Die Strategische Umweltprüfung
Im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung werden Pläne und Programme auf ihre Umweltverträglichkeit geprüft um die Umweltvorsoge sicherzustellen. In erster Linie sind Landschaftspläne die Informations- und Bewertungsgrundlage für die Strategischen Umweltprüfung und auch für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) von öffentlichen und privaten Vorhaben.
Darüber hinaus sind in Sachsen die Landschaftspläne selbst prüfpflichtig (zuletzt SächsUVPG i.d.F. v. 25. Juni 2019, Anhang 2). Für den Landschaftsplan Leipzig wurde ein Strategischen Umweltprüfung Verfahren (SUPG//UVPG v. 29.06.2005; § 1b i.V.m. Anlage 3 Nr. 19 UVPG i.V.m. § 16 BNatSchG) und der entsprechende Bericht (2/2009) vorgelegt.
Dabei wurden alle Darstellungen geprüft, die konkrete Maßnahmenvorschläge enthalten (zum Beispiel geplante Freiflächen, Gewässerrenaturierung, Ergänzungen des Wegenetzes). Ihre Ergebnisse sind in einem Umweltbericht dokumentiert:
Dazu gehören insbesondere Hinweise für die vertiefende Planung von Maßnahmen, die in Karten und Tabellen aufbereitet sind. Mit der Strategischen Umweltprüfung ist der Landschaftsplan qualifiziert und als Prüfinstrument für andere Pläne und Programme geeignet.
Damit kann er unter anderem Verfahren der Bauleitplanung beziehungsweise städtebauliche Planungen und Konzepte erleichtern und beschleunigen, wenn diese auf den Landschaftsplan als Maßstab für die Prüfung ihrer Umweltrelevanz zurückgreifen.