Aktuelle Änderung des Flächennutzungsplans
Der Flächennutzungsplan stellt die angestrebte städtebauliche Entwicklung im gesamten Stadtgebiet Leipzig dar. Dabei werden die voraussichtlichen Bedürfnisse der Gemeinde bei der Festschreibung der Art der Bodennutzung berücksichtigt. Dies regelt das Baugesetzbuch in § 5 BauGB. Wird für ein Gebiet ein Bebauungsplan als sogenannter verbindlicher Bauleitplan aufgestellt, um aktuelle stadtentwicklungspolitische Ziele umsetzen zu können (zum Beispiel Entwicklung eines Wohn- oder Gewerbegebietes), muss dieser aus dem Flächennutzungsplan abgeleitet werden (§ 8 (3) BauGB). Dieses sogenannte Entwicklungsgebot kann dazu führen, dass der Flächennutzungsplan geändert werden muss. Das heißt, der Flächennutzungsplan ist ein dynamischer Plan der bei Bedarf an die stadtentwicklungspolitischen Ziele der Stadt Leipzig angepasst wird.
Im Verfahren:
Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) für den Bereich "Hugo-Aurig-Straße/ Gaswerksweg"
Die Änderung des Flächennutzungsplanes soll die Errichtung eines Nahversorgungszentrums und eines Wohnbaustandortes ermöglichen. Die Änderung des Flächennutzungsplanes steht im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 423 "Hugo-Aurig-Straße/Gaswerksweg".
Für diese FNP-Änderung hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 24.03.2021 den Billigungs -und Auslegungsbeschluss gefasst. Die öffentliche Auslegung findet voraussichtlich vom 20.04.2021 bis zum 19.05.2021 statt. Genaueres zur Auslegung, dem Ort der Auslegung und Beteiligungsmöglichkeiten finden sich ab dem 20.04.2021 auf der Seite Aktuelle Planungen Stadtplanung.
Die Flächennutzungsplan-Änderung für den Bereich "Hugo-Aurig-Straße/ Gaswerkstraße" kann in der Vorlage VII-DS-00960 im Detail nachgelesen werden.