Verfügungsfonds Mockau
In den Schwerpunkträumen der Stadterneuerung stehen mit den Verfügungsfonds besondere Finanzierungsinstrumente zur Verfügung. Seit 2019 können Anträge auf Förderung durch den Verfügungsfonds im Stadtteil Mockau gestellt werden.
Aus den Mitteln des Verfügungsfonds können kleinere Projekte in Mockau umgesetzt werden. Diese Projekte sollen einen nachweisbaren Mehrwert für den Stadtteil erbringen. Die finanzielle Unterstützung der Projekte erfolgt kurzfristig und möglichst unbürokratisch.
Die Antragsstellung
Wer kann einen Antrag stellen?
Projektträger können lokale Akteure, Initiativen, Vereine, Einrichtungen und Privatpersonen sein, wenn
- sie ein Projekt innerhalb des Stadtteils Mockau realisieren wollen oder im Stadtteil Thekla, dann aber nur mit nachweisbarem Nutzen für Mockau
- dieses den gültigen Förderrichtlinien des Verfügungsfonds (siehe Förderrichtlinie im Downloadbereich) entspricht
Mit dem beantragten Projekt darf vor Antragstellung noch nicht begonnen worden sein.
Wie hoch ist die Förderhöhe?
Für die Unterstützung kleinerer Projekte im Stadtteil gibt es zwei Förderbereiche:
Nicht-investive Projekte
Hier gibt es eine festgelegte Obergrenze von 1.000 Euro für die anteilige Förderhöhe. Dabei dürfen einzelne Anschaffungen nicht mehr als 410 Euro betragen.
Es werden ein angemessener Eigenanteil und/oder Eigenleistungen des Antragstellers erwartet.
Investive Projekte
Antragsteller können für bauliche (investive) Projekte bis zu 5.000 Euro beantragen. Hier erfolgt eine maximale Bezuschussung von maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten.
Die übrigen Kosten werden als Eigenanteil von mindestens 50 Prozent durch den Antragsteller erbracht. Der Eigenanteil kann auch durch Arbeitsleistungen im Rahmen des gesetzlichen Mindestlohns erbracht werden. Hierfür kann ein Stundennachweis mit Angabe der Personen, erbrachten Arbeitsstunden und einer Leistungsbeschreibung eingereicht werden.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Kosten für Speisen, Getränke, Mieten, Reise- und Personalkosten oder Verwaltungsgebühren.
Wo wird der Antrag abgegeben?
Vom Projektträger unterschriebene Anträge (siehe Downloadbereich) werden beim Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung entgegengenommen:
- persönlich in der Prager Straße 118, Haus C, 6. Etage, Zimmer C.6.048 in 04317 Leipzig
- postalisch unter folgender Anschrift: Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung, 04092 Leipzig
Parallel ist der Antrag beim Quartiersmanagement INTIGRA+ Mockau per E-Mail an intigra@bgh-leipzig.de einzureichen.
Wann können Anträge gestellt werden?
Zu den angegebenen Terminen ist die Beantragung von Mitteln aus dem Verfügungsfonds im Jahr 2024 möglich:
- 15.04.2024
- 15.05.2024
- 31.08.2024
- 30.09.2024 (optional)
Beratung und Hilfe?
Für die Einordnung und Förderfähigkeit beabsichtigter Projekte steht das Quartiersmanagement INTIGRA+ Mockau für die Beratung vor der Antragstellung zur Verfügung.
Kontakt
Quartiersmanagement INTIGRA+ Mockau
c/o Bürogemeinschaft Gauly & Volgmann (bgh)
Georg-Schumann-Straße 130
04155 Leipzig
Telefon: 0341 5503773
E-Mail: intigra@bgh-leipzig.de
Sprechzeit vor Ort
jeden 2. und 4. Dienstag im Monat
11.00 bis 13.00 Uhr sowie 14.00 bis 16.00 Uhr
Bibliothek Mockau
Essener Str. 102, 04357 Leipzig
Wer entscheidet über die Anträge?
Die Anträge werden durch das Vergabegremium gewissenhaft geprüft, bewertet und darüber entschieden. Das Gremium hat sich aus 13 Stadtteilakteuren und Repräsentanten unterschiedlicher Zielgruppen formiert und wurde durch das INTIGRA-Netzwerk bestätigt. Neben unterschiedlichen Einrichtungen, Institutionen und Vereinen aus dem Sozialraum, sind auch Vertreter aus Politik sowie Verwaltungsmitarbeiter Teil des Gremiums.
Das Vergabegremium tagt in der Regel 14 Tage nach den genannten Stichtagen.
Die Beratung zu den Anträgen ist öffentlich. Hierzu werden auch die Antragsteller zur Vorstellung ihrer Projekte eingeladen. Der Abstimmungsprozess ist nicht öffentlich.
Die Erstellung der Bescheide sowie die Abrechnung erfolgt über das Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung.