet mit dem Ziel, bestehende Landnutzungskonflikte zu minimieren und die Agrarstruktur zu verbessern.
Die Gebietskarte zum Verfahren können Sie auch im Downloadbereich abrufen.
- konfliktfreie Umsetzung einer Pflanzung, im Rahmen einer Ausgleichsmaßnahme an der Bundesautobahn A38
- Minimierung von Landnutzungskonflikten
- Verbesserung der Agrarstruktur
- Zusammenlegung von Eigentumsflächen
- Sicherstellung der Erschließung der neu zuordnenden Flächen
- Gesicherte Grundstückserschließung
- Zusammengelegte Grundstücke
- Neuvermessene Grundstücke
- Vereinfachte Grenzwiederherstellung in der Folgezeit
- Grundbücher werden auf den aktuellen Stand gebracht
- Gewährleistung der zweckmäßigen Bewirtschaftung des Ackerschlages
Bisher durchgeführte Verfahrensschritte
2023
Die öffentlichen Bücher wurden berichtigt. Die Schlussfeststellung wurde am 04.08.2023 erlassen und wird im Amtsblatt 16/2023 öffentlich bekannt gemacht.
2022
Die Ausführung des Zusammenlegungsplans wurde am 29.08.2022 angeordnet. Der Zeitpunkt des neuen Rechtszustandes wurde auf den 01.10.2022, 0:00 Uhr festgelegt. Der vollständige Beschluss zur Ausführungsanordnung kann im Downloadbereich abgerufen werden.
Die Teilnehmergemeinschaft hat den Zusammenlegungsplan am 26.04.2022 beschlossen. Insofern die neuen Grenzen nicht im Acker liegen, wurden diese vermarkt. Die neue Feldeinteilung wurde den Teilnehmer/-innen vor Ort angezeigt. Der Zusammenlegungsplan hat am 06.07.2022 Bestandskraft erlangt.
2021
- Die Teilnehmergemeinschaft bereitet die Neuzuteilung und den Zusammenlegungsplan vor.
- In der Teilnehmerversammlung vom 09.09.2020 wurde beschlossen, den Neuzuteilungsentwurf, wie in der benachbarten Karte dargestellt, zu verfolgen. Damit können die Flächen des Bundes für eine künftige Pflanzmaßnahme als Streifen entlang der Autobahn gelegt werden. Die landwirtschaftliche Nutzung des Ackerschlages kann weiterhin ermöglicht werden.
- Es wurde beschlossen, die Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung für die Wertermittlung anzuhalten.
2020
- Die Anordnung des Flurbereinigungsverfahrens erfolgte per Beschluss vom 02.04.2020.
- Den Anordnungsbeschluss können Sie sich im Downloadbereich abrufen.
- Vier kleine Splitterflächen entlang der Autobahn wurden in das Verfahren einbezogen, um sie über Landverzichtserklärungen aus dem Eigentum des Bundes ins Eigentum des bewirtschaftenden Landwirtes zu überführen. Die Flächen des Bundes wurden für den Autobahnbau nicht in Anspruch genommen. Da der Landwirt auch die südlich der Autobahn gelegene Landwirtschaftsfläche bewirtschaftet, ergibt sich zusätzlich eine Verbesserung der Eigentumsverhältnisse des Agrarbetriebes.
- Darüber hinaus sind durch den Autobahnbau private Eigentumsflächen zerschnitten worden und kleinere Restflächen südlich der Autobahn entstanden. Die Arrondierung privater Eigentumsflächen innerhalb des Verfahrensgebietes wird ermöglicht.
Ausgangssituation
- Im Rahmen von Ausgleichsverpflichtungen zum Planfeststellungsbeschluss zum Neubau der A 72 plante das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) die Bepflanzung von Eigentumsflächen, welche sich im südlichen Teil des Verfahrensgebietes befinden und in der Karte orange eingefärbt sind. Durch eine solche Bepflanzung der Eigentumsflächen wäre keine sinnvolle landwirtschaftliche Bewirtschaftung des Ackerschlags mehr möglich gewesen.