Konzeptverfahren zum ehemaligen Kino der Jugend
Neuer Kulturraum für Leipzigs Osten
Am 4. Juli 2020 begann das Verfahren zur Bestellung eines Erbbaurechts für ein "Kultur- und Begegnungszentrum Leipziger Osten" am Standort des ehemaligen "Kinos der Jugend". So soll in der Eisenbahnstraße 162 im Ortsteil Volkmarsdorf eine sozial- und teilhabeorientierte Einrichtung mit vielfältigen, bürgernahen Angeboten etabliert werden.
Ehemaliges Kino soll wiederbelebt werden
Bis in die 1920er Jahre gehörte das Gebäude zur Leipziger Gasanstalt, wurde dann jedoch nicht mehr benötigt. So wurde es zum Kino mit 990 Sitzplätzen und war zwischen 1928 und 1987 als solches in Betrieb. Dann schlummerte es seinen Dornröschenschlaf. Aus selbigem könnte es schon bald erweckt werden und ein neuer Ort gesellschaftlichen Miteinanders erblühen.
Schon länger gab es Initiativen, die für eine Wiederbelebung Ideen entwickelten. Nun war die Gelegenheit für all jene Kulturbegeisterten und gesellschaftlich Engagierten gekommen, ihre Ideen in konkrete Konzepte zu gießen und sich mit diesen an dem Verfahren zur Bestellung eines Erbbaurechts zu beteiligen.
Konzeptverfahren startete im Sommer 2020
Mit der Veröffentlichung am 4. Juli 2020 lief die Bewerbungsphase, bis zu deren Ende am 30. September 2020 zwei Konzepte als ernstzunehmende Interessenbekundungen eingereicht wurden. Nach abgeschlossener Vorprüfung beider Konzepte bewertete Ende November 2020 eine Auswahlkommission die abgegebenen Konzepte. Zusammengesetzt war die Kommission aus Vertreterinnen und Vertretern des Fachausschusses Stadtentwicklung und Bau, des Landesverbands Soziokultur, des Amtes für Wohnungsbau und Stadterneuerung, des Kulturamtes und des Liegenschaftsamtes.
IG Fortuna überzeugt Auswahlkommission
Die eingesetzte Jury votierte einstimmig für das Konzept der IG Fortuna: Es setzt bei der Entwicklung eines multifunktionalen Kulturraumes auf eine starke soziokulturelle Ausrichtung, ein hohes Maß an Bürgerbeteiligung und einen ausgeprägten Stadtteilbezug.
Am 24. März 2021 wurde der IG Fortuna symbolisch ein großer Pappschlüssel für das Kino der Jugend übergeben und somit ganz praktisch das Betretungsrecht zugesprochen. Während dieser Anhandgabe können die Projektverantwortlichen exakte Bau- und Sanierungsplanungen voranbringen, ihr Finanzierungskonzept konkretisieren, Fördermittel einwerben und einen Bauantrag oder zumindest eine Bauvoranfrage stellen. Erst dann wird festgestellt, ob das Gesamtvorhaben genehmigungsfähig ist. Anschließend könnte der Erbbaurechtsvertrag geschlossen werden. Dieser sieht eine Laufzeit von 60 Jahren sowie eine Bau- und Nutzungsverpflichtung vor.