Verkehrswertgutachten
Der Gutachterausschuss erstattet auf Antrag eines Berechtigten Gutachten über:
- den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken
- die Höhe der Entschädigung für einen Rechtsverlust und für andere Vermögensnachteile
- den ortsüblichen Pachtzins im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau (§ 5 Abs. 2 des Bundeskleingartengesetzes)
- die ortsüblichen Nutzungsentgelte für vergleichbar genutzte Grundstücke (§ 7 Abs. 1 Satz 1 der Nutzungsentgeltverordnung)
- den Verkehrswert von landwirtschaftlichen Flächen (§ 5 Abs. 1 Satz 4 der Flächenerwerbsverordnung)
Der Gutachterausschuss kann für Gerichte und Behörden Gutachten über die Höhe von Miet- und Pachtzinsen erstatten. Die Antragsberechtigung ist für Privatpersonen auf die Eigentümer beziehungsweise Ihnen gleichgestellte Berechtigte beschränkt. Die Erstattung eines Gutachtens ist kostenpflichtig. Gutachten müssen schriftlich bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beauftragt werden. Für den Antrag verwenden Sie bitte unten stehendes Formular. Das ausgefüllte Formular kann per Post, per E-Mail an gutachterausschuss@leipzig.de oder per Fax an 0341 123-5015 eingereicht werden.
Die Mitarbeiter der Geschäftsstelle setzen sich anschließend mit Ihnen in Verbindung, um Besichtigungstermine (mindestens zwei Ortstermine) zu vereinbaren und gegebenenfalls weitere Informationen einzuholen.