Einrichtung von Auskunftssperren im Melderegister
Allgemeine Informationen
Für eine Auskunftssperre im Melderegister müssen nachvollziehbare Gründe glaubhaft dargestellt werden. Dazu können Sachverhalte dienen, die eine Gefährdung Ihrer Person nachweisen.
Mit einer Auskunftssperre erfolgt die Weitergabe Ihrer Daten an Anfrager aus dem privaten Bereich wie Privatpersonen, Rechtsanwälte, und so weiter erst nach Rücksprache mit Ihnen. Die Weitergabe Ihrer Daten gegenüber Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen erfolgt weiterhin.
Weitere Informationen
Amt24, Serviceportal des Freistaates Sachsen: Übermittlungs- und Auskunftssperre im Melderegister eintragen lassen
Rechtsgrundlagen
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
- Antrag auf Einrichtung von Auskunftssperren mit einer
- ausführlichen Begründung der Gefahrenlage (Anzeige Polizei, Gerichtsurteil, Screenshots, E-Mails, falls vorhanden)
- aktuelles Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, etc.)
Fristen und Bearbeitungsdauer
Die Entscheidung über Ihren Antrag erfolgt innerhalb von drei Monaten.
Ablauf und Verfahren
Antragsvoraussetzungen
- Gefährdung schutzwürdiger Belange (zum Beispiel Leben, Gesundheit und persönliche Freiheit)
- aktueller Wohnsitz in Leipzig
Wie erfolgt die Antragstellung?
- Antragstellung per Online-Formular, E-Mail unter meldeservice-sperren@leipzig.de, per Post
- Ein Termin zur persönlichen Vorsprache kann telefonisch oder per E-Mail mit dem Bereich Sperren vereinbart werden.
Möglichkeiten der Terminabsprache:
- telefonisch unter 0341 123-8426 oder 0341 123-8411
Gültigkeit der Auskunftssperre
Die Auskunftssperre gilt für zwei Jahre.
Kosten und Gebühren
Für die Bearbeitung des Antrages werden keine Gebühren erhoben.
Besonderheiten
Haftungsausschluss
Soweit Daten durch Sie bereits an Dritte weitergegeben wurden und durch diese verwendet werden, kann hier die Auskunftssperre nicht wirken. Dafür wird keine Haftung übernommen.