Genehmigung für das Stellen von Haltverboten bei (Möbel-)Umzug
Allgemeine Informationen
Sollten Sie für Ihren Umzug die Sperrung einer Fläche im öffentlichen Verkehrsraum zum Be- oder Entladen benötigen, müssen Sie eine Genehmigung des Sachgebietes "Temporäre Verkehrsregelung" einholen.
Aufstellen der Haltverbote
Die erteilte verkehrsrechtliche Anordnung ist eine Genehmigung zum Aufstellen der Verkehrszeichen. Die Behörde selbst stellt keine Verkehrszeichen auf. Die Verkehrszeichen sind durch Sie selbst oder eine von Ihnen beauftragte Firma aufzustellen.
Die Haltverbote müssen bereits spätestens vier Tage vor dem geplanten Termin aufgestellt werden, um anderen Verkehrsteilnehmern die Möglichkeit zu geben, ihre Fahrzeuge zu entfernen. Zum Zeitpunkt der Aufstellung der Verkehrszeichen müssen Sie die in diesem Bereich parkenden Fahrzeuge erfassen (Dokumentation).
Eine solche Sperrung darf nur mit den entsprechenden Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) - nicht mit Stühlen, Kisten, Eimern und anderen Gegenständen - eingerichtet werden. Bitte nutzen Sie dafür das entsprechende Formular.
Wenn das Haltverbot nicht beachtet wird
Sofern Sie an der Nutzung Ihres Haltverbotes durch unzulässig parkende Fahrzeuge behindert werden, können Sie sich mit der Bitte um Unterstützung über das Ordnungstelefon an die Einsatzstelle des Ordnungsamtes wenden.
Ein Rechtsanspruch auf Freimachung der Haltverbotszone besteht nicht. Die Verkehrsüberwachung kann nur im Rahmen der verfügbaren Ressourcen tätig werden.
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
Antrag auf Anordnung einer Haltverbotszone für einen Möbelumzug nach §45 Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Haltverbot für Umzugstransporte
PDF - 2.03 MB
Fristen und Bearbeitungsdauer
Den unterschriebenen Antrag können Sie per Post, E-Mail oder Fax stellen. Die Bearbeitungsfrist beträgt ca. 14 behördliche Arbeitstage.
Kosten und Gebühren
Für die Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung wird eine Verwaltungsgebühr ab 32,00 Euro erhoben.
Zu den Preisen und Modalitäten zum Aufstellen der Verkehrszeichen können nur entsprechende Dienstleister Aussagen treffen.
Zahlungsmöglichkeiten
- Zahlungsart Rechnung