Monitoring und Evaluierung der Städtebauförderung in Leipzig
Zur Erfüllung der Berichts- und Evaluierungspflicht gemäß Artikel 104b Grundgesetz haben Bund und Länder sich unter Einbeziehung kommunaler Spitzenverbände auf ein gemeinsames Konzept zur programm- und länderübergreifenden Evaluierung der Städtebauförderung verständigt.
Vergleiche auch folgende Publikationen (Herausgeber Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit):
Evaluierung der Städtebauförderung - Kommunale Arbeitshilfe
Evaluierung der Städtebauförderung - Leitfaden für Programmverantwortliche
Elektronisches Monitoring
In diesem Kontext beteiligt sich Leipzig am elektronischen Monitoring (eMo) des Bundes. Das eMo wurde 2014 seitens Bund als System der Berichterstattung gestartet und ist eine wichtige Grundlage für Monitoring und Evaluierung der Städtebauförderprogramme, insbesondere durch die Ergänzung von Input-, Output und Kontextindikatoren. Das eMo liefert indikatorengestützte Informationen über einzelne Städtebaufördergebiete und ermöglichen deren Begleitung und Auswertung.
Selbstevaluierung der Städtebauförderung
Neben der Erfassung und Aufbereitung von statistischen Daten, die über die Erfüllung von bestehenden Berichtspflichten gegenüber den Fördermittelgebern hinausgehen, besteht ein weiterer wesentlicher Zweig der Evaluierung in Leipzig in der Selbstreflexion der beteiligten Akteure bezüglich der Umsetzung der Integrierten Stadteilentwicklungskonzepte. Gegenstand der Selbstevaluierung der Städtebauförderung sind die vor Ort formulierten Ziele der Fördergebietsentwicklung, wesentliche Maßnahmenfortschritte, Erfolgsfaktoren, die Angemessenheit der Förderbedingungen sowie eventuelle Verfahrens- und Umsetzungshemmnisse. Die Selbstevaluierung führt den beteiligten Akteuren Stärken und Schwächen vor Augen und hilft, den Arbeitserfolg realistisch einzuschätzen. Sie wird jährlich im laufenden Prozess durchgeführt und erfolgt in Form einer Reflexionsveranstaltung. Diese wird in Form eines Protokolls dokumentiert. Als Grundlage hierfür wurde Ende 2013 ein Leitfaden zur Durchführung von Reflexionsveranstaltungen entwickelt und seitdem in mehreren Pretests erfolgreich getestet.
Zweck dieser kontinuierlichen Prozessbeobachtung und Evaluierung ist einerseits die Bereitstellung von Informationen zum Stand der Programmumsetzung an die Fördermittelgeber, damit auf Landes- und Bundesseite die Rahmenbedingungen der Programme kontinuierlich verbessert werden können. In Verbindung mit dem gesamtstädtischen Integrierten Stadtentwicklungskonzept Leipzig 2020 (SEKo) ist andererseits der interne Nutzen des fördergebietsbezogenen Monitorings als aktives Steuerinstrument für den Einsatz der Städtebaufördermittel und als Mittel für die Positionsbestimmung der strategischen Planung sowie als Argumentationshilfe im Kommunikationsprozess mit den Beteiligten in der Stadt aus Leipziger Sicht aber weitaus größer.
Bilanz der Stadterneuerungsaktivitäten
Im Zeitraum von 1991 bis 2015 wurden in den Fördergebieten 533,3 Millionen Euro an Fördermitteln (Finanzhilfen) des Bundes, des Landes sowie der EU umgesetzt. Der Eigenbetrag der Stadt Leipzig betrug 187,1 Millionen Euro. Das gesamte Investitionsvolumen an Maßnahmen der Stadterneuerung und des Stadtumbaus umfasste somit im genannten Zeitraum 720,4 Millionen Euro. Modernisierung, Instandsetzung und Neubau wurden darüber hinaus mit zinsverbilligten Darlehen der Wohnungsbauförderung in Höhe von fast 1,5 Milliarden Euro unterstützt.