Aktuelle Planungen
Wichtige Bestandteile der Öffentlichkeitsbeteiligung in Bebauungsplanverfahren sind als erster Schritt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Planvorentwurf und danach die öffentliche Auslegung des Planentwurfs. Innerhalb einer Frist liegen die Planunterlagen zur allgemeinen Einsicht bereit und es können Meinungen und Stellungnahmen dazu vorgebracht werden. Das heißt, jede und jeder kann sich zu dem stadtplanerischen Vorhaben äußern.
Nach der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs werden die Stellungnahmen geprüft. Dabei sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Die Entscheidung über die Berücksichtigung der Stellungnahmen trifft die Ratsversammlung mit einem abschließenden Beschluss. Das Ergebnis wird den Betreffenden mitgeteilt.
Aktuelles
Bebauungspläne in Erarbeitung
Bei der Erstellung eines Bebauungsplanes gibt es unterschiedliche Schritte die im Verfahren durchgeführt werden. Je nach Planungsanlass, Planungsgebiet und Komplexität der zu behandelnden Themen dauert die Erarbeitung der Bebauungspläne unterschiedlich lange.
Um die Öffentlichkeit zu den aktuellen Bebauungsplänen kontinuierlich einzuschließen, wird nachfolgend zum aktuellen Stand informiert. Sie finden die in Erarbeitung befindlichen Bebauungspläne nach Stadtbezirken sortiert.
Zum jetzigen Zeitpunkt befindet sich die Seite noch im Aufbau, weshalb Sie vorerst nur aktuelle Verfahren ab dem Jahr 2021 vorfinden. Bei Fragen, Anmerkungen und Anregungen wenden Sie sich gerne an Frau Elhattab und Frau Paul.
Stadtbezirk Mitte
Im Zeitraum vom 17.11.2020 bis zum 05.01.2021 lag der Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 397 Stadtraum Bayerischer Bahnhof, im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, zur Diskussion aus. In dieser Zeit konnte sich die Bürgerinnen und Bürger zum Vorentwurf informieren, äußern und eine Stellungnahme abgeben.
Aus der Öffentlichkeit sind zahlreiche Stellungnahmen eingegangen, dabei wurden folgende Themen angesprochen:
Umwelt- und Artenschutz
Es wurde auf die Bedeutung des Grünraums für die dort vorhandenen Arten und die wichtige Funktion der dort schon als Ausgleichsmaßnahme für den Citytunnel-Bau angelegten Ausgleichsflächen hingewiesen. In diesem Zusammenhang ist die Erfassung der vorhandenen Arten und das Einhalten der Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes ein wesentlicher Aspekt. Für den künftigen Park sollen Habitatelemente gesichert und neue Elemente so geschaffen werden, dass diese für vorhandene Arten nutzbar sind. In diesem Sinne solle sich die Pflanzenauswahl auch am standorttypischen Artenspektrum orientieren.
Wasser
Für den Bereich Wasser wurde auf die Bedeutung des lokalen Wasserrückhalts als Lebensraum für Tiere, aber auch zur Bewässerung der Grünflächen hingewiesen. Ebenso kommt dem Wasser eine wichtige Rolle in der Klimaregulierung zu, die für die Anlage der neuen Flächen und für den Park von Relevanz ist.
Klima
Auf die Freihaltung der wichtigen Frischluftleitbahn wurde im Zusammenhang mit dem Betrachten der Auswirkungen auf die Innenstadt und die benachbarten Stadtteile hingewiesen. Durch Dach- und Fassadenbegrünungen ergibt sich eine positive Wirkung auf das lokale Klima.
Mobilität
Auf die Konflikte zwischen den unterschiedlichen Verkehrsarten wurde ebenso hingewiesen, wie auch auf die Entschärfung der Parkplatzsituation. Generell wurde ein Entgegenwirken zum erhöhten Verkehrsaufkommen bis hin zum autofreien Quartier befürwortet. Die Nord-Süd-Achse für den Radverkehr wurde sowohl positiv als auch negativ bewertet.
Einzelhandel
Es wurde angeregt, die geplanten Versorgungsmöglichkeiten im neuen Quartier auch hinsichtlich der in der Umgebung vorhandenen Möglichkeiten zu hinterfragen.
Kultur und Freizeit
Für einzelne Gebäude wurden Nutzungsvorschläge unterbreitet, die geprüft werden sollen.
Nächste Schritte
Der nächste Schritt im Bebauungsplanverfahren ist das Erarbeiten des Planentwurfs. Dazu werden die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung im Detail betrachtet und im Zusammenhang mit den städtischen Zielen und Entwicklungskonzepten ausgewertet und gewichtet. Dafür werden gegebenenfalls Gutachten und Studien überarbeitet bzw. neu beauftragt. Ziel ist es, einen Beschluss zur Offenlage des Planentwurfs im vierten Quartal 2021 zu erhalten.
Weiterführende Information
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 397 Stadtraum Bayerischer Bahnhof
Sonstiges
Im Zeitraum vom 20.06.2023 bis zum 18.07.2023 lag der Vorentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 388 „Quartier am Volkshaus“ im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Diskussion aus. In dieser Zeit konnten sich die Bürgerinnen und Bürger zum Vorentwurf informieren, äußern und eine Stellungnahme abgeben.
Die Stellungnahmen werden gerade ausgewertet, in Kürze werden Sie auf dieser Webseite dazu informiert.
Weiterführende Information
Im Zeitraum vom 12.09.2023 bis zum 13.10.2023 lag der Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 451 „Semmelweisstraße/ An den Tierkliniken“ im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Diskussion aus. In dieser Zeit konnten sich die Bürgerinnen und Bürger zum Vorentwurf informieren, äußern und eine Stellungnahme abgeben.
Die Stellungnahmen werden gerade ausgewertet, in Kürze werden Sie auf dieser Webseite dazu informiert.
Weiterführende Information
Stadtbezirk Ost
Im Zeitraum vom 06.06.2023 bis zum 04.07.2023 lag der Vorentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 424 „Handels- und Dienstleistungsforum Mölkau-Mitte“, im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Diskussion aus. In dieser Zeit konnten sich die Bürgerinnen und Bürger zum Vorentwurf informieren, äußern und eine Stellungnahme abgeben. Am 07.06.2023 fand zusätzlich eine öffentliche Informationsveranstaltung im Rahmen der Sitzung des Ortschaftsrates Mölkau statt.
Aus der Öffentlichkeit sind zwei Stellungnahmen eingegangen. Dabei, sowie im Rahmen der öffentlichen Informationsveranstaltung, wurden folgende Themen angesprochen:
Allgemein
Das geplante Vorhaben wird von den Bürgerinnen und Bürgern generell begrüßt.
Natur- und Artenschutz
Die Forderung zum Erhalt der Biotopbäume im Planungsgebiet konnte nicht nachvollzogen werden.
Verkehrsplanung und Mobilität
Es wurde der Wunsch geäußert den Umweltverbund im Planungsgebiet zu stärken, vor allem für die Förderung des Fuß- und Radverkehrs wurde sich positiv ausgesprochen. Dabei wurde auch angemerkt, dass es eine mangelnde ÖPNV-Anbindung (ÖPNV = Öffentlicher Personennahverkehr) an das Gebiet gibt.
Kontrovers diskutiert wurde das Thema der Verkehrserschließung. So gab es Befürworter/-innen zur weiteren Reduzierung der PKW-Stellplätze im Gebiet. Dagegen wurde auch die Meinung vertreten, dass eine ausreichende Anzahl an PKW-Stellplätzen bereitgestellt werden sollte, da der Verbrauchermarkt hauptsächlich mit dem PKW angefahren wird und sicherlich auch die Bewohner/-innen der benachbarten Ortsteile diesen Markt nutzen möchten.
Mit Hinweis auf die starke Verkehrsbelastung der Sommerfelder Straße wurde die geplante Anbindung kritisch gesehen. Das betrifft sowohl den PKW-Verkehr, aber auch die Anbindung des Rad- und Fußverkehrs. Diesbezüglich wurde auf fehlende Radwege im Ortsteil hingewiesen und eine Querungshilfe für Fußgängerinnen und Fußgänger gefordert. Es wurde einerseits der Wunsch geäußert, den Markt gut und sicher fußläufig erreichen zu können, andererseits darauf hingewiesen, dass gute Bedingungen geschaffen werden sollten, um den Markt vor allem mit dem PKW anfahren zu können.
In Bezug auf die hohe Verkehrsbelastung auf der Sommerfelder Straße wurde zudem die Forderung erhoben, den Durchgangsverkehr zu verlegen beziehungsweise vorgeschlagen, eine Tempo-30-Zone einzurichten. Neben der hohen Belastung durch den Verkehrslärm wurde auch der zu erwartende Lärmpegel durch den Lieferverkehr kritisch beleuchtet.
Nächste Schritte
Der nächste Schritt im Bebauungsplanverfahren ist das Erarbeiten des Planentwurfs. Dazu werden die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung im Detail betrachtet und im Zusammenhang mit den städtischen Zielen und Entwicklungskonzepten ausgewertet und gewichtet. Dafür werden gegebenenfalls Gutachten und Studien überarbeitet beziehungsweise neu beauftragt. Der Entwurf wird voraussichtlich eine weitere Variante werden, welche Elemente aus den drei Vorentwurfs-Varianten enthält.
Weiterführende Information
Stadtbezirk Südost
Im Zeitraum vom 08.11.2022 bis zum 29.11.2022 lag der Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 443 „Gemeinbedarfsfläche Döbelner Straße“, im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Diskussion aus. In dieser Zeit konnten sich die Bürgerinnen und Bürger zum Vorentwurf informieren, äußern und eine Stellungnahme abgeben. Am 09.11.2022 fand zusätzlich eine öffentliche Informationsveranstaltung in Form eines Stadtspazierganges durch das Plangebiet statt, an dem circa 30 Bürger/-innen teilgenommen haben.
Aus der Öffentlichkeit sind 14 Stellungnahmen eingegangen. Dabei, sowie im Rahmen des Stadtspaziergangs, wurden folgende Themen angesprochen:
Allgemein
Der Großteil der beim Stadtspaziergang anwesenden und stellungnehmenden Bürger/-innen konnte die Notwendigkeit der Einordnung des Grundschulstandortes nachvollziehen. Die Umsetzung des geplanten Wohnungsbaus wird im Vergleich dazu kritischer gesehen. Dies insbesondere mit Verweis auf die Themen Natur-, Arten- und Klimaschutz, sowie den Wunsch nach einer unverbauten Aussicht und Bedenken hinsichtlich der zukünftigen Wohnnachbarschaft.
Nachgefragt wurde die Übereistimmung mit den strategischen Planungen wie zum Beispiel dem Regionalplan, dem Integrierte Stadtentwicklungskonzept (INSEK), dem Landschaftsplan, dem Klimaschutzprogramm 2030, der Stadtklimaanalyse Leipzig, dem Maßnahmenkatalog zum Schutz von Wild- und Honigbienen in Leipzig und angemerkt, dass die vorliegende Planung den darin formulierten Zielen teilweise entgegenstünde.
Besonders hervorzuheben ist, dass das Format des Stadtspaziergangs von den Teilnehmer/-innen sehr positiv wahrgenommen und gelobt wurde.
Schulstandort
Der erforderliche Schulbau wird als positiv und nachvollziehbar bewertet. Es wurde angeregt, dass die Schule den vorhandenen Grünraum im östlichen Teilbereich (anstelle einer Wohnbebauung) zu Lehrzwecken mit nutzen könnte, um das Thema Umweltschutz direkt vor Ort zu veranschaulichen. Auch Nutzungsmöglichkeiten durch lokale Vereine in Kooperation mit der Schule wurden für den heutigen Grünbereich vorgeschlagen. Weiter wurde der Wunsch geäußert, Kinderspielflächen im Plangebiet zu integrieren.
Wohnungsbau
Bei dem Standort handelt es sich um eine Gewerbebrache ohne Tiefenenttrümmerung, die sich im Laufe der Jahre durch Spontanaufwuchs zu einem interessanten Bereich entwickelt hat. Das Spannungsfeld zwischen dem Maß der Nachverdichtung im innerstädtischen Bereich und dem Erhalt von Stadtgrün und Artenschutz in der Stadt war das zentrale Thema sowohl der Diskussion vor Ort als auch der schriftlichen Rückmeldungen.
Der geplante Wohnungsbau zuungunsten der heute vorhandenen Grünstrukturen, welche Lebensraum für die Tier- und Pflanzenwelt bieten, wird nicht befürwortet. Verschiedene Änderungen, wie zum Beispiel die Teilung der Baukörper zum Erhalt der Biotopbäume, oder die Verbindung der Wohnkörper im östlichen Bereich, um mehr wohnungsnahe Grünflächen zu erhalten, wurden vorgeschlagen. Auch wurde der Wunsch geäußert, den südlichen Wohnbaukörper beziehungsweise die gesamte Wohnbebauung wegzulassen. Gegenüber dem Sozialen Wohnungsbau wurde sich kritisch geäußert.
Positiv wurden die Intentionen für die Nutzung der Dachflächen für Photovoltaik und Solarthermie-Anlagen gewürdigt und der Wunsch nach Dach- und Fassadenbegrünung geäußert.
Freihaltebereich
Hinsichtlich des Freihaltebereichs entlang der Gleise, westlich neben dem Schulstandort, wurde sich positiv geäußert, da dies ein Möglichkeitsraum für Bürgerengagement und Gemeinwohl im Rahmen von Freizeit und Erholung sein könnte. Von der Stiftung „Ecken wecken“ wurde eine koproduktive Projektentwicklung für die zukünftige Entwicklung des Freihaltebereichs mit dem Bürgerbeteiligungsformat Wir im Quartier unter Einbeziehung des Stadtbezirksbeirats Südost, von Bürgern und Dritten angeboten.
Natur- und Artenschutz
Der Gehölzbestand wurde als Besonderheit im Planungsgebiet hervorgehoben, welcher nach allgemeiner Auffassung eine hohe Schutzbedürftigkeit aufweist. Insbesondere die vorhandenen Biotopbäume und mit Bezug auf die umfassende Bestandsaufnahme, auch die Lebensräume für zahlreiche Tierarten, wie zum Beispiel die Mopsfledermaus, die Zauneidechse, die blauflügelige Ödlandschrecke, unterschiedliche Vogel- und Wildbienenarten. Ebenso wurde auf die Bedeutung der Fläche für die Frischluftentstehung und den -austausch für das Mikroklima hingewiesen. Angesprochen wurde, dass weitere Klimaanpassungsmaßnahmen wie Speicher- und Versickerungselemente geschaffen werden müssen, auch das Feuchtbiotop könnte als Speicherelement in das Regenwasserkonzept integriert werden. Für den Erhalt des Wasserbeckens, als wichtigen Standort für die Tierwelt, wurde sich ausgesprochen. Kritisch wurde sich zu den Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen geäußert. Diese seien noch nicht ausreichend. Der Planungsansatz Animal-Aided-Design wäre bei der Gebäudeplanung wünschenswert.
Nächste Schritte
Der nächste Schritt im Bebauungsplanverfahren ist das Erarbeiten des Planentwurfs. Dazu werden die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung im Detail betrachtet und im Zusammenhang mit den städtischen Zielen und Entwicklungskonzepten ausgewertet und gewichtet. Dafür werden gegebenenfalls Gutachten und Studien überarbeitet beziehungsweise neu beauftragt.
Weiterführende Information
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 443 Gemeinbedarfsfläche Döbelner Straße
Sonstiges
Webseite des Kooperationspartners: Vonovia SE
www.vonovia.de
Aktualisiert im März 2023
Im Zeitraum vom 21.04.2021 bis zum 20.05.2021 lag der Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 444 „Stadtquartier an der Kolmstraße“, im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, zur Diskussion aus. In dieser Zeit konnten sich die Bürgerinnen und Bürger zum Vorentwurf informieren, äußern und eine Stellungnahme abgeben.
Aus der Öffentlichkeit sind zahlreiche Stellungnahmen eingegangen, dabei wurden folgende Themen angesprochen:
Wohnen und Städtebau
Positiv wurde der Verzicht auf eine Bebauung im stark durchgrünten südöstlichen Bereich und dessen dauerhafte Sicherung bewertet.
Im Bereich des Wohnungsbaus wurde angeregt, genügend altersgerechte Wohneinheiten einzuplanen und diese preisgünstig zu gestalten, ebenso wurde der Wunsch geäußert, geförderten Wohnungsbau im Plangebiet anzubieten. Um das gemeinschaftliche Miteinander zu fördern, wurde darauf hingewiesen, in den Wohnhöfen den Anteil der privaten Gärten zugunsten von Gemeinschaftsgärten zu reduzieren. Für das neu entstehende Quartier wurden verschiedene Nutzungsvorschläge unterbreitet, zum Beispiel die Etablierung von Cafés und Restaurants, aber auch die Schaffung von Angeboten der medizinischen Versorgung.
Auf der einen Seite wurde sich positiv dazu ausgesprochen, die Firsthöhe der Neubauten an die Gebäude in der Kolmstraße und in der Holzhäuser Straße anzugleichen. Auf der anderen Seite gab es aber auch Hinweise, die Firsthöhen der Neubauten deutlich zu erhöhen, dafür aber weniger dicht zu bauen, um mehr Platz für Grünflächen im Gebiet zu schaffen.
Es wurde angeregt, den Standort der neu geplanten Gebäude zu hinterfragen und diese ausschließlich auf dem Gelände des ehemaligen Teltow-Werks zu errichten, um die vorhandenen Grünflächen komplett zu erhalten.
Schulstandort
Es wurde der Wunsch geäußert, in der geplanten Sporthalle auch die Nutzung durch Vereine zu ermöglichen. Die Standorte für den eingeordneten Bolzplatz und für die geplanten Freisportanlagen sollten nochmals geprüft werden. Dafür wurden verschiedene Alternativen vorgeschlagen.
Zaubergarten
Planungsbegleitend arbeitet die Stadt Leipzig mit den Betreibern des Zaubergartens informell zusammen. Diese Kooperation soll weiter fortgesetzt werden.
In den Stellungnahmen wurde mehrfach der Wunsch geäußert, den derzeitigen Zustand des Zaubergartens zu erhalten und diesen dauerhaft zu sichern. Es wurde darauf hingewiesen, die Inanspruchnahme des Geländes Zaubergarten auf das Notwendigste zu beschränken und die Zugänglichkeit durch eine Umzäunung und durch Schließzeiten zu regeln. Weiter wurde angeregt, einen Ersatz für den bestehenden Veranstaltungs- und Schulungsraum zu finden beziehungsweise in der Planung mitzudenken. Als neue Standorte wurden die „Villa“ oder auch die Integration in einem Gebäude im Wohnquartier als Ideen eingebracht. Auch die Erweiterung des Zaubergartens durch das Einbeziehen der Pachtgärten sowie die Entwicklung einer Teilfläche als Nachbarschaftsgarten (gegebenenfalls auch auf dem Platz) wurden vorgeschlagen. Darüber hinaus wurde als Chance angeregt, ein Bildungsangebot zu schaffen und zum Beispiel eine Station für Umwelt- und Naturpädagogik seitens des Zaubergartens in Kooperation mit der Schule, dem Jugendclub und den Anwohnern und Anwohnerinnen zu etablieren.
Umwelt-, Natur- und Artenschutz
Auf die hohe Bedeutung des Standortes für die Biodiversität, insbesondere für die schützenswerten Tierarten wie Fledermäuse, Wildbienen, Schrecken und Vögel sowie auf die unterschiedlichen Pflanzenarten und geschützte Biotope im Plangebiet, wurde hingewiesen. Ebenso wurde der besonders schützenswerte Grün- und Baumbestand betont und der Wunsch geäußert, diesen soweit als möglich zu erhalten. Benannt wurde, dass die geplante städtebauliche und freiräumliche Entwicklung Nutzungsintensivierungen mit sich bringen wird. Hierbei soll auf mögliche Auswirkungen geachtet und entsprechende Maßnahmen entwickelt werden.
Klimaschutz, Klimawandel und Regenwasser
Es wurde auf die Funktion des Zaubergartens als wichtiges Frischluft- und Kaltluftentstehungsgebiet hingewiesen. Zustimmung erhielten die positiven Effekte von Gründächern und Fassadenbegrünung auf die Regenrückhaltung, den Klimaausgleich und die Ökologie. Zum Umgang mit dem Regenwasser gingen unterschiedliche Hinweise ein, wie zum Beispiel dieses auf den Dachflächen zu sammeln, versickerungsfähige Bodenbeläge einzusetzen, Baumrigolen im Plangebiet zu verwenden und offene Wasserflächen einzuplanen.
Verkehrsplanung und Mobilität
Mehrfach wurde die Anbindung des neuen Quartiers Ecke Kolmstraße/ Kommandant-Prendel-Allee in den Stellungnahmen vorgebracht. Dabei wurde sich sowohl für den Kreisverkehr der Variante 1 aus dem Vorentwurf, als auch für die Alternative der Beibehaltung der abknickenden Vorfahrtsstraße der Variante 2 aus dem Vorentwurf (hier jedoch mit Ablehnung der angedachten Ampelregelung) ausgesprochen. In Summe wurde der Kreisel favorisiert, welcher den Verkehr flüssig abwickelt und ein sicheres Queren ermöglicht. Darüber hinaus wurde dazu angeregt, eine zusätzliche direkte Straßenverbindung, beziehungsweise eine weitere Zufahrt von der Holzhäuser Straße oder Durchbindung der Kommandant-Prendel-Allee zu prüfen.
Es wurde darauf hingewiesen, die negativ erwarteten Auswirkungen des Erschließungsverkehrs, den sogenannten Ausweich- und Schleichverkehr, auf die benachbarten Wohngebiete (Siedlung Sonnenwinkel und Kolmsiedlung) und den Schulweg zu vermeiden.
Im Zusammenhang mit dem Autoverkehr wurde die Berücksichtigung von Tiefgaragen erkannt. Zugleich wurde auf die begrenzte Parkplatzsituation in der näheren Umgebung hingewiesen und verschiedene Vorschläge unterbreitet. Zum Beispiel wurde vorgeschlagen, oberirdisch nur das Be- und Entladen zuzulassen und Behindertenparkplätze zu errichten, die Anzahl der PKW-Stellplätze auf ein Minimum zu reduzieren (kleiner als den Minimumrichtwert der gültigen Stellplatzsatzung), sowie die Bündelung der Stellplätze in einer Quartiersgarage oder aber auch Carsharing Angebote im Plangebiet zu integrieren.
Um den Umweltverbund im Quartier zu stärken wurde eine Verbesserung der geplanten öffentlichen Fuß- und Radwegeführungen in Richtung Holzhäuser Straße und in Richtung Straßenbahn-Endhaltestelle Linie 4, sowie zur Siedlung Sonnenwinkel vorgeschlagen. Ebenso wurde sich für eine Anbindung an den Radweg in der Holzhäuser Straße ausgesprochen. In diesem Zusammenhang wurde dazu angeregt, Fahrradgaragen oder Fahrradabstellmöglichkeiten einzuplanen.
Energieversorgung
Es wurde auf die Steigerung der Energieeffizienz und Berücksichtigung von regenerativen Energiequellen zum Beispiel durch Solaranlagen auf den Dächern, laut den Formulierungen der Strategischen Ziele des INSEKs 2030 und des Wohnungspolitischen Konzeptes, hingewiesen. Weiter wurde vorgeschlagen im Plangebiet Fernwärme zu beziehen und Photovoltaik zu nutzen.
Nächste Schritte
Der nächste Schritt im Bebauungsplanverfahren ist das Erarbeiten des Planentwurfs. Dazu werden die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung im Detail betrachtet und im Zu-sammenhang mit den städtischen Zielen und Entwicklungskonzepten ausgewertet und gewichtet. Dafür werden gegebenenfalls Gutachten und Studien überarbeitet beziehungsweise neu beauftragt.
Weiterführende Information
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 444 Stadtquartier an der Kolmstraße
Sonstiges
Webseite des Kooperationspartners: WEP Gruppe / Stötteritzpark GmbH & Co. KG
https://www.wep-projekt.de/
Webseite des Zaubergartens Leipzig
http://www.zaubergarten-leipzig.de/
Betreiber des Zaubergartens Columbus Junior e.V.
https://www.junior-leipzig.de/
Aktuelles
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes in der Kommandant-Prendel-Allee 63 / Kolmstraße wurde vorübergehend eine Zeltunterkunft für bis zu 330 Personen errichtet. Das Bebauungsplanverfahren ist davon nicht betroffen und wird weiter fortgeführt.
Aktualisiert im März 2023
Im Zeitraum vom 25.04.2023 bis zum 15.05.2023 lag der Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 468 „Gerichtsweg/ Täubchenweg“, im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Diskussion aus. In dieser Zeit konnten sich die Bürgerinnen und Bürger zum Vorentwurf in-formieren, äußern und eine Stellungnahme abgeben. Am 27.04.2023 fand zusätzlich eine öffentliche Informationsveranstaltung im Plangebiet statt, an der circa 40 Bürgerinnen und Bürger teilgenommen haben.
Aus der Öffentlichkeit sind sieben Stellungnahmen eingegangen. Dabei, sowie im Rahmen der öffentlichen Informationsveranstaltung, wurden folgende Themen angesprochen:
Allgemein
Der Vorentwurf sieht drei Varianten vor, in denen die Balance zwischen Verdichtung und Freiraum sowie eine zukunftsorientierte Entwicklung der Umweltqualitäten aufgenommen und gestalterisch interpretiert werden. Im Faltblatt zum Vorentwurf (PDF 5 MB) können diese Varianten eingesehen werden. In den eingegangenen Stellungnahmen entstand ein heterogenes Stimmungsbild zu allen drei Varianten. Allgemein ist zu erwähnen, dass die Bestandsgebäude und deren bestehende Nutzungen im Plangebiet durch den neuen Rahmen des Bebauungsplanes nicht direkt berührt sind. Dementsprechend bleiben diese Gebäude und die bereits bestehenden Nutzungen erhalten. Der Bebauungsplan gibt langfristig ein Zielbild vor, schafft einen baurechtlichen Rahmen und sichert die flexiblen Weiterentwicklungsmöglichkeiten des Städtebaus.
Wohnen und Städtebau
Eines der zentralen Themen sowohl bei der Diskussion vor Ort, als auch bei den schriftlichen Rückmeldungen, war die angemessene Gebäudehöhe der geplanten Bebauung. Einerseits wurde sich dafür ausgesprochen, die Möglichkeit zur Verdichtung wahrzunehmen und ein hohes Bauvolumen gerade auch für die Deckung von Wohnraumdefiziten anzustreben. Es wurde sich für eine ausgewogene Lösung ausgesprochen, die attraktive Frei- und Grünräume berücksichtigt. Ebenso wurde sich dafür ausgesprochen die Gebäudehöhen zu reduzieren und die Geschossigkeit der umliegenden Bebauung beizubehalten. Ebenso konträr wurde die Form der Bebauung gesehen. Während von einigen Bürgerinnen und Bürgern eine geschlossene Blockrandbebauung als wünschenswert erachtet wurde, um möglichst viel privat nutzbare Grünfläche in Innenhöfen abzugrenzen, wurde sich ebenso für ein offenes Bebauungskonzept ausgesprochen, das auf eine räumliche Abgrenzung von Grünflächen verzichtet und mehr Gemeinschaft im Gebiet ermöglicht.
Auch beim Thema der Erdgeschossnutzung gab es unterschiedliche Ansichten. Zum einen wurde der Wunsch nach der Schaffung einer lebedingen Erdgeschossnutzung geäußert und zum anderen wurde die Gewerbeansiedlung als kritisch angesehen und auf leerstehende Erdgeschosszonen hingewiesen. Die Themen des sozialen Wohnungsbaus sowie der Nutzung von Wohnraum für Ferienwohnungen wurde angesprochen und als Prüfauftrag aufgenommen.
Mobilität und Verkehrsraum
Ein weiteres zentrales Thema war der motorisierte Verkehr im Planungsgebiet. Konkret wurde der Umgang mit den PKW-Parkplätzen sehr kritisch diskutiert. Es gab Befürwortungen für die Reduzierung des ruhenden Verkehrs im öffentlichen Raum, für die Schaffung eines auto-armen Quartiers und einer gebündelten Unterbringung von PKWs in Garagen. Auch der Vorschlag eines Quartiersparkhauses als zentraler Lösungsansatz wurde unterstützt. Gleichzeitig wurde aber angemerkt, dass ein Ungleichgewicht aufgrund der anfallenden Kosten für die Garagennutzung entstehen könnte. Es wurde der Vorschlag eingebracht, Anreize für die Nutzung der zentralen Garage zu schaffen und Parkmöglichkeiten für Besucherinnen und Besucher anzubieten. Weiter wurde darauf hingewiesen die E-Mobilität bei der Parksituation zu beachten. Auch das Thema Verkehrssicherheit, im Konkreten verkehrssichere Zufahrten und Verkehrssicherheit in Kreuzungsbereichen für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, sowie die Regulierung des Durchgangverkehrs wurde angesprochen. Positiv hervorgehoben wurde die Anbindung an den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) an das Planungsgebiet. Die vorgeschlagene Öffnung der Perthesstraße zum Täubchenweg wurde als Prüfvorschlag mit aufgenommen.
Es wurde darauf hingewiesen die Zu- und Abfahren von Einsatzfahrzeugen zu Notfallorten im gesamten Planungsgebiet sicherzustellen.
Grünflächen, Umwelt- und Klimaschutz
Zum Thema Grünflächen gab es zahlreiche Äußerungen, auch in Kombination mit Themen zum Städtebau und Verkehr. Die Mehrheit war sich darüber einig, so viel Frei- und Grünflächen wie möglich im Planungsgebiet schaffen zu wollen, was sich auch positiv auf das Mikroklima am Standort auswirken würde. Es wurde sich Großteils gegen einen befestigten, steinernen Stadtplatz im Gebiet ausgesprochen. Positiv wie auch negativ wurde sich zum Klimawäldchen geäußert.
Bei der Nutzung der Frei- und Grünflächen wurde einerseits der Wunsch geäußert, eine klare Trennung zwischen öffentlichen und privaten Grünflächen zu schaffen, möglichst große private Flächen für die Bewohnerinnen und Bewohner zur Verfügung zu stellen. Andererseits wurde sich dafür ausgesprochen, ein offenes Konzept zu integrieren und die Frei- und Grünflächen für alle öffentlich zugänglich zu machen.
Die Erhaltung vorhandener Bäume sowie die Sicherung der Lebensräume der im Gebiet ansässigen Tierarten wurde vorgebracht. Positiv wurde sich zu den neu angedachten Bäumen im Planungsgebiet geäußert.
Um der Überhitzung entgegen zu wirken wurde vorgeschlagen, eine Dach- und Fassadenbegrünung in der Planung zu integrieren.
Nachhaltigkeit
Es wurde dazu angeregt Flachdächer im Planungsgebiet zu errichten, um so die Möglichkeit zur Nutzung, Rückhaltung oder Verdunstung von Regenwasser zu schaffen (Prinzip der Schwammstadt). Gleichzeitig wurde auch darauf hingewiesen, dass sich diese Flachdächer für Photovoltaik-Anlagen eignen könnten.
Nächste Schritte
Der nächste Schritt im Bebauungsplanverfahren ist das Erarbeiten des Planentwurfs. Dazu werden die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung im Detail betrachtet und im Zusammenhang mit den städtischen Zielen und Entwicklungskonzepten ausgewertet und gewichtet. Dafür werden gegebenenfalls Gutachten und Studien überarbeitet beziehungsweise neu beauftragt. Der Entwurf wird voraussichtlich eine weitere Variante werden, welche Elemente aus den drei Vorentwurfs-Varianten enthält.
Weiterführende Information
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 468 Gerichtsweg/ Täubchenweg
Aktualisiert im Juli 2023
Stadtbezirk Südwest
Im Zeitraum vom 30.01.2024 bis zum 27.02.2024 lag der Vorentwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 318 "Gut Kleinzschocher" im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Diskussion aus. In dieser Zeit konnten sich die Bürgerinnen und Bürger zum Vorentwurf informieren, äußern und eine Stellungnahme abgeben. Am 02.02.2024 fand zusätzlich eine öffentliche Informationsveranstaltung in Form eines Stadtspaziergangs statt.
Die Stellungnahmen werden gerade ausgewertet. Sie werden alsbald an dieser Stelle dazu informiert.
Weiterführende Information
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 318 "Gut Kleinzschocher", 1. Änderung
Während der vom 14.12.2021 bis 24.01.2022 durchgeführte öffentlichen Auslegung zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 380.1 "Grüner Bahnhof Plagwitz – Nordteil" wurden dem Stadtplanungsamt über 900 Stellungnahmen zugestellt. Die Stellungnahmen werden derzeit ausgewertet. Es zeichnet sich ab, dass über ein Drittel der Stellungnahmen anonym beziehungsweise ohne vollständige Adressangebe abgegeben wurden.
- Rund 800 der eingegangenen Stellungnahmen verwenden vorformulierte Textbausteine die sich im Wesentlichen aus fünf verschiedenen Bausteinen kombiniert oder addiert zusammensetzen.
- Es ist eine Gruppe von circa 60 Bürgerinnen und Bürgern erkennbar, die sich speziell mit dem besonderen Wunsch nach einer überdachten Artistikfläche einbringt.
- Rund 20 Stellungnahmen weisen eine sehr differenzierte Auseinandersetzung mit den Inhalten des Bebauungsplans auf; hierbei handelt es sich unter anderem um drei Naturschutzverbände, Anwohner/-innen, Vertreter/-innen der Bürgerprojektflächen.
Inhaltliche Auswertung der Stellungnahmen zum Entwurf
Der überwiegende Teil der Stellungnahmen basiert auf im digitalen Netz zur Verfügung gestellten Textbausteinen. In den Kernaussagen wird abgezielt auf:
- einen Erhalt der Grünflächen im heutigen Zustand
- eine Ergänzung von Grünflächen auf den Gewerbeflächen
- die Ergänzung von weiteren Spiel und Sportangeboten
- Wunsch nach einem überdachten Artistikplatz
- Vorschlag zum Anlegen von Habitatbereichen für geschützte Arten
- Die Entwicklung von Gewerbe wird nicht für erforderlich erachtet.
- Es wird Kritik an den im Januar 2022 erfolgten Baumfällungen auf den Flächen entlang der Ladestraße-West geübt.
Die vorgebrachten Hinweise wurden in inhaltlicher Übereinstimmung zudem durch einen offenen Bürgerbrief vom 01.03.2022 an die Stadtverwaltung herangetragen.
In den Stellungnahmen mit einer differenzierteren Befassungen werden schwerpunktmäßig folgende Themen vorgebracht:
- kritische Auseinandersetzung mit den fachlichen Grundlagen der Planung
- Berücksichtigung von Anliegen von Anliegern in den MI-Gebieten sowie weiteren Anliegern entlang der Röckener Straße sowie der Ladestraße-West
- Berücksichtigung von Anliegen des neuen Eigentümers/ Vorhabenträgers der Gewerbe- und Mischgebietsflächen entlang der Ladestraße-West
- Würdigung des Gesamtprozesses und der entstandenen Bürgerprojektflächen und Vorschlag zur Transformation in andere Stadtteile
Antrag VII-A-06731 zum weiteren Planungsprozess
Im Zusammenhang mit dem bürgerschaftlichen Engagement im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurde im März 2022 ein Antrag zum weiteren Planungsprozess in den Stadtrat eingebracht. Beantragt wird, dass die Rahmenbedingungen für die bauliche Entwicklung im Bereich der Ladestraße West neu zu verhandeln sind und formuliert hierfür Ziele sowie einen Prüfauftrag an die Verwaltung:
- Ziele sind etwa die gute Integration, Durchlässigkeit und Vernetzung des entstehenden Gewerbe- und Mischgebietes an der Ladestraße West in den Gleisgrünzug,
- teilweiser Verzicht auf Bauflächen zugunsten einer Ergänzung der öffentlichen Grünfläche zum Beispiel für einen Kleinkindspielplatz,
- die Sicherung und Etablierung von Soziokultur entlang der Ladestraße West
- 30-prozentiger Anteil von sozial gefördertem Wohnungsbau am Wohnungsbestand
Der zum Antrag erstellte Verwaltungsstandpunkt VII-A-06731 –VSP - 01
- konkretisiert den Prüfauftrag in einen Verhandlungsauftrag unter der Maßgabe und mit Bezug auf die Rahmenvereinbarung, dass grundsätzlich an den Entwicklungszielen für eine angestrebte bauliche Entwicklung im Bereich der Ladestraße West (Misch- und Gewerbegebiete) festgehalten wird;
- es wird dargelegt, dass ein Teil der im Antrag aufgeführten Punkte (Ziele) bereits Bestandteil der Planinhalte sind bzw. auf den aktuellen Planinhalten aufbauend umgesetzt werden könnten;
- planerisch aufgenommen wird eine Überarbeitung der Abwägung der verschiedenen öffentlichen und privaten Belange für die Flächen entlang der Ladestraße-West, dies gilt insbesondere für zusätzliche Grünflächen und Flächen für die Soziokultur.
Der Verwaltungsstandpunkt wurde im Ergebnis vom Antragsteller übernommen und in der Stadtratssitzung am 13.04.2022 von diesem zur Kenntnis genommen. Im Ergebnis ist der Verwaltungsstandpunkt und der darin formulierte Verhandlungsauftrag aktuell die Arbeitsgrundlage für die Verwaltung. Der Planungsprozess zur Entwicklung der Flächen an der Ladestraße-West wird darauf aufbauend fortgesetzt.
Nächste Schritte
Seitens der Verwaltung wird in Verbindung mit der weiteren Auswertung der Stellungnahmen eine nochmalige Teilung des Geltungsbereichs 380.1 „Grüner Bahnhof Plagwitz - Nordteil“ mit folgenden Optionen geprüft:
- Für den Bereich der öffentlichen Grünflächen, der Bürgerprojektflächen, der Verkehrsflächen des Fuß- und Radwegesystems sowie der Mischgebietsfläche, mit der denkmalgeschützten Bebauung an der Röckener Straße, wird ein Abschluss des Bauleitplanverfahrens und Vorbereitung des Satzungsbeschlusses geprüft.
- Für die Gewerbe- und Mischgebietsflächen entlang der Ladestraße-West wird die Fortsetzung des Planungsprozesses in Verbindung mit der Wiederaufnahme des kooperierenden Planungsprozesses unter Mitwirkung von Vertreter/-innen der Bürgerschaft, Politik, neuem Eigentümer sowie Verwaltung seitens des Stadtplanungsamtes favorisiert.
Nach notwendigen Vorbereitungen wird dieser Prozess voraussichtlich ab Ende 2022 und damit vor allem in 2023 stattfinden.
Auftaktveranstaltung - Fortführung des Planverfahrens am Dienstag, den 29. August 2023
Am Dienstag dem 29. August 2023 ab 18:00 Uhr, fand in der Schule am Grünen Gleis die Auftaktveranstaltung zum weiteren Vorgehen am Grünen Bahnhof Plagwitz statt. Vielen Dank an alle Teilnehmer/-innen für diesen gelungenen Austausch. Gerne können Fragen, Hinweise und Informationen zum weiteren Beteiligungsprozess und zu den Workshops an die E-Mail moderation-plagwitz@stadtlabor.de gerichtet werden.
Im Anschluss an die Auftaktveranstaltung soll der Beteiligungsprozess im Workshop-Format fortgeführt werden. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe werden über die Projektseite kontinuierlich eingestellt.
In den Beteiligungsprozess eingebunden werden sollen unter anderem Vertreterinnen und Vertreter des Nutzerinnenrats der Bürgerprojekte, Naturschutzverbände, Initiative Bürgerbahnhof Plagwitz, Nachbarn, Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Soziale Wohnungswirtschaft, Stadtumbaumanagement, Kreativbereich, Bürgerinitiativen sowie geloste Bürgervertretungen.
Weiterführende Information
Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 380.1 „Grüner Bahnhof Plagwitz – Nordteil“, Entwurf
Stadtratsantrag VII-A-06731 und zugehöriger Verwaltungsstandpunkt (VSP)
Projektwebseite der Stadt Leipzig zur Entwicklung des Grünen Bahnhofs Plagwitz
Aktualisiert im Juli 2023
Im Zeitraum vom 04.07.2023 bis zum 28.07.2023 lag der Vorentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 386 „Wohngebiet östlich Kaninchensteig“, im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Diskussion aus. In dieser Zeit konnten sich die Bürgerinnen und Bürger zum Vorentwurf informieren, äußern und eine Stellungnahme abgeben. Am 06.07.2023 fand zusätzlich eine öffentliche Informationsveranstaltung Form eines Stadtspaziergangs statt.
Die Stellungnahmen werden gerade ausgewertet, in Kürze werden Sie auf dieser Webseite dazu informiert.
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Im Zeitraum von 02.02.2021 bis zum 22.02.2021 lag der Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 425 Wohnsiedlung Emil-Teich-Straße, im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, zur Diskussion aus. In dieser Zeit konnten sich die Bürgerinnen und Bürger zum Vorentwurf informieren, äußern und eine Stellungnahme abgeben. Darüber hinaus fand am 10.02.2021 eine digitale Informationsveranstaltung statt, in der die Planung vorgestellt und erläutert wurde.
Das dem Vorentwurf zugrundeliegende, städtebauliche Konzept gliederte das Plangebiet in drei Bereiche. Im Faltblatt zum Vorentwurf (PDF 4,2 MB) sehen Sie auf Seite zwei die Grafik zu den drei Teilbereichen, welche im nachfolgenden Text als Teilfläche 1, Teilfläche 2 und Teilfläche 3 bezeichnet werden. Durch die Bürger/-innen wurden folgende Themen für die einzelnen Flächen angesprochen:
Städtebau
Hervorgehoben wurde einerseits der ländliche Siedlungscharakter der Stadtrandlage, demzufolge eine dichtere Bebauung mit Reihenhäuser (Teilfläche 2) nicht abgeleitet werden kann. Anderseits wurde eine höhere Dichte mit einer Reihenhausbebauung im Hinblick auf die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum befürwortet. Unter Einbezug der angrenzenden Flächen anstatt eines reinen Einfamilienhausquartiers wird eine höhere bauliche Durchmischung des Quartiers auch mit Angeboten im Mietwohnungsbau gewünscht. In diesem Zusammenhang wurde die zunehmende Nachfrage und das fehlende Angebot nach Wohnen im Alter und nach bezahlbaren Grundstücken für junge Menschen mit Behinderung/inklusive Wohngemeinschaften im Ortsteil benannt. Dies sollte hier oder auch an anderer Stelle im Ortsteil verfolgt werden.
Nutzungen für Teilfläche 1
Zum Vorentwurf wurde für die Teilfläche 1 verschiedene Nutzungsmöglichkeiten zur Weiterentwicklung und Ergänzung des Bestandes zur Diskussion gestellt. Insgesamt sprach sich die große Mehrheit für den Erhalt der bisher ansässigen Nutzungen (Biogärtnerei und Walradushof) aus. Allerdings wurde die aktuell vorhandene gastronomische Nutzung auch als Lärm- und Verunreinigungsquelle benannt, die mit der durch Wohnen geprägten Nachbarschaft nicht immer vereinbar sei.
Für die im Vorentwurf vorgestellten zusätzlichen Nutzungsmöglichkeiten und Erweiterungen für die Teilfläche 1 wurden die folgenden Hinweise gegeben: Eine große Mehrheit sprach sich dafür aus, dass weitere ergänzende Nutzungen nicht den Bestand der bestehenden Nutzungen gefährden dürfen. Währenddessen wurde die Erweiterung der Nutzungen auf die angrenzenden Ackerflächen vorgeschlagen. Begrüßt wurde dem Grunde nach das Spiel- und Mehrgenerationenangebot, da die Möglichkeiten für Treffpunkte im Ortsteil begrenzt sind. Zum vorgeschlagenen Standort des Spielplatzes wurde auf die Sicherung des Schornsteins als Brutstätte des Weißstorchs und Turmfalken verwiesen. Die am Standort vorgeschlagene Kita wurde einerseits begrüßt, anderseits aufgrund der Lage im Wohngebiet hinterfragt.
Freiraum und Umwelt
Es wurde darauf hingewiesen, dass mit der geplanten dichteren Bebauung und mehr Bewohner/-innen auch ein zusätzlicher Bedarf an öffentlichen Sport-, Spiel- und Freizeitflächen im Ortsteil entsteht. Die Ausweisung der Spielplatzflächen wurde dementsprechend begrüßt. Der vorgeschlagene Standort wurde allerdings sowohl positiv als auch negativ bewertet. Positiv wurde sich zu den gemeinschaftlich genutzten Obstgärten auf der Teilfläche 2 als Grünkorridore und Ausgleichsflächen geäußert. Auf die Sicherstellung der Kalt- und Frischluftschneisen im Gebiet wurde ebenso verwiesen wie auf den Erhalt der vorhandenen Hecken- und Baumbestandes. Hinsichtlich des Artenschutzes wurde auf die Erhaltung des Schornsteins (Teilfläche 1), der als Brutstätte für Weißstorch und Turmfalke dient, verwiesen. Für das weitere Verfahren werden weiterführende artenschutzrechtliche Untersuchungen aller geschützter Arten erwartet.
Verkehr und Erschließung
In den Stellungnahmen wurde die Sorge geäußert, dass durch die Entwicklung des Gebiets und den neuen Bewohner/-innen auch das Verkehrsaufkommen steigen wird, welches durch das bestehende Netz nicht mehr aufgenommen werden kann. Die grundlegende Verbesserung des Radwegenetzes im Ortsteil wurde als Schwerpunkt der Gebietsentwicklung benannt. Der in der Planung vorgesehene Fuß- und Radweg wurde daher begrüßt. Angeregt wurde die Prüfung zur Errichtung von verkehrsberuhigten Bereichen (zum Beispiel Spielstraßen) in Teilen des Siedlungsgebietes.
Zudem wurde sich für eine notwendige Verbesserung des Öffentlichen Personen Nahverkehrs (ÖPNV) zum Beispiel durch eine höhere Taktung der Regionalbahn, Anpassung der Fahrtzeiten oder Schaffung einer Buslinie im Quartier ausgesprochen. Ebenfalls wurde die als ungenügend sicher empfundene und kurze Zuwegung zu den Haltestellen des ÖPNVs erwähnt. Positiv wurde sich zum geplanten Carsharing Angebot auf der Teilfläche 2 geäußert.
Ver- und Entsorgung und Energiekonzept
Es wurde auf die mangelnde Versickerungsfähigkeit des Bodens im Gebiet hingewiesen. In diesem Zusammenhang wurde auch der Nachweis der Regenrückhaltemöglichkeit bei Spitzenniederschlagswerten gefordert. Das Energiekonzept mit dem geplanten Blockheizkraftwerk (BHKW) auf der Teilfläche 2 wurde positiv begrüßt und eine Ausweitung auf die weiteren Teilflächen angeregt. Ebenso wurde dazu angeregt verbindliche Vorgaben für die Schaffung von erneuerbaren Energien zu geben und auch die Nutzung der Flächen für Solaranlagen mit zu bedenken.
Nächste Schritte
Der nächste Schritt im Bebauungsplanverfahren ist das Erarbeiten des Planentwurfs. Dazu werden die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung im Detail betrachtet und im Zusammenhang mit den städtischen Zielen und Entwicklungskonzepten ausgewertet und gewichtet. Dafür werden gegebenenfalls Gutachten und Studien überarbeitet bzw. neu beauftragt.
Parallel zum Verfahren wird derzeit im Ortsteil Knautkleeberg-Knauthain ein Ortsteilentwicklungskonzept (OEK) aufgestellt. Das Konzept wird als integriertes Konzept erarbeitet, das sich sowohl mit den freiräumlichen Entwicklungsoptionen als auch mit den siedlungsseitigen Entwicklungsmöglichkeiten und Themen auseinandersetzt.
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Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 425 Wohnsiedlung Emil-Teich-Straße
Ortsteilentwicklungskonzept Knautkleeberg-Knauthain
Aktualisiert im Mai 2023
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung lag der Vorentwurf mit zwei städtebaulichen Varianten zum Bebauungsplan Nr. 466 „Quartiere an der Antonienstraße/Klingenstraße“ im Zeitraum vom 10.05.2022 bis zum 31.05.2022 zur Information aus. In dieser Zeit konnten sich die Bürgerinnen und Bürger zum Vorentwurf informieren, äußern und eine Stellungnahme abgeben.
Aus der Öffentlichkeit sind zwei schriftliche Stellungnahmen sowie zahlreiche mündliche Anmerkungen bei der Informationsveranstaltung im Plangebiet am 23.05.2022 eingegangen. Dabei wurden folgende Themen angesprochen:
Städtebau und Nutzungen
Der Planungsansatz für eine geordnete städtebauliche Entwicklung unter Einbeziehung klimatischer Aspekte wird begrüßt. Grundsätzlich soll der Fokus auf Nutzungsmischung von Handel, Gastronomie und Dienstleistungen im Quartier liegen.
Die Variante „Umarmung“ in Verbindung mit dem Blockrandschluss, der angestrebten Dichte und den vorgesehenen Höhen wird sowohl nördlich als auch südlich der Antonienstraße nicht favorisiert. (O-Ton: „zu mächtig“)
Der Variante „Stempel“ wird aufgrund ihrer aufgelockerten Struktur und in Bezug auf das Arial des angrenzenden Bürgerbahnhofs überwiegend der Vorzug gegeben. Aus den Anmerkungen und Stellungnahmen geht hervor, dass sich vor allem im südlichen Teilbereich die Variante „Stempel“ mit Handel und Gastronomie besser ins Stadtbild einfügt. Für den nördlichen Teilbereich werden durch die in der Variante „Umarmung“ vorgesehene Wohnbebauung im näheren Umfeld der Freizeit- und Sportanlagen im Grünen Bahnhof Plagwitz Verdrängungsprozesse befürchtet.
Konkret besteht der Wunsch nach bezahlbaren Gastronomie- und Gewerberäumen (zum Beispiel für Start-ups) sowie zum Erhalt von Bestandsgebäuden, die sich in den Varianten teilweise nicht wiederfinden und in die Baumassenentwicklung einbezogen werden sollen.
Grün- und Freiräume
Es besteht der Wunsch zur Flächenentsiegelung und zur Schaffung von Spiel- /Sportflächen im Quartier, da durch zusätzliche Wohnbebauung mehr Freifläche notwendig wird.
Mobilität
Es wurde darauf hingewiesen, dass vom motorisierten Verkehr getrennte, sichere Geh- und Radwegeverbindungen im Quartier und über die Röckener Straße (Schulweg) mitgedacht werden soll. Die bereits bestehende Durchwegung soll durch die Planung gesichert werden. Darüber hinaus werden die angedachten Wegeverbindungen aus den städtebaulichen Varianten befürwortet. Hier wird zusätzlich der Wunsch nach Fahrradstellplätzen, Lastenradstellplätzen (gegebenenfalls in einer Tiefgarage) sowie zur Berücksichtigung von PKW-Stellplätzen in Verbindung mit den Nahversorgungsangeboten geäußert.
Durch die Nutzung des Areals stellt im Bereich der Klingenstraße aufgrund der zu erwartenden Zunahme des Verkehrs durch mehr eine potenzielle Gefahr für Fußgänger/-innen dar. Dies wurde insbesondere für Kinder aufgrund der schlechten Einsicht benannt.
Nahversorgung
Vor dem Hintergrund des brach gefallenen Lebensmitteldiscounters südlich der Antonienstraße wurde auf die Notwendigkeit einer Nahversorgungslage im Plangebiet sowie für die Umgebung verwiesen. Diese soll nach Möglichkeit in Form eines Discounters oder Lebensmitteleinzelhandels gesichert werden. Zudem wurde mehrfach der Wunsch zur Ansiedlung von Gastronomie oder einem Café geäußert.
Nächste Schritte
Der nächste Schritt im Bebauungsplanverfahren ist die Erarbeitung des Planentwurfs. Dazu werden die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung im Zusammenhang mit den städtischen Zielen und Entwicklungskonzepten ausgewertet und gewichtet. Dafür werden erforderliche Gutachten zum Schallschutz, zum Vorkommen des Eremiten, zur Freiraumgestaltung sowie zur Klimaökologie erarbeitet und einbezogen.
Ziel ist es, den Planentwurf bis Anfang 2023 zu erarbeiten.
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Stadtbezirk Alt-West
Im Zeitraum vom 19.12.2023 bis zum 19.01.2024 lag der Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 427 "Gewerbegebiet Fabrikstraße/Südstraße" im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Diskussion aus. In dieser Zeit konnten sich die Bürgerinnen und Bürger zum Vorentwurf informieren, äußern und eine Stellungnahme abgeben.
Die Stellungnahmem werden gerade ausgewertet. In Kürze werden Sie auf dieser Webseite dazu informiert.
Weiterführende Information
Stadtbezirk Nordwest
Im Zeitraum vom 25.07.2023 bis zum 25.08.2023 lag der Vorentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 441 „Wohnpark Friedrich-Bosse-Straße“ im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Diskussion aus. In dieser Zeit konnten sich die Bürgerinnen und Bürger zum Vorentwurf informieren, äußern und eine Stellungnahme abgeben. Am 21.08.2023 fand zusätzlich eine öffentliche Informationsveranstaltung statt.
Aus der Öffentlichkeit ist eine Stellungnahme eingegangen. Dabei, sowie im Rahmen der öffentlichen Informationsveranstaltung, wurden folgende Themen angesprochen:
Allgemein
Auf dem Gelände einer ehemaligen Färberei und chemischen Reinigung soll das Wohnquartier „Wohnpark Friedrich-Bosse-Straße“ entstehen. Durch den chemisch verunreinigten Untergrund ist eine Sanierung und damit einhergehend eine fast vollständige Flächenversiegelung, in Form einer Bodenabdeckung, erforderlich und notwendig.
Wasser
Es wurden Bedenken geäußert, dass das Plangebiet aufgrund des großen ökologischen Potenzials (Fließgewässern kommt eine besondere Bedeutung als Lebensraum und auch als Biotopverbund für die Wanderung von Tieren im Stadtgebiet zu) nicht für eine Bebauung geeignet ist. Der Uferbereich ist im Sinne des Naturschutzrechtes als Schutzgebiet ausgewiesen und erfährt deshalb besondere Beachtung in der Freiflächenplanung. Es sind keine geschützten Bereiche zur Bebauung vorgesehen. Weiterhin werden artenschutzrechtliche Untersuchungen durchgeführt, um die potenzielle Bedeutung des Gebietes für lokale Tierarten zu ermitteln und ggf. notwendige Maßnahmen zu planen.
Das Thema Hochwasserschutz wurde angesprochen, hier ist zu erwähnen, dass alle Planungen außerhalb des HQ100-Bereichs liegen (HQ100 bezeichnet ein Hochwasserereignis, das mit der Wahrscheinlichkeit von 1/100 jedes Jahr erreicht oder überschritten wird).
Mobilität und Verkehrsraum
Es wurde der Wunsch geäußert, die geplanten Parkplätze auch an Personen zu vermieten, die im Umfeld des Wohnquartiers leben. Weiter wurde angefragt ob der motorisierte Individualverkehr im Areal als Fließverkehr zugelassen ist. Dies ist nicht der Fall, das gesamte Planungsgebiet ist ausschließlich von Einsatzfahrzeugen zu Notfallorten und für Versorgungsfahrzeuge (zum Beispiel Müllabfuhr) befahrbar.
Nächste Schritte
Der nächste Schritt im Bebauungsplanverfahren ist das Erarbeiten des Planentwurfs. Dazu werden die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung im Detail betrachtet und im Zusammenhang mit den städtischen Zielen und Entwicklungskonzepten ausgewertet und gewichtet. Dafür werden gegebenenfalls Gutachten und Studien inhaltlich überarbeitet und zusätzlich beauftragt. Der Entwurf wird voraussichtlich die städtebauliche Idee aus dem Vorentwurf vertiefen und durch einen Freiflächengestaltungsplan ergänzt.
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Stadtbezirk Nord
Im Zeitraum von 26.04.2022 bis zum 24.05.2022 lag der Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 433 „Stadtquartier östlich Bremer Straße“, im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, zur Diskussion aus. In dieser Zeit konnten sich die Bürgerinnen und Bürger zum Vorentwurf informieren, äußern und eine Stellungnahme abgeben.
Aus der Öffentlichkeit sind zahlreiche Stellungnahmen eingegangen, dabei wurden folgende Themen angesprochen:
Allgemein
Das Vorhaben wird mit Verweis auf die Themen Naturschutz, Arten- und Klimaschutz kritisch gesehen und von mehreren Einwendenden abgelehnt beziehungsweise wurde gefordert, dass nur Teilflächen bebaut werden sollten. Außerdem wird auf die Planungsgrundlagen, wie zum Beispiel auf den Regionalplan, das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (INSEK), den Flächennutzungsplan, den Landschaftsplan, Masterplan Grün, die Stadtklimaanalyse und die Biodiversitätskrise in der Stadt Leipzig verwiesen und angemerkt, dass die vorliegende Planung den darin formulierten Zielen teilweise entgegenstünde, auch wurde eine planerische Auseinandersetzung mit diesen Themen bemängelt. Hervorgehoben wird auch die Besonderheit dieser Fläche in Bezug auf die Artenvielfalt und die Biotopausstattung. Aus diesem Grund sollte der bestehende Grünraum als nutzbare Freifläche für die Leipziger Bürgerinnen und Bürger erhalten und geschützt werden. Weiterhin wird der Hinweis gegeben, dass das Landschaftsschutzgebiet „Nördliche Rietzschke“ hinsichtlich einer möglichen Erweiterung zu prüfen sei. In Bezug auf die vorhandenen Freiflächen erklären die Einwendenden, dass für die Leipziger Bürgerinnen und Bürger ein Recht auf einen wirksamen Klimaschutz, eine Bewahrung der biologischen Vielfalt, aber auch auf Gesundheit und Erholung bestünde.
Städtebau
Es wird angemerkt, dass eine vollständige Bebauung des Areals auf Grund der Arten- und Biotopausstattung als nicht durchführbar angesehen wird, daher sollten nur die bereits aktuell überbauten Bereiche überplant werden. Mit Bezug auf das öffentliche Interesse wird die Frage gestellt, für welche Teile der Gesellschaft Wohnraum bereitgestellt werden sollte, denn der Bedarf sei nicht mit der Nachfrage nach Wohnraum gleichzusetzen, sondern solle einen notwendigen Grundbedarf für menschenwürdiges Leben befriedigen und außerdem bestehe keine Notwendigkeit für den Bau von Eigentumswohnungen. In diesem Zusammenhang wird der geplante geförderte Wohnungsbau begrüßt. Der Bedarf an Bildungseinrichtungen wird unterschiedlich bewertet, teilweise wird die Errichtung der Schule befürwortet, vereinzelt auch abgelehnt, auch erfolgte der Hinweis, dass für die geplanten Schulgebäude Alternativen entwickelt werden sollten (zum Beispiel Umnutzung beziehungsweise Nachnutzung und Aufstockung vorhandener Gebäude). Dagegen wird der Bau von Einfamilienhäusern abgelehnt, da dies insbesondere einem schonenden Umgang mit dem Schutzgut Boden und den Zielen der doppelten Innenentwicklung widerspricht
Umwelt- und Artenschutz
Hinsichtlich des Bestandes wurde auf die vom Naturschutzbund Deutschland (NABU) nachgewiesene Artenvielfalt verwiesen und eine artenschutzfachliche Untersuchung gefordert Als Ziel der Stadtentwicklung (Bekenntnis zu Klimaschutz und Biodiversität) wird gefordert, das Grünareal als artenreicher Lebensraum und zur Sicherung von Flächen für den Biotopverbund zu erhalten und die Flächenversieglung zur Wohnbebauung zu limitieren. Weiterhin wurde mit Verweis auf die geplante Bebauung im Stadtquartier, aber auch stadtweit die Forderungen erhoben, dass die Vernichtung von Flora und Fauna gestoppt und die Naturflächen nicht versiegelt werden sollten (Brutfläche für gefährdete Vogelarten). Im Falle einer Inanspruchnahme der bestehenden unbebauten Flächen wird mit Blick auf den Artenreichtum und mögliche Biotope darauf hingewiesen, dass die Anforderungen an geeignete Ausgleichsflächen und Ersatzhabitate nicht erfüllt werden könnten und Kompensationsflächen nicht zur Verfügung stünden.
Grünflächen
In Bezug auf die vorhandene Brachfläche wurde der Hinweis gegeben, diese unter Berücksichtigung der naturschutzfachlich wertvollen Bereiche als Stadtteilpark zu entwickeln. Weiterhin sollen die bestehenden Baumgruppen und Solitärbäume erhalten bleiben und zum Nutzungszweck für Grünflächen werden konkrete Angaben gefordert. Ebenfalls ergeht der Hinweis, dass die nördlich angrenzende Grünfläche (nahe dem Rietzschkewald) ggf. als Ausgleichsfläche geeignet sein könnte.
Mobilität
Positiv bewertet wird die Entwicklung eines autoarmen Stadtquartiers mit der Unterbringung von Car-Sharing-Angeboten. Dagegen werden die Anbindung an das ÖPNV-Angebot und die Mobilitätsstation an der Haltestelle „Virchowstraße“ als unzureichend angesehen. Insbesondere die Haltestelle „Bremer Straße“ sei nicht gefahrlos zu erreichen (hier fehle eine Ampel). Für die geplanten Einrichtungen (Schule/ Kita) entsprechen die Entfernungen zu den Haltestellen nicht den Zielen der Stadt: „kurze Wege für kurze Beine“. Weiterhin wird ein Mangel an Mobilitätsangeboten festgestellt und der Hinweis gegeben, ein Konzept für weitere intermodale Angebote zu entwickeln. Zudem wird auf den Mangel an Kfz-Stellplätzen im Gebiet aufmerksam gemacht und der Wunsch geäußert, ein Parkraumbewirtschaftungskonzept für das gesamte Umfeld zu erarbeiten. Schließlich wurden weitere Anregungen zur Planung der Erschließungsstraßen und zur Anbindung an die bestehenden Verkehrsflächen vorgetragen.
Nächste Schritte
Der nächste Schritt im Bebauungsplanverfahren ist das Erarbeiten des Planentwurfs. Dazu werden die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung im Detail betrachtet und im Zusammenhang mit den städtischen Zielen und Entwicklungskonzepten ausgewertet und gewichtet. Dafür werden gegebenenfalls Gutachten und Studien überarbeitet beziehungsweise neu beauftragt.
Weiterführende Information
Aktualisiert im Mai 2023