Erteilung einer Negativbescheinigung zum Nichtbesitz der deutschen Staatsangehörigkeit
Allgemeine Informationen
Wenn Sie in Deutschland leben und einen Nachweis brauchen, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen, können Sie eine entsprechende Negativbescheinigung beantragen.
Weitere Informationen zur Negativbescheinigung finden Sie beim Bundesverwaltungsamt.
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
- Formular Antrag auf Erteilung einer Negativbescheinigung
Diese Unterlagen müssen Sie im Original und in Kopie vorlegen:
- aktueller Pass
- Geburtsurkunde mit Übersetzung
- Eheurkunde mit Übersetzung
- Erweiterte Meldebescheinigung gemäß § 18 Absatz 2 Bundesmeldegesetz - BMG
(Die Bescheinigung gibt es beim Bürgerbüro.)
Fristen und Bearbeitungsdauer
Bei Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen wird die Bescheinigung in der Regel sofort ausgestellt.
Ablauf und Verfahren
Die Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt im Terminsystem. Hier können Sie für den Bereich Einbürgerung einen Termin anmelden.
Kosten und Gebühren
Die Bearbeitungsgebühr beträgt 51,00 Euro.
Zahlungsmöglichkeiten
- Zahlungsart Bar
- Zahlungsart EC-Karte