Der Stadtentwicklungsplan Zentren
Seit 1999 verfügt Leipzig über einen Stadtentwicklungsplan (STEP) Zentren. Er ist in der Vergangenheit erfolgreich zur Entwicklung der Einzelhandels-Infrastruktur eingesetzt worden. Zwar kann er nicht direkt die Eröffnung oder Schließung von Supermärkten beeinflussen, aber er bietet einen verbindlichen Rahmen für Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung und Stadtteilentwicklung. Damit sorgt er für Planungs- und Investitionssicherheit bei Eigentümern, Händlern und Investoren.
Handel im Wandel - Das neue Zentren- und Einzelhandelskonzept
Vor dem Hintergrund der inzwischen veränderten Anforderungen wurde der Stadtentwicklungsplan Zentren zuletzt 2017 fortgeschrieben und liegt mit Beschluss des Stadtrates am 20.09.2017 (VI-DS-04512) in seiner nunmehr dritten Fassung vor. Die aktuelle Fortschreibung, die insbesondere von Fachleuten der IHK, des Handelsverbandes Sachsen und des Freistaates begleitet wurde, berücksichtigt sowohl veränderte rechtliche Rahmenbedingungen als auch den Strukturwandel im Einzelhandel sowie die aktuelle Entwicklung von Einwohnerzahlen und Kaufkraft.
Einteilung in Versorgungsbereiche
Der Plan definiert insgesamt 42 zentrale Versorgungsbereiche. Diese sind die Innenstadt mit ihrer starken regionalen Ausstrahlung (Kategorie A), neun Stadtteilzentren (zwei B- und sieben C-Zentren, in der Regel auf Ortsteile bezogen) und 29 Nahversorgungszentren (D-Zentren) sowie die Standorte Gorkistraße-Nord, Riebeckstraße und Bernhard-Göring-Straße, die das Potenzial haben, sich ebenfalls zu Nahversorgungszentren zu entwickeln. Aufgrund der seit 2009 gesammelten Erfahrungen wurde in der aktuellen Fortschreibung auf die Ausweisung von Nahversorgungslagen als fünfte Kategorie verzichtet. Zu einer tatsächlichen Zentrenbildung war es hier in der Vergangenheit nicht gekommen. In den Stadtbereichen, in denen jetzt keine Zentren mehr definiert sind, ist nun eine flexiblere und an den Bedarf angepasste Ansiedlungsstrategie möglich.
Im Fokus der Fortschreibung standen neun Magistralen wie die Eisenbahnstraße im Osten, die Georg-Schwarz-Straße im Westen oder die Georg-Schumann-Straße im Nordwesten. Sie wurden im Auftrag des Stadtrates als Sonderkategorie in den Stadtentwicklungsplan aufgenommen. Ebenfalls im Auftrag des Stadtrates und aufgrund analoger gleichlautender Hinweise aus dem Beteiligungsverfahren sind Vorschläge eingearbeitet worden, wie in den städtischen Randlagen identifizierte Versorgungslücken geschlossen werden können. Zudem sollen bei neuen Einzelhandelsvorhaben urbane Qualitäten mit angemessener baulicher Dichte und Nutzungsmischungen berücksichtigt sowie ihre funktionale und städtebauliche Einbindung in das Umfeld verbessert werden.
Ziele
Mit dem Stadtentwicklungsplan Zentren soll der Einzelhandel im Sinne einer in die Zukunft gerichteten Stadtentwicklung an städtebaulich sinnvolle Standorte gelenkt werden, insbesondere um die wohnungsnahe Grundversorgung aller Bevölkerungsgruppen entsprechend den Möglichkeiten zu sichern. Außerdem sollen vorhandene wie perspektivische negative Auswirkungen auf die Geschäftszentren oder die Ausdünnung der Nahversorgung vermieden werden. Und es geht um den Erhalt wichtiger Leipziger Geschäftsstraßen sowie den Schutz von Arbeits- und Ausbildungsplätzen, insbesondere in den mittelständischen Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieben. Veränderte rechtliche Rahmenbedingungen, Strukturwandel im Einzelhandel und die aktuelle Entwicklung von Einwohnerzahlen und Kaufkraft sind in die aktuelle Fortschreibung eingeflossen.
Die übergeordneten Zielstellungen sind:
- Stärkung der Funktion Leipzigs als Oberzentrum, insbesondere das Stadtzentrum
- Stabilisierung, Stärkung und Entwicklung der zentralen Versorgungsbereiche
- Sicherung einer räumlich ausgewogenen wohnortnahen Grundversorgung
- gezielte Steuerung von Fachmarktstandorten
- Schaffung von Planungs- und Investitionssicherheit durch einen verbindlichen Orientierungsrahmen
Methodik
Der Stadtentwicklungsplan Zentren basiert auf einer wirtschaftlichen und stadtstrukturellen Bewertung der Einzelhandelssituation. Dabei werden der Leipziger Einzelhandelsbestand sowie die einzelhandelsaffinen Dienstleistungen in den Zentren im circa dreijährigen Rhythmus erfasst. Aus den Ergebnissen der Bewertungen sowie unter Berücksichtigung der planungsrechtlichen Anforderungen aus Gesetzgebung und Rechtsprechung wurden die Ziele und Strategien für die zukünftige Einzelhandels- und Zentrenentwicklung in Leipzig abgeleitet.
Um die räumliche Standortstruktur des Leipziger Einzelhandels ganzheitlich zu erfassen, ist der Stadtentwicklungsplan Zentren modular in das Zentren-, das Nahversorgungs- und das Fachmarktkonzept gegliedert.
Der Stadtentwicklungsplan umfasst ebenso die Leipziger Sortimentsliste, die ortsspezifisch für die Stadt festlegt, welche Angebote der Einzelhandelsbetriebe zu den zentren-, nahversorgungs- und nicht-zentrenrelevanten Sortimenten zählen. Sie ist vor allem ein Instrument zur städtebaulichen Steuerung von Einzelhandelsvorhaben in der verbindlichen Bauleitplanung. Zu den weiteren wesentlichen Umsetzungselementen zählen Steuerungsgrundsätze als Leitfaden für Entscheidungen über Ansiedlungen, Änderungen und Erweiterungen von Einzelhandelseinrichtungen.