Aufenthaltserlaubnis zum Studium beantragen
Allgemeine Informationen
Zum Zwecke des Studiums kann eine Aufenthaltserlaubnis nach § 16 b Aufenthaltsgesetz erteilt werden. Das Studium muss an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule (Universität, pädagogische Hochschule, Kunsthochschule, Fachhochschule) oder vergleichbaren Einrichtung (zum Beispiel Berufsakademie) erfolgen und der Hauptzweck des Aufenthalts im Bundesgebiet sein. Ein Abend-, Wochenend- oder Fernstudium genügt nicht als Voraussetzung zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein oder eine Einverständniserklärung Ihrer Eltern vorweisen.
Die Aufenthaltserlaubnis ist ausgeschlossen, wenn Sie sich in einem laufenden Asylverfahren befinden oder Ihre Abschiebung ausgesetzt ist.
Rechtsgrundlagen
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
Diesen Antrag können Sie vollständig online stellen. Nutzen Sie das Onlineformular, um Ihren Antrag sowie die unten stehenden Nachweise und Dokumente sicher und schnell an die Ausländerbehörde Leipzig zu übermitteln. Sofern Sie den Onlineantrag nicht nutzen können, verwenden Sie bitte den Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis (PDF 227 KB) und reichen die Unterlagen per Post ein.
- Belehrung zum Studium (siehe unten)
- Visum zum Studium (Kopie)
- gültiger Reisepass (Kopie)
- Mietvertrag (Kopie)
- Bestätigung der Krankenversicherung
- bei gesetzlicher Krankenversicherung: formloses Schreiben der Krankenkasse
- bei privater Krankenversicherung: Bescheinigung der Versicherung (siehe unten)
- Nachweis über die Finanzierung durch Sperrkonto, Stipendium, Arbeitsvertrag oder Verpflichtungserklärung; 934 Euro pro Monat
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung (Kopie)
- Antrag für eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung und des Studiums
EXTERN - Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis
PDF - 199 KB - Belehrung zum Antrag eines Aufenthaltstitels zum Studium
PDF - 150 KB - Bescheinigung für die Erteilung von Aufenthaltstiteln über einen privaten Krankenversicherungsschutz für Aufenthalte über einem Jahr
PDF - 134 KB
Ablauf und Verfahren
Bitte reichen Sie Ihren Antrag und die zugehörigen Unterlagen per Onlineantrag ein. Sie werden nach der Entscheidung über Ihren Antrag zur Erfassung Ihrer biometrischen Daten eingeladen.
Weitere Informationen zum Ablauf des Antragsverfahrens und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier.
Fragen zum Antrag können über das Kontaktformular gestellt werden.
Kosten und Gebühren
- Erteilung: 100,00 Euro
- Verlängerung: 93,00 Euro
Wenn Sie für ihren Aufenthalt im Bundesgebiet ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln erhalten, fallen keine Gebühren an. Der aktuelle Bezug ist nachzuweisen.
Zahlungsmöglichkeiten
- Zahlungsart Bar
- Zahlungsart EC-Karte
Besonderheiten
Der Aufenthalt zum Studium darf inklusive Studienplatzsuche und Studienvorbereitung 10 Jahre nicht überschreiten.