Einbürgerungsverfahren
Allgemeine Informationen
Auf dieser erhalten Sie einen ersten Überblick über die formalen Voraussetzungen für das Einbürgerungsverfahren.
Umfassende Informationen zur Warteliste und zum Antragsverfahren bei der Einbürgerungsbehörde der Stadt Leipzig erhalten Sie unter www.leipzig.de/einbuergerung.
Weitere Informationen:
Rechtsgrundlagen
Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
Die einzureichenden Unterlagen sind immer abhängig vom Einzelfall.
Grundsätzlich werden folgende Unterlagen benötigt:
- gültiger Nationalpass oder Reiseausweis für Flüchtlinge,
- Aufenthaltstitel (außer bei EU-Bürgern),
- Geburtsurkunde mit Beglaubigung (Apostille oder Legalisation),
- Sprachzertifikat,
- Einbürgerungstest,
- Nachweise zur wirtschaftlichen Situation,
- Rentenversicherung
Eine Liste der konkret einzureichenden Unterlagen sowie das Antragsformular erhalten Sie bei Ihrem Antragsgespräch.
Fristen und Bearbeitungsdauer
Konkrete Informationen zur Warteliste und zum Antragsverfahren bei der Einbürgerungsbehörde der Stadt Leipzig erhalten Sie unter www.leipzig.de/einbuergerung.
Die Bearbeitungszeit dauert in der Regel mindestens sechs bis neun Monate ab Antragstellung und verlängert sich um das durchzuführende Entlassungsverfahren aus Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit.
Kosten und Gebühren
Grundsätzlich kostet die Einbürgerung 255 Euro pro Person.
Für minderjährige Kinder, die zusammen mit ihren Eltern eingebürgert werden und keine eigenen Einkünfte haben, beträgt die Gebühr 51 Euro.
Zahlungsmöglichkeiten
- Zahlungsart Bar
- Zahlungsart EC-Karte