Einsichtnahme in die Todesbescheinigung
Allgemeine Informationen
Den nächsten Angehörigen kann Einsicht in die Todesbescheinigung gewährt werden oder Auskunft daraus erteilt werden.
Versicherungen kann Auskunft aus der Todesbescheinigung nach schriftlicher Anforderung erteilt werden.
Dies gilt nur für Personen, die in Leipzig verstorben sind.
Rechtsgrundlagen
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
Bei der Einsichtnahme in die Todesbescheinigung:
- Personalausweis des nächsten (vorsprechenden) Angehörigen
- Sterbeurkunde
- eventuell weitere Familiendokumente entsprechend Verwandtschaftsverhältnis
Bei Auskunft für die Versicherung:
- Schreiben der Versicherung,
- Schweigepflichtentbindung des Begünstigten der Versicherung
- Sterbeurkunde
Ablauf und Verfahren
Einsicht in die Todesbescheinigung kann nach telefonischer Terminvereinbarung genommen werden. Die Auskunftserteilung an Versicherungen erfolgt nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen in schriftlicher Form.
Kosten und Gebühren
keine