Projekt Gebäudesicherung
Angesichts begrenzter Ressourcen und oft fehlender rentabler Nutzungsmöglichkeiten war in den letzten Jahren eine stärkere Konzentration öffentlicher Aktivitäten auf die Sicherung städtebaulich und denkmalpflegerisch bedeutsamer Gebäude erforderlich. Hier war ein Eingreifen der öffentlichen Hand durch hoheitliche Maßnahmen oder die Unterstützung durch Fördermittel notwendig. Der damalige Rückgang in der Nachfrage nach Wohn- und Gewerbeimmobilien und der damit verbundene hohe Leerstand konnte nicht durch Förderung aufgefangen werden. Um diesen Zeitraum zu überbrücken und die Gebäude zu retten, waren Sicherungsmaßnahmen erforderlich, die mit Strategien zur Vermarktung gründerzeitlicher Objekte gekoppelt waren.
Von den 13.400 gründerzeitlichen Gebäuden, die 1990 erhebliche bauliche Mängel aufwiesen, waren Ende 2011 noch ca. 1.700 unsaniert, von denen etwa 350 eine besondere städtebauliche und/oder denkmalpflegerische Bedeutung besaßen. Die meisten dieser Gebäude befanden sich zwar in einem baulich weniger guten Zustand, waren aber nicht im Bestand gefährdet. Ca.100 dieser städtebaulich und denkmalpflegerisch wichtigen Gebäude waren jedoch akut im Bestand gefährdet. Im Jahr 2005 hat die Stadt Leipzig deshalb ein Gebäudesicherungsprogramm beschlossen.
Fazit
Insgesamt wurden im Rahmen dieses Gebäudesicherungsprogramms 139 Gebäude bearbeitet. Davon wurden für die Sicherung von 46 Gebäuden seitdem über 5,7 Mio € Fördermittel eingesetzt. Angesichts wachsender Bevölkerungszahlen und positiver Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt bedarf es nunmehr einer Neuausrichtung.
Neuer Ansatz
Vor diesem Hintergrund wurde eine städtische Arbeitsgemeinschaft Verwahrloste Immobilien initiiert, die ämter- und dezernatsübergreifend arbeitet. Sie verfolgt das strategische Ziel, die Wahrnehmung der Pflichten durch die Eigentümer der betreffenden Gebäude stärker als bisher einzufordern. Aktivierende Instrumente wie städtebauliche Gebote nach dem Baugesetzbuch (BauGB) sowie bauordnungs-, denkmal-, ordnungs-, polizei-, abfall- und hygienerechtliche Eingriffsmöglichkeiten, sollen effektiv miteinander verknüpft und eingesetzt werden zum nachhaltigen Erhalt der bestehenden Bausubstanz.