Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses
Dem Gutachterausschuss in der Stadt Leipzig ist von jedem Kaufvertrag, der über ein Grundstück auf dem Gebiet der Stadt Leipzig abgeschlossen wird, eine Abschrift zuzusenden. Diese Daten aus den Kaufverträgen - und weitere wertrelevante Daten zu den veräußerten Immobilien - werden ausgewertet und in anonymisierter Form in einer Datenbank - der Kaufpreissammlung - vorgehalten.
Die Daten der Kaufpreissammlung unterliegen dem Datenschutz und den Bestimmungen des § 195 BauGB sowie des § 10 SächsGAVO.
Auswertungen bzw. Auskünfte aus der Kaufpreissammlung erfolgen nur auf schriftlichen Antrag, sie sind grundsätzlich kostenpflichtig und sie werden wie folgt erteilt:
Auswertungen aus der Kaufpreissammlung als Durchschnittspreisermittlung
Antragsberechtigt ist jeder Interessierte.
Auskunft aus der Kaufpreissammlung in anonymisierter Form
Antragsberechtigt sind Sachverständige, Banken, Institutionen und andere. Ein Nachweis des berechtigten Interesses ist erforderlich.
Auskunft aus der Kaufpreissammlung mit grundstücksbezogenen Angabe
Antragsberechtigt sindBehörden im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben, von einem Gericht mit der Erstattung eines Gutachtens in Wertermittlungsfragen beauftragte Sachverständige, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige oder nach DIN EN ISO/IEC 17 024 zertifizierte Sachverständige.