Abgesenkte Kappungsgrenze
Die Kappungsgrenze soll Mieterinnen und Mieter vor unverhältnismäßigen Mieterhöhungen schützen (geregelt nach §558 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)). Die Kappungsgrenze besagt, dass die Mieten (nettokalt) bei bestehenden Mietverträgen zwar höchstens bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, also dem Mietpreis für vergleichbare Wohnungen gemäß des Leipziger Mietspiegels, erhöht werden können, allerdings darf die Mieterhöhung normalerweise nicht 20 % der ursprünglichen Miete (nettokalt) innerhalb von drei Jahren überschreiten. Die Stadt Leipzig hat aufgrund des zunehmenden Nachfragedrucks auf dem Leipziger Wohnungsmarkt beim Freistaat Sachsen beantragt, dass diese Grenze zur Erhöhung der Miete auf 15 % abgesenkt wird. Diese sogenannte abgesenkte Kappungsgrenze gilt bis 30. Juni 2025.
In der Praxis können Vermieterinnen und Vermieter die Miete (nettokalt) bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete gemäß Mietspiegel erhöhen, wenn diese seit 15 Monaten unverändert ist. Bei der Anpassung der bestehenden Miete (nettokalt) an die ortsübliche Vergleichsmiete, dürfen Vermieter und Vermieterinnen die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % der bestehenden Miete (nettokalt) innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nicht überschreiten. Wenn die Anpassung der Miete (nettokalt) die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigt und unter 15 % liegt, ist die Erhöhung dem Grunde nach zulässig. Darüber hinaus müssen weitere Maßgaben an Form und Frist nach §§ 558 Abs. 1, 558a, 558b BGB eingehalten werden.
Mieterhöhungen, die aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen und/oder erhöhten Betriebskosten stattfinden, sind von der Kappungsgrenze ausgeschlossen.
Weitere Informationen können Sie in der Broschüre Wohnen als Mieter – Rechte, Pflichten, Tipps (PDF 768 KB) nachlesen. Des Weiteren können Sie sich an die Informationsstelle für Mieterinnen und Mieter wenden.
Informationsstelle für Mieterinnen und Mieter
Das Leipziger Erwerbslosen Zentrum (LEZ) e. V. in der Zschocherschen Straße 48a in 04229 Leipzig betreibt im Auftrag der Stadt Leipzig seit 1. Juni 2022 eine Informationsstelle für Mieterinnen und Mieter. Sofern Sie Fragen und Probleme im Zusammenhang mit Ihrer Wohnung oder Ihrer Miete haben, können Sie sich an das Leipziger Erwerbslosen Zentrum wenden. Das Zentrum hat für Sie von Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 17:00 Uhr und am Freitag von 09:00 bis 14:00 Uhr geöffnet. Sie können es telefonisch unter der Rufnummer 0341 42067-62 oder per E-Mail erwerbslosenzentrumLE@t-online.de erreichen.