Terminvereinbarung für die Bauakteneinsicht im Bauaktenarchiv und vorzulegende Berechtigungsnachweise
Der Besuch des Bauaktenarchivs ist ausschließlich nach vorheriger Online-Terminvereinbarung und mit maximal einer weiteren Person möglich. Eine zusätzliche Terminbestätigung erfolgt nicht. Die Akten werden Ihnen zum Termin bereit gelegt. Sollte keine Bauakte vorhanden sein, werden Sie unverzüglich informiert.
Die Einsicht in Bauakten wird grundsätzlich nur Grundstückseigentümern beziehungsweise deren schriftlich Bevollmächtigten gewährt. Als Eigentumsnachweis ist ein aktueller Grundbuchauszug vorzulegen, welcher nicht älter als sechs Monate sein darf.
Für die Bauakteneinsicht ist ein persönliches Erscheinen erforderlich. Die Einsichtnahme ist grundsätzlich gebührenpflichtig.
Wichtiger Hinweis
Papierunterlagen (Bauanträge, Nachreichungen von Bauvorlagen, Anzeigen und ähnliches) können sowohl bei der Poststelle im Neuen Rathaus (Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig) als auch während der Öffnungszeiten im Technischen Rathaus (Bauberatung/ Bauberatung Haus C, Prager Straße 118-136, 04317 Leipzig) entgegengenommen werden. Bitte nutzen Sie alternativ den Versand auf dem Postweg.
Häufige Fragen und Antworten
Nein, die Einsicht in die archivierten Bauakten ist ohne Termin nicht möglich. Es ist stets eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
Je Termin beträgt die Dauer der Einsichtnahme 60 Minuten.
Wünschen Sie Einsicht in Akten zu Groß- oder mehreren Objekten, empfehlen wir, zwei Termine hintereinander zu buchen, sofern im Onlinekalender noch entsprechende Termine verfügbar sind.
Bitte benachrichtigen Sie uns unverzüglich, damit wir den Termin für Sie stornieren können,
- vorzugsweise per E-Mail: abd.bauberatung@leipzig.de
- oder telefonisch unter 0341 123-5149.
Ja, gemäß der städtischen Kostensatzung werden pro eingesehenem Aktenband 15,00 Euro berechnet.
Zusätzlich zu dieser Gebühr können Kosten für gewünschte Kopien/ Scans entstehen. Zurzeit betragen diese je nach Papierformat zwischen 0,40 Euro bis 12,50 Euro pro Seite. Alternativ zu den Kopien/ Scans besteht die Möglichkeit, kostenfrei Fotos von den Unterlagen zu machen.
Die Gebühren werden direkt nach der Akteneinsicht erhoben und müssen vor Ort in bar, mit Kreditkarte oder mit EC-Karte entrichtet werden.
Nein, die Archivunterlagen liegen nicht digital vor und die Durchsicht der Akten muss vor Ort von Ihnen selbst vorgenommen werden. Auf Wunsch fertigen wir Ihnen aber gern vor Ort Kopien oder Scans an.
In solchen Fällen akzeptieren wir auch den notariell beglaubigten Kaufvertrag für das Objekt anstelle des Grundbuchauszuges. Der Kaufvertrag darf ebenfalls nicht älter als sechs Monate sein.
Nimmt eine andere Person als der Eigentümer/die Eigentümerin die Akteneinsicht wahr, so ist eine entsprechende Vollmacht des Eigentümers/der Eigentümerin zum Termin vorzulegen.
Das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege der Stadt Leipzig verfügt über einen großen Bestand an Bauakten. Aufgrund von Struktur- und Zuständigkeitsänderungen in den vergangenen Jahrzehnten und der Tatsache, dass bestimmte Bauvorhaben genehmigungs- beziehungswiese anzeigefrei durchgeführt werden dürfen, kann jedoch keine Gewähr dafür übernommen werden, dass die Akteninhalte vollständig sind.