Baulasteintragung/-auskünfte
Allgemeine Informationen
Baulast beantragen
Im § 83 Sächsische Bauordnung (SächsBO) ist geregelt, dass durch Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde Grundstückseigentümer öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem ihre Grundstücke betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen übernehmen können, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben (zum Beispiel Eintragung einer Baulast).
Baulasten werden unbeschadet der Rechte Dritter mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis wirksam und wirken auch gegenüber Rechtsnachfolgern.
Kostenfreie, unverbindliche Vorinformation
Eine Vorabauskunft darüber, ob eine Baulast eingetragen ist, erhalten Sie online kostenfrei. Für die Abfrage ist keine Registratur erforderlich. Lediglich die Grundstücksdaten (Gemarkung, Flurstück) müssen angegeben werden. Wenn das Grundstück grün unterlegt ist, liegt eine Baulasteintragung vor.
Bei dieser Vorabauskunft ist zu beachten, dass die zur Verfügung stehenden Datensätze nicht tagesaktuell sind. Es kann bei kurzfristig eingetragenen Baulasten oder Grundstücksveränderungen vorkommen, dass Ihnen diese nach der Abfrage nicht angezeigt werden. Hier geht es zur Online-Abfrage.
Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis
Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis kann erhalten, wer ein berechtigtes Interesse darlegt. Wir empfehlen, die Auskunft bequem per Onlineantrag anzufordern. Alternativ kann die Auskunft schriftlich unter Verwendung des Antragsformulars (PDF 98 KB) beantragt werden. Sie ist gebührenpflichtig. Näheres dazu finden Sie unter "Kosten und Gebühren".
Bitte beachten Sie, dass der Antragsteller oder die Antragstellerin der Baulastauskunft gleichzeitig Leistungsempfänger/-in und Kostenschuldner/-in ist. Bitte geben Sie daher diejenige Anschrift an, an welche sowohl das Auskunftsschreiben als auch der Kostenbescheid zu richten sind. Hierbei muss es sich zwingend um eine ladungsfähige Anschrift handeln, welche über das Melderegister, Handelsregister et cetera überprüfbar ist.
Sofern keine entgegenstehenden Angaben gemacht werden oder dies aus einem mitgesandten Grundbuchauszug ersichtlich ist, wird im Regelfall davon ausgegangen, dass jedes angefragte Flurstück ein eigenständiges Grundstück im zivilrechtlichen Sinn darstellt und dementsprechend separat bei der Gebührenberechnung zu berücksichtigen ist.
Bearbeitungszeiten für die Eintragung einer Baulast oder für eine Baulastauskunft siehe weiter unten "Fristen und Bearbeitungsdauer".
Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlage für die Eintragung einer Baulast ist der § 83 Sächsische Bauordnung (SächsBO) in Verbindung mit weiteren §§ der SächsBO, je nach Art der Baulast, so zum Beispiel:
- Vereinigungsbaulast (§ 4 Absatz 2 SächsBO)
- Zugang, Zuwegung, Rettungswege (§ 4 Absatz 1 SächsBO)
- Abstandsfläche (§ 6 Absatz 2 SächsBO)
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
Für den Antrag auf Eintragung einer Baulast sind neben dem Antragsformular noch folgende Unterlagen vorzulegen:
- Baulasterklärung
- Grundbuchauszug des zu belastenden Grundstücks (nicht älter als drei Monate), einschließlich Abt. II
- Katasterkartenauszug
- Lageplan auf Grundlage der Katasterkarte mit vermasster Darstellung der belasteten Grundstücksflächen (5-fach)
- Bitte übersenden Sie großformatige Lagepläne (größer als DIN A3) zwecks Verfahrensbeschleunigung zusätzlich in digitaler Form (PDF-Format) an abd@leipzig.de.
- Kostenschuldner (Name, Anschrift)
Wie eine Baulasterklärung inhaltlich aufgebaut ist, können Sie den Beispielen für Baulasterklärungen (PDF 39 KB) entnehmen.
- Baulastantrag
PDF - 128 KB - Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
PDF - 175 KB
Fristen und Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit Ihres Antrages auf Auskunft aus dem Baulastenregister liegt derzeit bei circa vier Wochen.
Von Nachfragen bitten wir abzusehen. Ihre Anträge werden nach Posteingang abgearbeitet.
Kosten und Gebühren
Die Gebühren für die Eintragung einer Baulast werden nach dem Sächsischen Kostenverzeichnis berechnet und betragen 62,00 Euro bis 400,00 Euro pro Grundstück.
Für Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis werden 22,00 Euro bis 70,00 Euro Gebühren je Grundstück erhoben.
Zahlungsmöglichkeiten
- Zahlungsart Rechnung