Eigenheimgrundstücke
Die Stadt Leipzig stellt in den kommenden Jahren Grundstücke für den Einfamilienhausbau bereit. Diese werden im Erbbaurecht und nicht mehr zum Verkauf angeboten. Dafür stehen rund 50 Einzelgrundstücke aus bestehenden Einfamilienhausgebieten verschiedener Ortsteile in mehreren Tranchen zur Verfügung. Das Angebot richtet sich vor allem an Familien.
Aktuell werden keine Grundstücke angeboten. Die Bewerbungsfrist für die Grundstücke der zweiten Tranche endete am 23. September 2022. Konkrete Informationen zu den nächsten Grundstücken werden zu gegebener Zeit veröffentlicht.
So läuft das Verfahren ab
Die Stadt Leipzig führt das Bewerbungsverfahren digital über das Online-Portal Baupilot.com durch.
Es besteht die Möglichkeit, sich in die Interessentenliste auf Baupilot.com einzutragen, um automatische Benachrichtigungen bezüglich kommender Verfahren zu erhalten. Dafür ist vorab eine kostenfreie Registrierung auf dem Online-Portal notwendig. Diese wird ebenfalls nötig, wenn Sie sich auf ein Grundstück bewerben wollen. Konkrete Grundstücksinformationen sind auch ohne Registrierung abrufbar.
Nach der Auswertung aller Bewerbungen und erfolgter Bepunktung auf Grundlage der Auswahlkriterien werden mit den jeweils Erstplatzierten Erbbaurechtsverträge geschlossen. Alle Verträge haben eine Laufzeit von 99 Jahren. Der Erbbauzinssatz beträgt 2,5 Prozent vom Verkehrswert.
Auswahlkriterien als Bewertungsgrundlage
Neben sozialen Kriterien werden auch ökologische Gesichtspunkte im Auswahlprozess berücksichtigt. Das Verfahren wurde auf Grundlage des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (INSEK) Leipzig 2030 sowie des Wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig erstellt. Demnach werden Kriterien wie energieeffizientes Bauen oder eine klimagerechte Dachnutzung sowie die Anzahl und das Alter der im Haushalt lebenden Kinder, Mehrgenerationenhaushalte oder Ehrenämter berücksichtigt. Ein Gebot muss für die Grundstücke somit nicht abgegeben werden, der vorab ermittelte Verkehrswert ist verpflichtend. Alle Bewertungskriterien sind in einer Übersicht (PDF 207 KB) dargestellt.
Weitere Hinweise
Gern helfen wir Ihnen weiter, wenn Sie allgemeine Fragen zum Verfahren, zum Online-Portal Baupilot.com, zum Thema Erbbaurecht oder zu den angebotenen Grundstücken haben. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir Ihnen mit Blick auf ein transparentes und faires Verfahren keinerlei bevorteilende Hinweise zu Ihrer Einreichung oder Auskünfte zu Ihrem zwischenzeitlichen Punkteergebnis geben können. Ihre Anfragen beantworten wir Ihnen gern telefonisch unter 0341 123-5620 oder per E-Mail unter eigenheime@leipzig.de. Sollten Sie ein persönliches Gespräch bei uns im Neuen Rathaus benötigen, bitten wir Sie, vorab einen Termin mit uns zu vereinbaren.
Fragen zum Bewerbungs- und Auswahlprozess
Das Bewerbungsverfahren für die Grundstücke der zweiten Tranche endete am 23. September 2022. Konkrete Informationen zu den nächsten Grundstücken werden zu gegebener Zeit veröffentlicht. Interessierte können sich dann auf dem Online-Portal Baupilot.com bewerben. Dafür ist vorab eine kostenfreie Registrierung notwendig. Konkrete Grundstücksinformationen sind auch ohne Registrierung abrufbar.
Für die Bewerbung füllen Sie innerhalb der Frist den jeweils zum Grundstück hinterlegten Online-Fragebogen mit Angaben zu Ihrer Person sowie zu den ökologischen und sozialen Kriterien (PDF 207 KB) wahrheitsgemäß aus. Sie können sich auf mehrere Grundstücke bewerben. In diesem Fall ist der Fragebogen erneut auszufüllen. Die angegebenen Nachweise können Sie digital einreichen oder vorzeigen, sollten Sie Erstplatzierte/-r bei einem der Grundstücke sein.
Nach dem Ablauf der Bewerbungsfrist werden die Vertragsverhandlungen mit den jeweils Erstplatzierten aufgenommen. Sollten mehrere Bewerber/-innen die gleiche Punktzahl erreichen, wird in einem Losverfahren entschieden. Ist ein/-e Bewerber/-in bei mehreren Grundstücken Erstplatzierte/-r, entscheidet die vorher angegebene Priorität.
Den Verfahrensablauf stellen wir Ihnen in einer Übersicht bereit (PDF 129 KB).
Um am Bewerbungsverfahren teilnehmen zu können, füllen Sie zunächst den Online-Fragebogen auf Baupilot.com aus. Die angegebenen Nachweise können Sie digital einreichen oder auch zu einem späteren Zeitpunkt vorlegen, sollten wir mit Ihnen in Vertragsverhandlungen treten. Insbesondere Eigenkapitalnachweise, eine Finanzierungszusage Ihrer Hausbank oder konkrete Bauunterlagen müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorgelegt werden.
Diese geforderten Nachweise werden jedoch benötigt, wenn Sie Erstplatzierte/-r sind. Bei unvollständigen oder fehlerhaften Angaben können wir Ihre Bewerbung leider nicht weiter berücksichtigen.
Bei Problemen bezüglich der Registrierung auf dem Online-Portal oder bei weiteren technischen Fragen finden Sie Informationen unter „FAQ und Hilfe“ oder auch unter „Hotline und Support“. Bitte wenden Sie sich an das Support-Team von Baupilot.
Nach Ende der Bewerbungsphase tritt die Stadt Leipzig mit den jeweils Erstplatzierten in Vertragsverhandlungen. Vor Vertragsabschluss ist die Zustimmung der politischen Gremien einzuholen. Unter Beachtung weiterer Meilensteine wie der Beurkundung des Erbbaurechtsvertrages und der Erlangung der Baugenehmigung kann für die Grundstücke der zweiten Tranche mit einem Baubeginn frühestens Ende 2023 gerechnet werden.
Wissenswertes rund um das Thema Erbbaurecht haben wir Ihnen in einer PDF-Datei zusammengestellt: Merkblatt Erbbaurecht (PDF 324 KB).
Wir empfehlen Ihnen bei Fragen zu den ökologischen und baulichen Kriterien die Beratung durch eine/-n Architekt/-in oder eine/-n Bauberater/-in. Die Kosten dafür werden nicht von der Stadt Leipzig übernommen.
Das Haus wird von der Erbbaurechtsnehmerin/ vom Erbbaurechtsnehmer im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrages erworben.
Weiterführende Informationen zum Thema erhalten Sie beispielsweise auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Im Abschnitt 5 der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) (PDF 926 KB) werden die unterschiedlichen Energieeffizienzklassen definiert.
Als Stichtag gilt jeweils das Ende des Bewerbungszeitraumes.
Wird auf den Einsatz fester Brennstoffe vor Ort zur Wärmeversorgung des Gebäudes verzichtet, werden zehn Punkte vergeben. Das betrifft auch den Verzicht auf Feuerungsanlagen für den gelegentlichen Betrieb („Wohlfühlkamine“).
Eine Wärmepumpe zählt demnach für das Erreichen der Punkte. Auf den Einsatz fester Brennstoffe muss nur vor Ort verzichtet werden. Gas ist kein fester Brennstoff. Holz hingegen gilt als fester Brennstoff, weswegen der Bau eines Holzkamins dazu führt, dass die Punkte nicht angerechnet werden dürfen.
Kataster- und Topografiedateien können Sie während des jeweiligen Bewerbungszeitraumes unter der Überschrift "Grundstücke" herunterladen. Diese sind jeweils bei der Grundstücksanschrift hinterlegt und hilfreich bei der Planung einer möglichen Bebauung.