Planungsmodule Landschaftsplan
Neben dem Integrierten Entwicklungskonzept (IEKO) als zentrales Ergebnis des Landschaftsplans gibt es noch weitere Planungsmodule. Diese werden dem Integrierten Entwicklungskonzept zu Seite gestellt. Dazu zählen:
- Die Ausgleichsflächenkonzeption
- Erholungskonzeption
- Maßnahmen zum Schutz, zu Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Maßnahmen
Für den Planungsraum werden im Landschaftsplan auf der Grundlage von Bestandsanalyse und Bewertung Ziele formuliert, für deren Erreichung Maßnahmen und Erfordernisse nach Abwägung der Zielkonflikte formuliert werden. Diese Maßnahmen dienen dem Schutz, der Pflege und Entwicklung und, soweit erforderlich, der Wiederherstellung von Boden, Natur und Landschaft einschließlich ihres Erholungswertes.
Ein weiteres Ergebnis des landschaftsplanerischen Prozesses ist die räumliche Zuordnung von landschaftsplanerischen Maßnahmen und die Bildung von Maßnahmenschwerpunktbereichen. Zu den landschaftsplanerischen Maßnahmen zählen zum Beispiel die Flächenentsiegelung oder die Schaffung von Grünflächen, die Renaturierung von Fließgewässerbereichen oder die Erhaltung von Vegetationsbeständen und Biotopverbünden wie auch die Ausweisung von Erholungsstandorten im Grünsystem der Stadt und die Beseitigung von Defiziten in der Versorgung und Vernetzung (Wegesystem).
Die Maßnahmenflächen wurden soweit geeignet in den parallel überarbeiteten Flächennutzungsplan übernommen, und sind damit verwaltungsintern verbindlich. Darüber hinaus entfalten die Maßnahmen auf verschiedene Weise Wirkung:
- Unmittelbare Umsetzung im Rahmen von Projekten
- Übernahme in andere Planungen (zum Beispiel Bebauungspläne) und Vorhaben (Urbaner Wald, Öffnung des Pleißemühlgrabens)
- Umsetzung im Rahmen naturschutzrechtlicher Kompensation
In diesem Kontext entstehen neue Parkanlagen, Wälder, Renaturierungsprojekte für Gewässer, aber auch vielfach Begrünungsmaßnahmen unterschiedlicher Art im Stadtgebiet oder im Grünen Ring.
Die Ausgleichsflächenkonzeption
Durch menschliche Eingriffe soll keine erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigung des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes zurückbleiben. Deshalb müssen geeignete Maßnahmen zum Ausgleich oder Ersatz stattfinden, um gestörte Funktionen des Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes möglichst funktional und gleichwertig wiederherzustellen (§ 9, 10, 11 SächsNatSchG, § 1a Abs. 3 BauGB).
Die Ausgleichsflächenkonzeption macht:
- Vorschläge zur Entwicklung von Flächen im Rahmen von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.
- Um auf Ausgleichserfordernisse rasch reagieren zu können, wird ein Pool aus geeigneten Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bereitgehalten.
- Dies ermöglicht das rasche Reagieren auf Ausgleichserfordernisse und die Beschleunigung der Bebauungsplanverfahren.
- Erkenntnisse der Ausgleichsflächenkonzeption werden in einem Beiplan mit dem Verweis auf den Landschaftsplan dargestellt.
Erholungskonzeption
Aus Gründen der erheblichen Versorgungsdefizite und der Umweltbelastungen, insbesondere der Luft und des Zustandes der Gewässer, hat bereits der erste flächendeckende Landschaftsplan die Erholungsvorsorge vertiefend bearbeitet, obwohl es sich bei ihr nicht um ein klassisches Schutzgut im Sinne des Naturschutzrechtes handelt.
Als zum Landschaftsplan zugehöriger separater Fachplan gibt die Erholungskonzeption als verwaltungsinterne Entscheidungsgrundlage umfassende Hinweise für die Gestaltung und Entwicklung der Erholungsangebote in Leipzig. Mit wesentlicher Unterstützung durch den Landschaftsplan wurde daher auch das Fachkonzept Freiraum und Umwelt (INSEK) verfasst und wird aktuell der Masterplan Grün erarbeitet. In beiden Planinstrumenten wir das Thema der nachhaltigen Erholungsvorsorge fortgeführt.