Begutachtung bei Antrag auf Kostenübernahme zahnärztlicher Leistungen
Allgemeine Informationen
Durch den Kinder- und Jugendzahnärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes werden zahnärztliche Begutachtungen (auch für Erwachsene) von Einzelpersonen im Auftrag von Institutionen durchgeführt.
Im Rahmen der amtszahnärztlichen Untersuchung werden durchgeführt:
- Begutachtungen nach Dienst- und Beamtenrecht sowie im Auftrag von öffentlichen Dienststellen
- Begutachtungen nach Sozialgesetzgebung
- Gutachten für Gerichte und Staatsanwaltschaften
- Begutachtungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes
Privatpersonen können den amtszahnärztlichen Dienst nicht in Anspruch nehmen.
Bei Bedarf können Sprachmittler/-innen hinzugezogen werden.
Rechtsgrundlagen
§ 5 Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen in Verbindung mit SGB II, SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz(AsylbLG) und Beihilferecht
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
Folgende Unterlagen sind zur Begutachtung mitzubringen:
- Ausweis/ Pass
- vorhandene Röntgenbilder und Vorbefunde des behandelnden Zahnarztes
- gegebenenfalls vorhandener Zahnersatz
Die erforderlichen Unterlagen werden nach der Begutachtung wieder ausgehändigt oder an die Zahnarztpraxis zurückgesendet.
Fristen und Bearbeitungsdauer
Der Termin zur zahnärztlichen Untersuchung wird dem Patienten etwa vierzehn Tage im Voraus schriftlich zugestellt.
Ablauf und Verfahren
Ein schriftlicher Untersuchungsauftrag durch die zuständige Behörde ist erforderlich.
Anschließend erfolgt die schriftliche Einladung des Patienten zum zahnärztlichen Untersuchungstermin am Standort:
Gesundheitsamt Mitte
Kinder- und Jugendzahnärztlicher Dienst
Gustav-Mahler-Straße 3
04109 Leipzig
Die zahnärztliche Stellungnahme erfolgt im Anschluss schriftlich in Form eines Gutachtens gegenüber der beauftragenden Behörde.
Kosten und Gebühren
keine
Besonderheiten
Privatpersonen können den amtszahnärztlichen Dienst nicht in Anspruch nehmen.
Bei Bedarf können Sprachmittler/-innen hinzugezogen werden.