Wohnungsbauförderkredit
Wohneigentumsförderung durch Wohnungsbauförderkredite
Die Wohneigentumsförderung des Freistaates Sachsen ist ein wesentlicher Bestandteil der mit dem Stadterneuerungsprozess verbundenen Revitalisierung der Innenstädte. Hierbei werden Anreize geboten, die innerörtlichen Quartiere als Wohnstandort auszuwählen und damit die vorhandene Infrastruktur besser auszunutzen.
Mit dem Landesprogramm "Familienwohnen" werden Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren durch zinsgünstige Darlehen bei folgenden Vorhaben zur Selbstnutzung unterstützt:
- Erwerb mit Modernisierung von Wohnraum, welcher vor 1990 errichtet wurde - Programmmodul "Jung kauft Alt"
- Erwerb von Wohneigentum und gegebenenfalls Modernisierungsmaßnahmen, sofern diese im Zusammenhang mit dem Bestandserwerb erforderlich sind
- Bau einschließlich Ersterwerb von Wohneigentum innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung
Das bei der Sächsischen Aufbaubank zu beantragende Darlehen ist mit weiteren Förderdarlehen der KfW-Förderbank oder einem SAB-Förderergänzungsdarlehen zu einer Gesamtfinanzierung kombinierbar.
Die für die Beantragung einer Förderung nach der Richtlinie Familienwohnen benötigen Sie eine Gemeindebestätigung (SAB-Vordruck 68902 (PDF 258 KB)), die nachweist:
- dass das Vorhaben im Falle eines Neubaus / Ersterwerbs im Innenbereich der Gemeinde liegt.
Die Bestätigung erhalten Sie im Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung.
Für die Gemeindebestätigung wird eine Gebühr in Höhe von 31 Euro zuzüglich Porto erhoben (aufgrund der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten (Verwaltungskostensatzung) der Stadt Leipzig).