Verfügungsfonds Soziale Stadt Paunsdorf
In den Schwerpunkträumen der Stadterneuerung stehen mit den Verfügungsfonds besondere Finanzierungsinstrumente zur Verfügung. Die Summe der im Rahmen dieses Fonds zu vergebenden Mittel wird jährlich neu festgesetzt.
Aus den Mitteln des Verfügungsfonds können im Fördergebiet Soziale Stadt Paunsdorf kleinere Projekte umgesetzt werden. Diese Projekte sollen einen nachweisbaren Mehrwert für das Gebiet erbringen. Die Unterstützung der Projekte erfolgt kurzfristig und möglichst unbürokratisch.
Die Antragstellung
Wer kann einen Antrag stellen?
Projektträger können Initiativen, Vereine, Einrichtungen und Privatpersonen sein, wenn
- sie ein Projekt innerhalb des Fördergebiets Soziale Stadt Paunsdorf (Gebietsgrenze siehe Downloadbereich) realisieren wollen und
- dieses den gültigen Förderrichtlinien des Verfügungsfonds (Förderrichtlinie siehe Downloadbereich) entspricht.
Mit dem beantragten Projekt darf noch nicht begonnen worden sein.
Wie hoch ist die Förderhöhe?
Für die Unterstützung kleinerer Projekte im Fördergebiet gibt es zwei Förderbereiche:
1. Nicht-investive Projekte
Hier gibt es eine festgelegte Obergrenze von 1.000 Euro für die anteilige Förderhöhe. Dabei dürfen einzelne Anschaffungen nicht mehr als 410 Euro betragen. Es werden ein angemessener Eigenanteil sowie Eigenleistungen des Antragstellers erwartet.
2. Investive Projekte
Hier erfolgt eine maximale Bezuschussung von maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten.
Die übrigen Kosten werden als Eigenanteil von mindestens 50 Prozent durch den Antragsteller erbracht. Der Eigenanteil kann auch durch Arbeitsleistungen im Rahmen des gesetzlichen Mindestlohns erbracht werden. Hierfür kann ein Stundennachweis mit Angabe der Personen, erbrachten Arbeitsstunden und einer Leistungsbeschreibung eingereicht werden.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Kosten für Speisen, Getränke, Mieten, Reise- und Personalkosten oder Verwaltungsgebühren.
Wo wird der Antrag abgegeben?
Vom Projektträger unterschriebene Anträge (Downloadbereich) werden beim Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung entgegen genommen:
- persönlich in der Prager Straße 118, Haus C, 6. Etage, Zimmer C.6.048 in 04317 Leipzig
- postalisch unter folgender Anschrift: Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung, 04092 Leipzig.
Parallel ist der Antrag beim
- Quartiersmanagement Paunsdorf per E-Mail an paunsdorf@bgh-leipzig.de einzureichen.
Wann können Anträge gestellt werden?
Zu den angegebenen Terminen ist die Beantragung von Mitteln aus dem Verfügungsfonds im Jahr 2024 möglich:
- 31.03.2024
- 31.05.2024
- 15.08.2024
- 15.09.2024 (optional)
Beratung und Hilfe?
Für die Einordnung und Förderfähigkeit beabsichtigter Maßnahmen steht das Quartiersmanagement Paunsdorf als Beratung vor der Antragstellung zur Verfügung.
Quartiersmanagement Paunsdorf
Platanenstraße 11
04329 Leipzig
Telefon: 0341 94681093
E-Mail: paunsdorf@bgh-leipzig.de
Wer entscheidet über die Anträge?
Die Anträge werden durch ein lokales Vergabegremium gewissenhaft geprüft, bewertet und darüber entschieden. Das Gremium setzt sich aus gewählten Mitgliedern der IG Paunsdorf zusammen, das heißt aus Vertreterinnen und Vertretern der Vereine, der sozialen Einrichtungen, engagierten Privatpersonen und anderen lokalen Akteuren.
Das Vergabegremium tagt in der Regel 14 Tage nach den genannten Stichtagen.
Die Beratung zu den Anträgen ist öffentlich. Hierzu werden auch die Antragsteller zur Vorstellung ihrer Projekte eingeladen. Der Abstimmungsprozess ist nicht öffentlich.
Die Erstellung der Bescheide sowie die Abrechnung erfolgt über das Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung.