Flurbereinigungsverfahren Knauthainer Elstermühlgraben
© Stadt Leipzig/ Amt für Geoinformation und Bodenordnung
Das circa 267 Hektar große Verfahrensgebiet befindet sich im Süden des Stadtgebietes und umfasst Teile der Gemarkungen Großzschocher, Windorf, Knauthain und Knautkleeberg. Es dient neben Maßnahmen der Landentwicklung und Zielen der Verbesserung der Agrarstruktur insbesondere dem Umweltschutz, der Entwicklung von Gewässern durch ökologische Aufwertung des Knauthainer Elstermühlgrabens und der Beseitigung von Landnutzungskonflikten.
Die Gebietskarte zum Verfahren können Sie auch im Downloadbereich abrufen.
Bisher durchgeführte Verfahrensschritte
2023/ 2024
- Vorbereitung der Ortslagenverhandlungen, die ab Herbst 2023 stattfinden werden.
2023
- Am 16.10.2023 fand die vierte Teilnehmerversammlung statt. In dieser wurde die aktuelle Entwurfsplanung am Knauthainer Elstermühlgraben vorgestellt, sowie das Vorgehen rund um die Ortslagenregulierung. Die Einladung zur 4. Teilnehmerversammlung erfolgte über das Amtsblatt 17/23. Die Niederschrift der 4. Teilnehmerversammlung, sowie die Vorträge finden Sie im Folgenden oder unter Download.
- Auf die Fragen der Bürger wurde im Anschluss der Vorträge eingegangen.
- Die Ergebnisse der Wertermittlung wurden mit Vorstandsbeschluss 01/2023 vom 13.03.2023 aufgestellt.
- Im Rahmen der dritten Teilnehmerversammlung am 18.04.2023 wurden die Ergebnisse der Wertermittlung den Teilnehmern vorgestellt. Die Einladung zur 3. Teilnehmerversammlung erfolgte über das Amtsblatt 06/23. Die Niederschrift der 3. Teilnehmerversammlung finden Sie unter Download.
- Der Wertermittlungsrahmen sowie die Wertermittlungskarte wurden zur Einsichtnahme bereitgestellt. Darüber hinaus wurden die Ergebnisse der Wertermittlung in der Zeit vom 19.04. bis 17.05.2023 im Amt für Geoinformation und Bodenordnung zur Einsichtnahme ausgelegt.
- Mit Beschluss vom 24.05.2023 wurden die Ergebnisse der Wertermittlung festgestellt. Die Feststellung wurde im Amtsblatt 11/23 öffentlich bekanntgemacht.
2022
- Ein 1. Nachtrag zum Plan nach § 41 Flurbereinigungsgesetz wurde notwendig. Die Änderungen von unwesentlicher Bedeutung wurden durch die Obere Flurbereinigungsbehörde am 20.03.2023 bestätigt.
- Die amtliche Bodenschätzung für die Landwirtschaftsfläche im Bereich der Verfahrensgebietserweiterung in Großzschocher wurde am 03.03.2022 überprüft. Die Überprüfung vor Ort erfolgte zusammen mit dafür qualifizierten landwirtschaftlichen Sachverständigen.
- Gemeinsam mit dem erweiterten Vorstand erfolgte die Ausarbeitung des Wertermittlungsrahmens.
- Eine Neuvermessungsdifferenz von rund 1,7 Hektar wurde festgestellt. Daraufhin fanden erste Planwunschgespräche mit den betroffenen Beteiligten statt, deren Einlageflächen erhebliche Differenzen zwischen der eingetragenen Grundbuchfläche und der Ist-Fläche aus der digitalen Liegenschaftskarte aufweisen.
2021
- Genehmigung des Planes nach § 41 FlurbG durch die Obere Flurbereinigungsbehörde am 14.12.2021. Die Karte zum Plan nach § 41 FlurbG können Sie sich nachfolgend abrufen.
- Die Anhörung von Behördenund Stellen als Träger öffentlicher Belange zum Plan nach § 41 FlurbG erfolgte in Form einer Online-Konsultation im Zeitraum 04.05. bis 08.06.2021 auf Grundlage des § 5 Planungssicherstellungsgesetzes.
- Die Anhörung der Verfahrensbeteiligten zum Plan nach § 41 FlurbG erfolgte in Form einer Online-Konsultation im Zeitraum 27.03. bis 27.04.2021. Eingegangene Stellungnahmen wurden im Vorstand beraten. Mit Vorstandsbeschluss vom 03.05.2021 wurde der Plan nach § 41 FlurbG aufgestellt.
- Eine Erweiterung des Verfahrensgebietes erfolgte mit Änderungsbeschluss vom 27.01.2021. Die Gebietserweiterung war auf Grund des höheren Bedarfs an Tauschland, zur Sicherstellung der geplanten Gewässerbaumaßnahme am Knauthainer Elstermühlgraben, erforderlich. Die Gebietskarte zum Änderungsbeschluss finden Sie unter Download.
2020
- Feinabstimmung zum Entwurf des Planes nach § 41 FlurbG mit ausgewählten Trägern öffentlicher Belange im Rahmen eines Grün- und Schwarztermins vor Ort.
- Erneute Überarbeitungen des Planentwurfs nach intensiver Abstimmung mit dem Amt für Umweltschutz und nach erfolgter Vorprüfung durch die Obere Flurbereinigungsbehörde.
2019
- Beauftragung und Ausfertigung einer ökologischen Studie, angefertigt durch das Planungsbüro Dr. Schiemann.
- Die Studie erfasst und bewertet die im Verfahrensgebiet vorkommenden Landschaftselemente und erfasst die im Gebiet vorkommende Fauna, insbesondere hinsichtlich des Schutzstatus.
- Die Studie bildet die Grundlage für die Planung zum Wege- und Gewässerbau und gibt Vorschläge für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.
- Im Januar/ Februar 2018 fand die Topografieaufnahme im Verfahrensgebiet durch das Ingenieurbüro TRIGIS GeoServices GmbH statt.
- Dabei wurden die Nutzungsartengrenzen und andere sonstige topografische Elemente (Einfriedungen, Mauern, Böschungen, et cetera) erfasst.
- Die Topografieaufnahme bildet die Grundlage für die Festsetzung der Wertermittlung im Flurbereinigungsverfahren.
Am 27.03.2017 fand die Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft statt. Der Vorstand setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:
Vorstandsmitglied | Stellvertretendes Vorstandsmitglied |
---|---|
Frau Linda Püngel (Vorsitzende) | Frau Marlen Karthäuser (Stellvertretende Vorsitzende) |
Herr René Franke | Herr Mario Brauße |
Herr Hans-Uwe Heilmann | Frau Grit Lindau |
Herr Dr. Michael Steininger (landwirtschaftlicher Sachverständiger) | |
Herr Gerd-Thomas Schneider (landwirtschaftlicher Sachverständiger) |
2016
- Anordnung des Flurbereinigungsverfahrens erfolgte per Beschlussvom 21.11.2016
- Die Gebietskarte zum Anordnungsbeschluss ist unter Download hinterlegt