Auswärtige Unterbringung von Berufsschülern - finanzielle Unterstützung
Allgemeine Informationen
Förderbereiche
Berufsschüler mit Hauptwohnsitz in Leipzig können eine finanzielle Unterstützung nach Maßgabe der Sächsischen Schülerunterbringungsleistungsverordnung (SächsSchülUleistVO) beantragen. Dies gilt für Berufsschüler, die während ihres Berufsschulunterrichts nicht in Leipzig untergebracht sind und denen aufgrund der notwendigen auswärtigen Unterbringung erhöhte Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung entstehen.
Anträge können gerichtet werden an:
Stadt Leipzig
Amt für Jugend und Familie
Abteilung Finanzielle Leistungen
SG Ausbildungsförderung (BAFöG)
04092 Leipzig
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
Antragsformular, Merkblatt und weitere Informationen zu den Voraussetzungen und dem Verfahrensablauf sind auch auf dem Sächsischen Bildungsserver www.schule.sachsen.de/620.htm bereitgestellt.