Abgeschlossenes Sanierungsgebiet Ortsmitte Böhlitz-Ehrenberg
Faltblatt zum Abschluss des Sanierungsgebietes erschienen
Die Stadt Leipzig beendet die Sanierungstätigkeit der zwischen 1991 und 2004 förmlich festgelegten 15 Sanierungsgebiete und hat damit begonnen, sukzessive die entsprechenden Satzungen der einzelnen Gebiete aufzuheben.
Die in Böhlitz-Ehrenberg durchgeführte Sanierungsmaßnahme wird in einem Faltblatt anschaulich und faktenreich bilanziert und dargestellt.
Im Folgenden steht es zum Download bereit:
Download Faltblatt Ortsmitte Böhlitz-Ehrenberg
Kurzcharakteristik des abgeschlossenen Sanierungsgebietes
Fläche
22,95 Hektar
Hauptmerkmale / Lage
Böhlitz-Ehrenberg ist ein Ortsteil des Stadtbezirkes Altwest und liegt am westlichen Stadtrand von Leipzig. Das Sanierungsgebiet Böhlitz-Ehrenberg umfasst einen wesentlichen Bereich des derzeitigen Ortszentrums und besitzt eine gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr.
Eingesetzte Förderprogramme
- Städtebauliche Sanierungsmaßnahme (SEP)
- Landessanierungsprogramm (LSP)
Wichtige Beschlüsse und planerische Grundlagen
- Beschluss NR. 84/06/92 vom 10.06.1992: förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes erneut beschlossen mit Beschluss-Nr. RBV-1634/13 vom 19.06.2013
- Beschluss Nr. RBIV-1595/09 vom 20.05.2009: Integriertes Stadtentwicklungskonzept Leipzig 2020 (SEKo)
- Beschluss Nr. VII-DS-02145 vom 28.04.2021: Aufhebung der Sanierungssatzung
Der vollständige Wortlaut der Sanierungssatzungen und die dazugehörigen Lagepläne können nach telefonischer Anmeldung unter 0341 123-2115 während der allgemeinen Dienstzeiten im Büro für Ratsangelegenheiten (BfR) eingesehen werden:
Neues Rathaus
Martin-Luther-Ring 4-6
04109 Leipzig
Zimmer 244 b
Realisierte Einzelmaßnahmen (Beispiele)
- Straßenraumgestaltungen in der Heinrich-Heine-Straße, Bielastraße, Südstraße sowie in Teilen der Pestalozzi- und Pflaumestraße
- Umgestaltung des Schulhofes der Heinrich-Pestalozzi-Schule und des Johannis-Weihrauch-Platzes
Gebietsgrenzen
Ansprechpartner
Für Vereinbarungen und Bescheinigungen gemäß § 7h Einkommenssteuergesetz (EStG) wenden Sie sich bitte an Herrn Lars Andrejewski, Telefon 0341 123-5443.