Stadtverwaltung erarbeitet Landwirtschaftskonzept
Die Zahl der ökologisch wirtschaftenden Betriebe sowie der Anteil der ökologisch bewirtschafteten Flächen in Sachsen haben im Jahr 2022 weiter zugenommen. So waren im Freistaat 958 Öko-Landwirtschaftsbetriebe tätig – 45 mehr als im Jahr 2021 und 102 mehr im Vergleich zu 2020. Damit wurden in Sachsen im Jahr 2022 immerhin 9,7 Prozent der Agrarflächen ökologisch bewirtschaftet.
Auch in Leipzig soll der Anteil der Öko-Landwirtschaft erhöht und deshalb bei der Verpachtung städtischer Landwirtschaftsflächen künftig ökologisch-nachhaltige Produktionsweisen und regionale Vertriebsstrukturen bevorzugt berücksichtigt werden. Durch den Beschluss der Ratsversammlung vom 22. Januar 2020 wurde eine Lenkungsgruppe unter Federführung des Liegenschaftsamtes mit der Erarbeitung eines Grobkonzeptes betraut und als beratendes Unternehmen die IAK Agrar Consulting GmbH beauftragt.
Als Ergebnis lag im Mai 2021 ein 77-seitiges abgestimmtes Grobkonzept vor. Neben der Prüfung und Festlegung konkreter Zielstellungen, künftiger Verfahrensweisen und rechtlicher Rahmenbedingungen bei der Verpachtung städtischer Landwirtschaftsflächen ist auch ein erstes mögliches Kriterienset entwickelt worden. Darin wird unterschieden zwischen Vorgaben beziehungsweise Mindestkriterien, die erfüllt werden müssen, und optionalen Kriterien, deren Einhaltung bei Wettbewerbsangeboten die Wahrscheinlichkeit des Zuschlags erhöht.
Digitale Informationsveranstaltungen im Dezember 2021
Im nächsten Schritt erfolgte die Erarbeitung eines detaillierten Feinkonzeptes, welches auch Hinweise aus der ersten Beteiligungsrunde berücksichtigt. Eine zweite Möglichkeit zur Beteiligung während des Erarbeitungsprozesses bot sich den verschiedenen Akteurinnen und Akteuren in Form einer digitalen Informationsveranstaltung. Am 2. und 3. Dezember 2021 erläuterte Dr. Martin Schneider, Geschäftsführer der IAK Agrar Consulting GmbH, gemeinsam mit Vertreter/-innen des Liegenschaftsamtes den Landwirtinnen und Landwirten, einzelnen Vertreter/-innen des Leipziger Stadtrates sowie verschiedenen Landwirtschafts- und Umweltverbänden Einzelheiten des Feinkonzeptes und des weiterentwickelten Kriteriensets. Im Anschluss nutzten die Teilnehmenden die Möglichkeit für Rückfragen und Stellungnahmen.
Die Beteiligungsrunden waren Teil des Landwirtschaftsdialogs am 3. Dezember 2021 ein. Thematisch passender Ort des Geschehens sollte ursprünglich der agra Messepark sein, der seit Mitte des 20. Jahrhunderts für mehr als 50 Jahre zum Austragungsort der gleichnamigen Garten- und Landwirtschaftsausstellung "agra" wurde. Wegen des sich zuspitzenden Pandemiegeschehens informierten Vertreterinnen und Vertreter der Leipziger Stadtverwaltung sowie des Grünen Ringes jedoch ausschließlich im digitalen Format. Auch beim kommenden Landwirtschaftsdialog wird der aktuelle Arbeitsstand des Konzeptes ein zentrales Thema sein. Mehr Infos zum Landwirtschaftsdialog
Erster Teil des Landwirtschaftskonzepts auf den Weg gebracht
Mit großer Mehrheit hat der Stadtrat am 18. Oktober 2023 das erste Teilkonzept zur Landwirtschaft im Stadtgebiet von Leipzig beschlossen. Darin sind Ausschreibungskriterien und Regeln zur Bereitstellung landwirtschaftlicher Nutzflächen im Eigentum der Stadt Leipzig formuliert.
Ab dem Pachtjahr 2024/2025 erfolgt somit die Verpachtung in Form eines Bieterverfahrens auf Basis von 20 Kriterien für Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit und kommunalem Nutzwert. So gibt es beispielsweise für regional ansässige Betriebe ebenso zusätzliche Punkte wie auch für den Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmaßnahmen und Mineraldünger oder die ausschließliche ökologische Bewirtschaftung. Eine Verpachtung nach Höchstgebot ist ausgeschlossen.
Die zentrale Zielstellung ist es, bis 2030 auf den städtischen Landwirtschaftsflächen einen Anteil von mindestens 30 Prozent Biolandbau zu erreichen und Regionalität sowohl bei Produktion als auch Vermarktung zu stärken. Mehrjährige Planungssicherheit ist insbesondere bei der Umstellung bisher konventionell bewirtschafteter Äcker auf ökologische Anbaumethoden eine Grundvoraussetzung.
Bewertungskriterien und Bepunktung
Nummer | Kriterium | Vorgabe bzw. Bepunktung |
---|---|---|
1 | Pachtpreis | Vorgabe |
2 | Durchführung einer Bodenuntersuchung zu Beginn und aller 6 Jahre | Vorgabe |
3 | Verbot des Einsatzes von Klärschlamm bzw. Komposten mit Klärschlammbestandteilen | Vorgabe |
4 | Verbot des Einsatzes von gentechnisch modifiziertem Saatgut sowie Tierfutter | Vorgabe |
5 | Umsetzung bzw. Berücksichtigung naturschutzfachlicher und wasserwirtschaftlicher Vorgaben | Vorgabe |
6 | Fachliche Mindestanforderungen an den Pächter | Vorgabe |
7 a | Durchführung der Nachhaltigkeitsbewertung auf Flächen der Stadt Leipzig/unternehmensweit | 1 |
7 b | Ergibt diese Nachhaltigkeitsbewertung (Modell Repro) Wert > 0,75 | 1 |
8 | Teilnahme an der Arbeitsgruppe "Landwirtschaft und Stadt" | Vorgabe |
9 a | Eigenschaft als Junglandwirt/Junglandwirtin und/oder ... | 1 |
9 b | ... landwirtschaftliche Existenzgründerin/Existensgründer innerhalb der ersten 5 Jahre | 2 |
10 | Produktionsprogramm Gartenbau | 1 |
11 a | Ökologischer Landbau - Teilbetrieb in ökologischer Wirtschaftsweise | 2 |
11 b | Ökologischer Landbau - gesamter Betrieb ökologischer Wirtschaftsweise | 4 |
12 | Solidarische Landwirtschaft | 2 |
13 a | Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmaßnahmen auf Pachtflächen der Stadt Leipzig | 1 |
13 b | Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmaßnahmen unternehmensweit | 2 |
14 | Tierbesatz: 50 % der Futtermittel aus eigenem Anbau und insgesamt 100 % aus Deutschland | 1 |
15 | Teilnahme am Wissenstransfer | 1 |
16 a | Umsatzanteil regionale Vermarktung zwischen 5 und 20 % | 1 |
16 b | Umsatzanteil regionale Vermarktung über 20 % | 2 |
17 | Regionale Herkunft des Bewirtschafters: Betriebssitz im Stadtgebiet von Leipzig und Nachbarkreise | 3 |
18 | Verzicht auf Mineraldünger (nicht kombinierbar mit Nr. 11) | 1 |
19 a | Geschlechtergerechtigkeit/Gehaltsunterschiede gemittelt über alle Beschäftigungsverhältnisse <10 % | 1 |
19 b | Geschlechtergerechtigkeit/Gehaltsunterschiede gemittelt über alle Beschäftigungsverhältnisse < 5 % | 2 |
20 | Ausbildungsbetrieb | 2 |