Erstellung von aktuellen Auszügen aus dem Liegenschaftskataster
Allgemeine Informationen
Im Liegenschaftskataster werden Flurstücke mit ihren Grenzen, Flächengrößen, Nutzungen, Gebäuden und weiteren Angaben geführt. Es enthält auch die Eigentümerdaten des amtlichen Vermessungswesens, die nachrichtlich aus dem Grundbuch übernommen wurden.
Als Grundlage für den Lageplan zum Bauantrag, zum Nachweis der Grundstücksgrenzen, für Planung und Bodenordnung sowie für den Grundstücksverkehr dient ein aktueller Auszug aus dem Liegenschaftskataster. Hierzu gehören insbesondere die Liegenschaftskarte, Flurstücksnachweise sowie Flurstücksnachweise mit Eigentümerangaben.
Rechtsgrundlagen
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
Tipp für den Bezug digitaler Daten:
Auf der Internetseite Offene Geodaten des Landesamtes für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN), werden konfektionierte Daten bereitgestellt, die Sie im Selbstabruf kostenfrei herunterladen können.
- Antrag auf Bereitstellung von Liegenschaftskarte und Eigentümernachweise (pdf-analog)
PDF - 640 KB - Antrag auf Bereitstellung von Bestandsdaten (NAS, DXF, TIFF, SHAPE)
PDF - 140 KB
Ablauf und Verfahren
Voraussetzungen
Grundsätzlich kann jeder Einsicht in das Liegenschaftskataster nehmen und Auszüge erhalten. Auszüge mit Eigentümerdaten des amtlichen Vermessungswesens werden an Flurstückseigentümer, soweit die Daten ihr Flurstück betreffen, abgegeben.
Anderen Personen werden diese Informationen nur bereitgestellt, wenn ein berechtigtes Interesse besteht und offenkundig schutzwürdige Interessen Betroffener nicht entgegenstehen.
Bei Auskünften aus den Eigentümerdaten an andere Personen, als Grundstückseigentümer, sofern es sich nicht um Behörden handelt, bitten wir um geeignete Nachweise des berechtigten Interesses.
Was ist berechtigtes Interesse?
- Ich bin Eigentümer.
- Für mich ist ein Recht im Grundbuch eingetragen.
- Unterschriebener Kaufvertrag
- Erbschein oder Testament mit Sterbeurkunde
- Vollstreckungsbescheid
- Vollmacht des Eigentümers liegt vor
Kaufinteresse ist kein berechtigtes Interesse.
Die Übermittlung von Informationen aus dem Liegenschaftskataster beantragen Sie schriftlich, per Fax oder E-Mail bei der unteren Vermessungsbehörde, Sachgebiet Logistik / Verkauf oder Sie besuchen uns persönlich zu den angegebenen Sprechzeiten.
Tipps
Sie suchen nach Informationen zu Flurstücken (zum Beispiel Flurstücksnummern oder Bodenrichtwerten)? Einen aktuellen Überblick über Gemarkungen und Flurstücke sowie weitere Themen erhalten Sie im Geoportal Sachsen. Weiterführende Informationen, zum Beispiel zu Bodenrichtwerten, können Sie im Stadtplan der Stadt Leipzig recherchieren. Hier können Sie sich auch vorhandene Luftbilder anzeigen lassen.
Kosten und Gebühren
- Auszug aus der Liegenschaftskarte: 20,00 bis 40,00 Euro je Blatt zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer
- Flurstücksnachweis, Flurstücks- und Eigentumsnachweis sowie weitere Auszüge: Mindestens 15,00 Euro (je Flurstück 10,00 bis 20,00 Euro) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer
Zahlungsmöglichkeiten
- Zahlungsart Bar
- Zahlungsart EC-Karte