Bürgerbeteiligungsverfahren Grundschulstandort Lützschena-Stahmeln
Leipzigs nordwestlicher Stadtteil Lützschena-Stahmeln benötigt in naher Zukunft einen neuen Grundschulstandort. Noch ist der Schulbetrieb mit jeweils einer Einrichtung in der Stahmelner Höhe für die 1. und 2. Klassen sowie im Windmühlenweg für die 3. und 4. Klassen auf zwei Standorte aufgeteilt. Mit der Planung eines zentralen Grundschulstandorts wird der Schulbetrieb zusammengeführt und die räumliche Trennung aufgehoben. Gleichzeitig werden größere Räumlichkeiten geschaffen, um die notwendigen Kapazitäten für eine steigende Schülerzahl im Stadtteil bereitzustellen.
Der Grundschulneubau wird eine Einrichtung von zentraler Bedeutung für die Ortschaft Lützschena-Stahmeln.
Auf Grund dieses starken öffentlichen Interesses muss der Standort von allen beteiligten Akteuren/-innen wie Einwohner/-innen, Interessensvertreter/-innen, Vereinen/ Initiativen sowie der Politik und Verwaltung getragen und akzeptiert werden.
In diesem Bewusstsein hat die Stadtverwaltung die für eine Entwicklung infrage kommenden Flächen gemeinsam mit lokal engagierten Akteuren und der Bevölkerung im Rahmen eines Beteiligungsprozesses erörtert. Mit großem Interesse haben die Einwohnerinnen und Einwohner in zwei Bürgerforen diskutiert, um die potentiellen Standorte zu bewerten und Prioritäten zu setzen. Auf dieser Grundlage konnte eine Empfehlung für die Entscheidung im Leipziger Stadtrat vorbereitet werden.
Erster öffentlicher Workshop am 27.01.2020 - Erarbeitung und Gewichtung von Bewertungskriterien
Unter der Beteiligung von 55 unterschiedlichen Akteuren/-innen der Ortschaft Lützschena-Stahmeln wurden am 27. Januar 2020 im Vereinsheim der Kleingartenanlage Radefelder Weg zunächst die drei potenziellen Standorte für den Neubau einer Grundschule vorgestellt.
Im Nachgang wurden in acht Arbeitsgruppen Kriterien erarbeitet, welche bei der Bewertung der Standortoptionen Berücksichtigung finden sollen. Mit dieser Methode wurden insgesamt zehn Kriterien entwickelt:
- Belebung der Ortschaft (zum Beispiel Nutzerströme, Anstieg von Einzelhandel, Gemeinschaftsräume für Feierlichkeiten)
- Belastung für Anwohnende (zum Beispiel Lärm, erhöhter Verkehr)
- Nutzung von/ Anbindung zu vorhandener Infrastruktur (zum Beispiel Sportplatz, Beleuchtungs- und Straßenbahnanlagen)
- Schaffung von Räumen für die Mitnutzung (zum Beispiel Versammlungsraum, Sportanlagen, Auditorium)
- Erreichbarkeit (zum Beispiel Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr, Fußweg, Parkplätze, Entfernungen)
- räumliche Anbindung an außerschulische Angebote (zum Beispiel eigenständige Freizeitgestaltung)
- Sicherheit der Kinder (zum Beispiel Länge des Schulwegs, Beleuchtung, Verkehr)
- Verbindung von Kita und Schule/ Hort (zum Beispiel Entfernung, Zusammenarbeit)
- Wirtschaftlichkeit (zum Beispiel zeitlicher und finanzieller Rahmen, Erbbaupacht, Erschließungskosten, Grunderwerbskosten)
- Erweiterbarkeit des Standortes (zum Beispiel Potenzial der Fläche, demografische Entwicklung, weitere Schulart)
Im nächsten Schritt wurden die aufgeführten Kriterien hinsichtlich ihrer Bedeutung bewertet.
Die Verteilung der Teilnehmerzahl nach Interessengruppen sowie die Gewichtung der aufgeführten Kriterien können den nachfolgenden Grafiken entnommen werden.
Zweiter öffentlicher Workshop am 02.03.2020 - Bewertung der potenziellen Standorte
Der zweite Workshop fand unter der Beteiligung der Teilnehmer/-innen aus der ersten Veranstaltung am 2. März 2020 statt. Zentraler Arbeitsauftrag war die Bewertung und Priorisierung der Standorte anhand der zuvor erarbeiteten Kriterien.
Der Standort am Gewerbegebiet Stahmeln wurde in zwei Flächen aufgeteilt. Aufgrund der enormen Größe dieser Fläche fallen die Bewertungskriterien, und somit auch die Eignung der Teilflächen, in unterschiedlichen Bereichen der Fläche stark unterschiedlich aus. Daher wurden im zweiten Bürgerforum vier Standorte diskutiert:
- Standortvorschlag 1: Grundstück westlich des Sportplatzes Lützschena
- Standortvorschlag 2: Fläche an der Halleschen Straße (Gewerbepark Stahmeln)
- Standortvorschlag 3: Fläche am Wiesenring (Gewerbepark Stahmeln)
- Standortvorschlag 4: Grundstück Auenblickstraße (Stahmeln)
Nach einführenden Informationen der Stadtverwaltung diskutierten die Teilnehmenden in sechs Arbeitsgruppen jedes der sechs priorisierten Kriterien für jeden Standort. Durch die Vergabe von Punkten konnte die Frage beantwortet werden, welcher Standort welche Kriterien am besten erfüllt.
Das Ergebnis des Beteiligungsprozesses kann wie folgt zusammengefasst werden:
Die insgesamt 55 Teilnehmer/-innen aus der lokalen Bevölkerung haben, unter Berücksichtigung der erarbeiteten und anschließend priorisierten sechs Kriterien, vier mögliche Standorte für den Grundschulneubau bewertet. Der Standort an der Halleschen Straße am Gewerbegebiet Stahmeln wurde für die Realisierung des Grundschulneubaus empfohlen.
Ausblick
Für die weitere städtebauliche Entwicklung des Gebietes ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Das Planverfahren wird gegenwärtig von der Stadtverwaltung eingeleitet. Wenn das Baurecht für ein Schulgelände hergestellt ist, beginnt die Planung für die konkrete Ausgestaltung des Schulneubaus. Im Rahmen des Planverfahrens wird es weitere Beteiligungen geben.