Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen: Lieblingsplätze für alle
Jeder von uns hat Lieblingsplätze, an denen er sich gerne aufhält oder öfter sein möchte. Menschen mit Behinderung geht es da nicht anders. Allerdings sind manche dieser Orte durch eine sichtbare oder unsichtbare Barriere unerreichbar. Oft ist nur eine relativ kleine Änderung nötig, damit auch behinderte Bürgerinnen und Bürger einen Ort zu ihrem Lieblingsplatz wählen können.
Unter dem Titel "Lieblingsplätze für alle" wird seit 2014 vom Freistaat Sachsen ein Investitionsprogramm für Barrierefreies Bauen aufgelegt. Ziel des Programms ist die Förderung von kleinen Investitionen zum Abbau bestehender Barrieren insbesondere im Kultur-, Freizeit-, Bildungs- und Gesundheitsbereich. Das schließt den Gastronomiebereich mit ein. Ausdrücklich erwünscht sind außerdem Investitionen zur Schaffung von Barrierefreiheit in ambulanten Arzt- und Zahnarztpraxen.
Video zum Förderprogramm
Postkarten zum Download
Die Förderkonditionen
Wer wird gefördert?
Eigentümer, Betreiber - auch Mieter und Pächter - von öffentlich zugänglichen Einrichtungen, wie Kultur-, Freizeit-, Sport-, Bildungs- oder Gesundheitseinrichtungen, die Angebote für Menschen mit Behinderung vorhalten, verbessern oder einrichten wollen.
- soziale Einrichtungen, Vereine, Verbände
- Kirchen, Religionsgemeinschaften
- private Einzelpersonen und Unternehmen
- Gastronomieeinrichtungen
- Verkaufsstellen, Läden
- öffentliche Unternehmen und Einrichtungen (nur bei freiwilligen Angeboten)
- ambulante, bestehende Arzt- und Zahnarztpraxen, Ärztehäuser in nichtstaatlicher Trägerschaft
- Hausärzte
- Zahnärzte
- Fachärzte (mit Patientenkontakt)
Wer ist nicht förderfähig im Bereich Arztpraxen?
- Einrichtungen in staatlicher Trägerschaft
- stationäre Einrichtungen wie Krankenhäuser/ Kliniken
- Praxen/ Fachärzte ohne Patientenkontakt (zum Beispiel Laborärzte)
Was wird gefördert?
- barrierefreier Zugang
- mobile und feste Rampen
- Treppenlifte, Plattformlifte zur Überwindung von Höhenunterschieden, Aufzüge
- Automatiktür, elektrische Türöffner
- Orientierungshilfen und Leitsysteme
- tragbare Sitzhocker in Museen
- Schaffung behindertengerechter Spielplätze
- barrierefreie Sanitäranlagen
- Einbau Behindertentoilette
- barrierefreie Kommunikation
- induktive Höranlagen
- Audio-Guides
- Tastmodelle
- Abspielgeräte
- Apps zum Anschluss von Hörgeräten, wenn damit der Zugang oder die Nutzung eines öffentlich zugänglichen Gebäudes/ Einrichtung ermöglicht wird
- barrierefreie Arzt- und Zahnarztpraxen
- Neben den oben genannten Maßnahmen (barrierefreier Zugang, barrierefreie Sanitäranlagen, barrierefreie Kommunikation) können unter anderem auch medizinische Geräte gefördert werden, die speziell der Behandlung von Menschen mit Behinderung dienen. Hierzu zählen zum Beispiel höhenverstellbare, gynäkologische Stühle, Hebelifte, spezielle Liegen und Behandlungsstühle.
Was kann nicht gefördert werden?
- Websites/ Seiten von Websites
- kommunale Pflichtaufgaben
- Neubauten, Gesamtmaßnahmen
- bei gesetzlichen Vorgaben zur Schaffung der Barrierefreiheit
- Reparaturen, Instandsetzungen und Instandhaltungen
In welcher Höhe wird gefördert?
- Die Höchstgrenze für die Förderung eines einzelnen Projektes liegt bei 25.000 Euro.
- Es können bis zu 100 Prozent der Kosten gefördert werden.
- Es handelt sich um eine Anteilsfinanzierung. Übersteigen die förderfähigen Kosten 25.000 Euro, wird der Anteil der Förderung festgelegt.
- Eigenmittelanteil und kommunaler Anteil sind nicht erforderlich.
Welche Zweckbindungsfrist haben die Fördermittel?
- Die Fördermittel haben eine Zweckbindungsfrist von 12 Jahren für bauliche Maßnahmen (Umbau von Eingangsbereichen, Anbau von festen Rampen oder Plattformliften, Umbau von Sanitäranlagen und so weiter).
- Die Fördermittel haben eine Zweckbindungsfrist von 5 Jahren für nicht bauliche Maßnahmen (Audioguides, induktive Höranlagen, Anbringen von taktilen Leitsystemen, Anschaffung von Tastmodellen, Beschriftungen in Präge- oder Brailleschrift, mobile Treppen-oder Schwimmbadlifte und so weiter).
Wie und bis wann können Fördermittel beantragt werden?
- Das Antragsverfahren für das Jahr 2024 ist abgeschlossen.
- Anträge für 2025 können voraussichtlich im III. Quartal 2024 eingereicht werden.
Nach welchen Kriterien werden die Anträge bewertet?
Der Antrag wird von einem Expertengremium nach folgenden Kriterien bewertet:
- Anzahl der Nutzer/-innen, die das Angebot erreicht (rückblickend und zukünftig)
- Qualität der Antragsunterlagen
- Funktionalität der beantragten Maßnahmen
- Zuverlässigkeit der/ des Antragsstellerin/ Antragstellers
- Durchführbarkeit der Maßnahmen im Bewilligungszeitraum
- Anzahl bereits erhaltener Förderungen über dieses Programm in den Vorjahren
- Innovative Projekte
Ansprechpartnerinnen
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Beauftragte für Menschen mit Behinderungen
Telefon: 0341 123-6741
oder
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung
Jana Naerlich
Telefon: 0341 123-5486
E-Mail: jana.naerlich@leipzig.de
Formulare
Antragsformular
Formular zur Informationspflicht für Ärzte
Download Formular zur Informationspflicht für Ärzte (PDF 37,2 KB)
Datenschutzformblatt
- Lieblingsplätze / Datenschutz PDF, 532 KB
Formular Erklärung des Antragstellers
Hinweise zum Vergabeverfahren (erst nach Auswahl der zu fördernden Vorhaben erforderlich)
Die geplanten Ausgaben müssen angemessen sein.
Die Fördermittel sind sparsam und wirtschaftlich zu verwenden.
Die Dokumentation der Vergabe ist dem Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung vor der Beauftragung der Leistungen zu übergeben.
und erfolgt durch:
- ab 1.500,00 EUR (netto) drei vergleichbare Angebote von Fachfirmen oder Nachweis der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten von mindestens drei Fachfirmen, Bewertung und Begründung für die Auswahl der zu beauftragenden Fachfirma
- unter 1.500,00 EUR (netto) ist eine freihändige Vergabe zulässig
Die bisherige Förderung in Leipzig
15 Maßnahmen werden im Jahr 2023 gefördert. Dafür werden für Investitionen in der Stadt Leipzig 297.000 Euro eingesetzt. Mit dieser Summe werden Maßnahmen an bestehenden Einrichtungen zur Verbesserung des barrierefreien Zugangs oder der barrierefreien Nutzung bis zum Jahresende umgesetzt.
Von 2014 bis 2022 wurden insgesamt 153 Maßnahmen mit rund 2.575.000 Euro für Investitionen in der Stadt Leipzig gefördert.
Beispiele geförderter Projekte im Jahr 2022
Gefördertes Objekt | Maßnahme |
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Haus Auensee, Gustav-Esche-Straße 6 | Rampe außen zum Behinderten-WC |
Budde-Haus, Lützowstraße 19 | Verbesserung der Barrierefreiheit der Wege im Garten |
Institut für Zukunft, An den Tierkliniken 38 | Installation eines Hubliftes |
Johanniskirche, Markkleeberger Str. 25 | Bau einer Rampe |
Straßenbahnmuseum, Apelstraße 1 | Errichtung einer Behindertentoilette |
1. FC Lokomotive Leipzig, Bruno-Plache-Stadion, Connewitzer Straße 21 | Barrierefreier Zugang zum Stadion |
Tennisanlage, Am Sportforum 7 | Barrierefreier Zugang der Plätze 1-8 |
Beispiele geförderter Projekte bis 2020
Gefördertes Objekt | Maßnahme |
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Soziokulturelles Zentrum Frauenkultur Leipzig e.V., Windscheidstraße 51 | Barrierefreier Zugang zu den Räumlichkeiten durch eine Rampe |
Radio-Verein-Leipzig e.V., Paul-Gruner-Straße 62 | Einbau eines Plattformliftes im Eingangsbereich |
Schillerhaus, Menckestraße 42 | Tastmodelle und deskriptive Audioführung |
Geyserhaus, Gräfestraße 25 | Aufstellung einer barrierefreien Sitzgelegenheit |
Salvia barrierefreier Bildungsgarten, Riesaer Straße 104 | Wege- und Rampenbau sowie unterfahrbare Hochbeete |
Katholische Kirche St. Martin, Kolpingweg 1 | Einbau einer Automatiktür am Eingangsportal |
Heilig-Kreuz-Kirche, Neustädter Markt 8 | Akustikanlage mit Induktionsschleife |
Kinder- und Jugendtreff Leipzig-Grünau e. V. | Umbau Toilettenanlage für behindertengerechte Nutzung |
Peterskirche, Schletterstraße | Einbau einer behindertengerechten WC-Zelle |
UT Connewitz | barrierefreie Toilettenanlage, Verbesserung des Zugangsbereiches |
Evangelisch-lutherische Christuskirchgemeinde in Eutritzsch, Gräfestraße | Bau einer Rampe |
Bacharchiv | Audio-Guide in leichter Sprache für Hörgeschädigte und Menschen mit geistiger Behinderung, Blindenleitsystem |
Stadtverband der Hörgeschädigten e. V | Visuelle Notinfoeinrichtung im und außerhalb des Aufzuges |
Nato e. V. | Einbau einer Behindertentoilette |
Grassi Museum für Angewandte Kunst | Infomaterial in Brailleschrift, Audiotour für Sehbehinderte und Blinde |
Praxis Dr. Bauer | Schaffung eines barrierefreien Zugang zur Praxis, behindertengerechte Sanitäranlagen |
1. Leipziger Schwerhörigenbund 1913 e. V. | mobiles Informationssystem für Hörgeräte und Cochlea-Implantat-Träger |
Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen e. V. Kreisorganisation Leipzig-Stadt | OrCam MyEye (Kamera auf Brille moniert, liest Texte und erkennt Produkte) |
KIWEST, Bau- und Aktivspielplatz Leipzig e. V. | barrierefreie Komposttoilette |
Evangelisch Reformierte Kirche zu Leipzig | Einbau Plattformlift und mobile Rampe |
Volkshochschule Leipzig | mobile Soundanlage, Stufenmarkierungen, Braille-Labeler |
Zukunftswerkstatt e. V. Leipzig, Jugendwerkstatt TAKE OFF | behindertengerechter Umbau des Eingangsbereiches |
Stadtgeschichtliches Museum | Möbel mit Tastmodellen, Braille-Beschriftungen und Hörstation |
Diakonisches Werk, Innere Mission | barrierefreie Gestaltung des Gartens |
Niveau Unterputz e. V. | barrierefreie Toilette und barrierefreie Eingangstür |
Gartenhaus des Soziokulturellen Zentrum Heinrich-Budde-Haus, Lützowstraße 19 | barrierefreies WC, barrierefreier Türöffner |
Kreuzkirche Leipzig, Paul-Gruner-Straße 26 | Einbau einer induktiven Hörschleife im Kirchensaal |
Dietrich-Bonhoeffer-Haus, Hans-Oster-Straße 16 | behindertengerechter Zugang (Aufzug) |
Gerd-Klingner-Haus, Richard-Lehmann-Straße 36 | Installation Roger Sound Field Anlage |
Oper Leipzig, Augustusplatz 12 | Umrüstung der Bedieneinheiten an diversen Aufzügen |
Lindenfels Westflügel, Hähnelstraße 27 | taktile Übersichtspläne und Leitlinien, Markierung und Aufmerksamkeitsfelder an Treppen und Türschwellen |