Online-Ausweisfunktion - sicher im Internet mit eID-Funktion ausweisen
Im Alltag weisen sich Bürgerinnen und Bürger oft mit Ihrem Personalausweis gegenüber jemandem aus, zum Beispiel beim Bürgerbüro, in der Bank oder am Empfang eines Hotels. Sie legen Ihren Ausweis vor und deren Gegenüber erkennt sie anhand des Lichtbildes.
Im Internet ist es anders: Wenn man eine Webseite besucht, steht der Anbieter nicht persönlich gegenüber. Aber ausweisen kann man sich trotzdem, denn der Personalausweis ist mit der eID-Funktion auch für die digitale Welt geeignet.
Möglich wird das elektronische Ausweisen durch den Chip in der Ausweiskarte (sogenannte eID-Funktion. eID steht für elektronische Identität). Damit können Behördengänge und geschäftliche Angelegenheiten einfach und schnell im Internet und an Automaten beziehungsweise Bürgerterminals erledigt werden.
Seit 2017 werden alle deutschen Personalausweise und elektronischen Aufenthaltstitel mit aktivierter eID-Funktion ausgehändigt. Die nachträgliche Aktivierung und das Neusetzen der PIN ist in allen Bürgerbüros kostenfrei möglich. Durch die Einführung der eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes 2021 kann diese Funktion nun fast flächendeckend für die Inanspruchnahme digitaler Services genutzt werden.
Die eID-Funktion
Die eID-Funktion bietet Ihnen als Ausweisinhaber/-in nach der PIN-Eingabe die Möglichkeit, ausgewählte persönliche Identitätsdaten sicher und vertrauenswürdig verfügbar zu machen, etwa gegenüber Online-Shops, Verwaltungsportalen oder an Ticket-, Zigaretten- und Spielautomaten.
Bei Abschluss von Online-Geschäften verschafft Ihnen diese neue Funktion darüber hinaus die Gewissheit, dass Ihr Gegenüber im Internet auch wirklich derjenige beziehungsweise diejenige ist, für den beziehungsweise die oder sie sich ausgibt. Außerdem sind durch diese Funktion Ihre persönlichen Daten besser geschützt.
Vorteile der eID-Funktion
- Die eID identifiziert Sie zweifelsfrei, für immer mehr Dienstleistungen ist eine persönliche Vorsprache im Rathaus nicht mehr erforderlich.
- Auch immer mehr Banken, Versicherungen und ähnliche ermöglichen die eID-Nutzung.
- Ihre Daten sind immer durch PIN und Verschlüsselung geschützt.
- Das Angebot an Dienstleistungen mit eID wird laufend ausgebaut und erweitert.
- Nutzung bequem von zu Hause, unterwegs oder an Bürgerterminals
Voraussetzung für die Nutzung
- der neue Personalausweis, der elektronische Aufenthaltstitel oder die eID-Karte mit aktivierter eID-Funktion
- die persönliche sechsstellige PIN
- ein Kartenlesegerät (kostenpflichtig) beziehungsweise ein Smartphone/ Tablet mit NFC-Schnittstelle
- die offizielle Software "AusweisApp2" für Computer beziehungsweise Smartphone (kostenlos)
- Internetzugang
Das ist mit der eID-Funktion jetzt schon möglich
Punkteabfrage: Beim Kraftfahrt-Bundesamt erhalten Sie sofort und kostenfrei Auskunft im PDF-Format über den aktuellen Punktestand und die zu Ihrer Person gespeicherten Eintragungen im Fahreignungsregister.
Kindergeld: Bei der Bundesagentur für Arbeit können Sie sich über den Antragsstatus sowie die Berechnungsgrundlage für den Kindergeldbezug informieren und persönliche Daten ändern.
Rentenkonto: Im Kundenbereich eService der Deutschen Rentenversicherung können Sie auf Informationen über Ihr Rentenkonto zugreifen (zum Beispiel Beitragsrechnung), Ihre Rentenauskunft online abrufen und persönliche Daten ändern.
Pseudonymer Zugang: "Wiedererkennung" bei Anmeldevorgängen oder abermaliger Registrierung im Internet.
Informationsterminals und Verkaufsautomaten: Auch auf diese Art werden immer öfter personenbezogene Dienste angeboten. Hier kann man sich ebenfalls schnell und einfach identifizieren.
Online registrieren: Bei der Registrierung bei einem Online-Dienst werden verschiedene Daten der Nutzer erhoben. Diese Angaben können mithilfe der eID-Funktion schnell und fehlerfrei übernommen werden.
Online-Behördengänge: Für Angebote, wie zum Beispiel die elektronische Steuererklärung, benötigt man einen zweifelsfreien Identitätsnachweis. Dies kann mit der eID-Funktion realisiert werden.
Altersbestätigung: Manche Dienste dürfen nur in Anspruch genommen werden, wenn ein bestimmtes Alter erreicht ist. Die Online-Ausweisfunktion ermöglicht die Altersbestätigung, ohne dass weitere Daten - auch nicht das komplette Geburtsdatum - an den Anbieter preisgegeben werden.
Weitere Möglichkeiten
Barrierefreie Internetdienste
Menschen mit Behinderungen sind besonders auf einfach zu benutzende Dienste im Internet angewiesen, weil beispielsweise das persönliche Erscheinen auf Ämtern nur mit sehr viel Aufwand möglich ist. Mit der eID-Funktion werden auch hier Hürden abgebaut und neue Dienstleistungen ermöglicht.
Die digitale Unterschrift
Im Rahmen von Vertragsabschlüssen müssen gelegentlich Erklärungen abgegeben werden, die der Schriftform bedürfen, also eigenhändig unterschrieben werden müssen. Schriftstücke, welche lediglich elektronisch vorliegen, können aber nicht eigenhändig unterschrieben werden. Deshalb tritt im elektronischen Schriftverkehr die digitale Unterschrift an diese Stelle und ist in ihrer Form der qualifizierten elektronischen Signatur mit der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt.
Wenn die Funktion des digitalen Unterschreibens genutzt werden möchte, kann man ein sogenanntes Signaturzertifikat erwerben. Eine Liste der Anbieter solcher Zertifikate findet man auf folgenden Internetseite der Bundesnetzagentur.
Daten anzeigen und ändern
Sie haben die Möglichkeit, sich die in Ihrem Ausweisdokument abgelegten Informationen in Ihrem Bürgeramt anzeigen zu lassen. Ist die eID-Funktion auf Ihrem Ausweisdokument eingeschaltet, können Sie Ihre PIN auch selbst am eigenen Rechner ändern.
Vor-Ort-Auslesen
Seit dem Sommer 2017 ist es möglich, statt die Ausweisdaten mühsam abtippen zu müssen, Ihr Ausweisdokument auf ein entsprechendes Lesegerät zu legen, wodurch die Daten elektronisch ausgelesen und übernommen werden. Dies ist nicht nur zeitsparend, sondern verhindert zudem noch Tippfehler.
Auslesen durch Sicherheitsbehörden
Behörden, die gesetzlich zur Identitätsfeststellung ermächtigt sind, können die biometrischen Daten im Chip Ihres Ausweisdokuments auslesen. Lichtbild und Fingerabdrücke werden niemals ohne Ihre Kenntnis abgefragt. Diese können weder beim Online-Ausweisen, noch beim Vor-Ort-Auslesen übertragen werden.
Durch die Möglichkeit beide Merkmale zu speichern, können Betrugsversuche mit verlorenen oder gestohlenen Ausweisdokumenten schnell erkannt werden. Zudem kann der Personalausweis bei Speicherung beider Merkmale in vielen Ländern wie ein Reisepass genutzt werden.
Häufig gestellte Fragen
Bei der Abholung eines Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels vor dem 15.07.2017 war die Deaktivierung der eID-Funktion optional möglich.
Alle Personalausweise oder elektronischen Aufenthaltstitel von Antragsteller/-innen ab dem 16. Lebensjahr, die nach dem 15.07.2017 beantragt wurden, sind ausschließlich mit aktivierter eID-Funktion ausgehändigt worden. Die eID-Karten von Antragsteller/-innen ab dem 16. Lebensjahr sind seit Einführung 2021 immer mit aktivierter eID-Funktion ausgehändigt worden.
Bei einer persönlichen Vorsprache in einem Bürgerbüro Ihrer Wahl beziehungsweise in der Ausländerbehörde, kann die eID-Funktion aktiviert werden. Im gleichen Schritt, kann Ihre fünfstellige Transport-PIN (PIN-Brief) in eine persönliche PIN geändert werden.
Der PIN-Brief der Bundesdruckerei wird bei der Herstellung Ihres Ausweisdokuments erstellt und Ihnen zugeschickt. Er enthält die fünfstellige Transport-PIN, die PUK zum eigenhändigen Entsperren bei wiederholter Falscheingabe der PIN sowie das Sperrkennwort zum Sperren der eID-Funktion bei Verlust.
Sie können die PIN Ihres Ausweisdokuments bei einer persönlichen Vorsprache im Bürgerbüro beziehungsweise in der Ausländerbehörde ändern. Hier ist auch Ihr Sperrkennwort hinterlegt und kann Ihnen mitgeteilt werden.
Die PUK ist leider nicht ersetzbar. Beim Sperren der PIN durch wiederholte Falscheingabe besteht allerdings die Möglichkeit, Ihre PIN erneut ändern zu lassen.
Ein widerrechtliches Auslesen von Daten ist nicht möglich. Daten können nur dann aus dem Chip ausgelesen werden, wenn der Diensteanbieter - zum Beispiel ein Onlineshop - ein staatliches Zertifikat, das Berechtigungszertifikat, besitzt und wenn Sie als Ausweisinhaber außerdem das Auslesen von Daten durch Eingabe Ihrer PIN ausdrücklich genehmigen.
Der Personalausweis enthält ein digitales biometrisches Lichtbild und auf Wunsch zwei biometrische Fingerabdrücke. Diese so genannten biometrischen Daten dienen ausschließlich den staatlichen Behörden zur sicheren Feststellung Ihrer Identität. Welche Behörden darauf zugreifen dürfen, ist im Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis festgelegt: Polizeivollzugsbehörden, die Zollverwaltung, die Steuerfahndungsstellen der Länder sowie die Personalausweis-, Pass- und Meldebehörden. Die biometrischen Daten werden nicht per Internet übertragen, sondern können von den staatlichen Behörden nur überprüft werden, wenn der Ausweis auch physisch vorliegt.
Ohne die sechsstellige PIN kann die eID-Funktion nicht genutzt werden. Daher sollten Sie darauf achten, eine sichere PIN zu wählen, das heißt nicht Ihr Geburtsdatum oder eine Nummer, die auf dem Ausweisdokument aufgedruckt ist. Die PIN sollte auch nicht notiert und zusammen mit dem Ausweis aufbewahrt werden. Außerdem sollten Sie die PIN nicht an Dritte weitergeben.
In den meisten Fällen wird dabei auch der Ausweis an sich zerstört. Ein gänzlich zerstörter Ausweis verliert seine Gültigkeit, während ein Ausweis, bei dem nur die elektronischen Funktionen eingeschränkt oder vollständig deaktiviert wurden, seine Gültigkeit behält. Sicherheitsmechanismen werden hierdurch nicht beeinträchtigt. Lediglich die elektronischen Funktionen sind nicht mehr nutzbar.
Grundsätzlich sollten nur vom BSI - Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifizierte Kartenlesegeräte verwendet werden. Diese können Sie am aufgedruckten Personalausweis-Logo erkennen.
Es gibt drei unterschiedliche Arten von Kartenlesegeräten für den Personalausweis: Basis-, Standard- und Komfortkartenleser. Um die Online-Ausweisfunktion nutzen zu können, reicht ein so genanntes Basislesegerät aus, bei dem die PIN-Eingabe über den Computer erfolgt. Für die Unterschriftsfunktion ist ein Komfortlesegerät mit eigenem Display und einem separaten Tastaturfeld zur Eingabe der Signatur-PIN nötig. Standardlesegeräte besitzen auch ein integriertes Tastenfeld, können aber nicht für die Unterschriftsfunktion verwendet werden.
Damit bei der Nutzung von Basiskartenlesern die PIN nicht durch eingeschleuste Schadsoftware wie etwa Trojaner ausgespäht oder manipuliert werden kann, sollten Sie darauf achten, Ihren Rechner durch einen Virenscanner und eine Firewall zu schützen und diese Programme ebenso wie das Betriebssystem regelmäßig zu aktualisieren.
Es besteht neben den Lesegeräten auch die Möglichkeit, die eID-Funktion via Smartphone oder Tablet zu nutzen. Hierzu wird die kostenlose Software "AusweisApp2" benötigt. Sie ist für die am häufigsten genutzten Betriebssysteme verfügbar und läuft mit allen gängigen Webbrowsern.
Die AusweisApp2 bietet Ihnen eine integrierte Selbstauskunft in der Sie Ihre auf dem Online-Ausweis gespeicherten Daten einsehen können.
In der App finden Sie außerdem eine Übersicht der zur Verfügung stehenden Dienste, eine Verlaufsübersicht und können Ihre PIN verwalten.
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.ausweisapp.bund.de/ausweisapp2.