Das Integrierte Entwicklungskonzept (IEKO)
Als zentrales Ergebnis des Landschaftsplans umfasst das Integrierte Entwicklungskonzept folgende Inhalte:
- Darstellung der bestehenden und geplanten Flächennutzung
- Bestandserfassung und - bewertung sowie die Zielkonzeption zu den Schutzgütern Boden, Wasser, Klima/ Luft, Arten/ Biotope, Biodiversität, Landschaftsbild, Erholung und Kultur- und Sachgüter (zum Beispiel Offenlegung von Gewässern)
- Darstellung von Potenzialflächen (Flächen mit hoher Schutzwürdigkeit und Flächen mit hohem Entwicklungspotenzial)
Das Integrierte Entwicklungskonzept ist auf die Entwicklung, Erhaltung und nachhaltige Sicherung eines funktionsfähigen Naturhaushaltes unter Einschluss aller seiner Potenziale und einer lebenswerten Stadtlandschaft gerichtet. Darüber hinaus enthält es teilräumliche Leitbilder für alle typischen Stadt- und Landschaftsräume Leipzigs (zum Beispiel für Fließgewässer und Flussauen, bebaute Stadträume und agrarisch geprägte Offenlandräume).
Umwelterheblichkeitsbeurteilung (UEB)
Teil des Landschaftsplanes ist die Umwelterheblichkeitsbeurteilung (UEB). Sie betrachtet und beurteilt überschlägig alle im Flächennutzungsplan dargestellten, zum Teil noch nicht genehmigten Eingriffe, von denen Auswirkungen auf Natur und Landschaft zu erwarten sind. Die Umwelterheblichkeitsbeurteilung gibt damit Entscheidungshilfen für eine umweltverträgliche Standort- und Trassenwahl. Sie ersetzt keine detaillierte Erfassung und Bewertung auf Ebene der Bebauungsplanung oder Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung.
Konkurrierende Raumansprüche
Der Landschaftsplan weist auf Konflikte durch konkurrierende Raumansprüche hin, hervorgerufen durch geplante Bauflächen und Verkehrstrassen oder die Erholungsnutzung und Anforderungen an den Naturschutz. Zwischen diesen gegensätzlichen Interessen kann durch planerische Vorschläge, wie der Besucherlenkung, Empfehlungen für Schutzgebietsausweisungen oder die Aufnahme von Flächen in den Flächennutzungsplan, die von Bebauung freizuhalten sind, vermittelt werden.